Prozess um die Kirch-Pleite:Gerichtspanne verschafft Breuer Zeit

Das ewige Duell Breuer gegen Kirch: Der frühere Deutsche-Bank-Chef sollte sich wegen Prozessbetrugs vor Gericht verantworten. Doch das Verfahren verzögert sich womöglich um Monate, eine Blamage für das Gericht - und eine Chance für Breuer.

Martin Hesse

Rolf Breuers Miene verrät wenig darüber, was er denkt, als er im Sitzungssaal B/275 II des Landgerichts München I das Blitzlichtgewitter der Fotografen über sich ergehen lässt. Fast eine Viertelstunde lang steht der ehemalige Chef der Deutschen Bank in seinem dunkelgrauen Maßanzug geduldig vor einer Tapete, die aussieht, als habe jemand einen Sack Jute an die Wand geklebt. Mal zieht er den Mund breit, mal die Augenbrauen nach oben, manchmal huscht sogar ein Lächeln über sein Gesicht. Es gibt Momente, da scheint Breuer sich zu fühlen wie im falschen Film.

Breuer wegen Prozessbetrugs vor Gericht

Der ehemalige Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Rolf Breuer, im Münchener Landgericht.

(Foto: dapd)

Drehbuch und Regieanweisungen für diesen Film stammen von Leo Kirch, dem Mann, der sich mit Filmen auskannte, wie kaum ein zweiter in Deutschland. Vor fünf Wochen ist Kirch gestorben. Doch der Streifen über den Kampf des Medienmanagers gegen den einst mächtigsten Banker Deutschlands läuft weiter.

In einem Interview mit der Nachrichtenagentur Bloomberg hatte Breuer im Februar 2002 mit Blick auf die Kirch-Gruppe gesagt, "was man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen". Kirch forderte viele Milliarden Euro Schadenersatz, weil er den Banker für den Untergang seines Konzerns verantwortlich macht. Rund 40 Verfahren laufen noch heute, neun Jahre nach dem Interview, in dem Komplex.

Seit Jahren drängen Kirchs Anwälte die Staatsanwaltschaft, auch strafrechtlich gegen Breuer vorzugehen. Er habe am 5. November 2003 in einem Zivilverfahren vor dem Oberlandesgericht München ausgesagt, dass er keinerlei Kenntnisse über Interna der Kirch-Gruppe hatte, als er in dem Interview die Kreditwürdigkeit anzweifelte.

Die Staatsanwaltschaft hält diese Äußerung für "bewusst wahrheitswidrig" und klagte ihn des versuchten Prozessbetrugs an. Zunächst hatte das Gericht 2009 die Klage nicht zugelassen, sie verlangte Nachermittlungen. Der neue Vorsitzende Richter Anton Winkler ließ die Klage im Frühjahr zu. Breuer drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Zeitvertreib im Eiskaffee Pinocchio

Doch an diesem Donnerstag, der für Breuer so demütigend begonnen hat, schreiben das Schicksal und Breuers Verteidiger Sven Thomas das Drehbuch mit unfreiwilliger Unterstützung des Gerichts um. Zunächst lässt Richter Winkler wissen, dass die Urlaubsvertretung eines Schöffen nicht erschienen sei, Ersatz muss her, das Verfahren beginnt zwei Stunden später.

Die Wartezeit vertreiben sich einige der Statisten in Kirchs Deutsche-Bank-Film in einem Eiskaffee mit dem Namen Pinocchio - jener Puppe, der bei jeder Lüge eine lange Nase wächst. Doch um die vermeintlichen Lügen des Rolf Breuer wird es an diesem Tag nicht mehr gehen.

Als das Verfahren verspätet beginnt, moniert Rechtsanwalt Thomas, die Verteidigung sei nicht rechtzeitig über die Besetzung des Gerichts informiert worden. Der Richter berät sich mit seinen Kollegen und teilt dem verblüfften Publikum schließlich mit, dass das Verfahren komplett neu angesetzt werden müsse.

Die Kammer sei "wegen verschiedener Urlaube ab Anfang September für die Dauer von insgesamt sieben Wochen nicht vollständig besetzt", sagte Winkler. Weil die Verteidigung zusätzliche Zeugen einbringen will, was weitere Termine erfordert, und die Hauptverhandlung nur bis zu drei Wochen unterbrochen werden darf, setzte Winkler das Verfahren aus. Frühestens Ende Oktober, womöglich aber erst nächstes Jahr fängt der Prozess von vorne an.

Doch vielleicht kommt es dazu gar nicht mehr. Die Verteidigung hofft, dass man sich in der nun gewonnenen Zeit auf eine Lösung verständigen kann. Breuer müsste dann wahrscheinlich einen Strafbefehl und eine Geldauflage akzeptieren. Bislang hatten Breuer und sein Verteidiger das abgelehnt. Doch es dürfte um die Höhe der Auflage gehen. Thomas hatte vor dem Prozess erklärt, auf eine Einstellung des Verfahrens gegen eine geringe Geldauflage hätte man sich eingelassen.

Als Breuer am Donnerstag das Gericht verlässt, ist ihm die Erleichterung anzusehen. Doch mehr als ein Grinsen lässt er sich nicht entlocken. "Sind Sie erleichtert?", will jemand wissen. Breuer zuckt mit den Schultern. "Adieu", sagt er nur.

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