Prozess:Der Vorsatz habe sich bei keinem der Angeklagten beweisen lassen

Auch die zweite zentrale These der Anklage, dass die Deutsche Bank von Kirch ein Beratungsmandat habe wollen, sei nicht bewiesen. Zwar gab es zahlreiche Präsentationen der Investmentbank-Abteilung der Bank, die sich mit dem Fall Kirch befassten. Dies sei aber eher vorausgreifend geschehen, einen konkreten Beschluss oder Auftrag gab es nicht.

Der entscheidende Punkt für den Richter war die Frage, ob die Deutsche Bank in jedem Fall auf Kirch zugehen wollte, um ein Mandat zu erhalten - oder ob sie das nur tun wollte, wenn sie von Dritten gefragt wurde, also von einem anderen Medienkonzern, der Interesse an den Kirch-Teilen zeigte. Denn da Kirch ein Kreditkunde der Deutschen Bank war, hätte es in diesem Fall einen Interessenkonflikt gegeben, über den Kirch auf jeden Fall informiert hätte werden müssen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass es keine originäre Beratungsabsicht gab, sondern nur eine Absicht für den Fall, dass ein Dritter anfragt. Diese Konditionalität sei bei der Befragung der Angeklagten durch die Staatsanwaltschaft teilweise nicht berücksichtigt worden. Diese hätten sich unter den falschen Annahmen teilweise auch in Widersprüche verwickelt, die ihnen das Gericht aber nachsah.

"Wir müssen der Unschuldsvermutung folgen"

Eindeutig ist bis heute nicht, ob die Deutsche Bank ein Mandat von Kirch haben wollte. Aber: "Wir konnten es nicht restlos aufklären, deshalb müssen wir der Unschuldsvermutung folgen", gestand der Richter ein. Der Vorsatz einer Falschaussage habe sich jedenfalls bei keinem der Angeklagten führen lassen. Deshalb würden alle Manager freigesprochen.

Der Richter zog am Schluss noch einmal einen Vergleich: Man habe ein Terabyte Akten ausgewertet, das entspreche "einem Güterzug voller Dokumente". Es habe sich aber nicht eine einzige Notiz gefunden, aus der irgendeine Absprache für die Aussagen im Prozess hervorgegangen wäre. "Man sieht nichts, man hört nichts, man riecht nichts, man kann daraus eigentlich nur schließen: Es gibt nichts", sagte der Richter.

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