Prozess gegen SachsenLB-Vorstände:Fehlende Unterschrift könnte Pleite-Bankern helfen

SachsenLB

Die angeschlagene sächsische Landesbank wurde in Sachsen Bank umbenannt und gehört seit 2008 zur Landesbank Baden-Württemberg.

(Foto: Jan Woitas/dpa)

Die Zockereien der Landesbank in Leipzig haben Milliarden gekostet - doch jetzt könnten die Ex-Vorstände ohne Prozess davonkommen, weil die Staatsanwälte einen Schriftsatz ans Gericht nicht unterschrieben haben.

Von Klaus Ott

Die SachsenLB war eine der ersten Banken in Deutschland, die sich mit windigen Anleihen verzockt hatten und vom Staat gerettet werden mussten, um eine Pleitewelle in der Geldbranche zu verhindern. Jetzt wird die SachsenLB wohl eine der letzten Banken sein, deren Vorstände zur Rechenschaft gezogen werden können - sofern das überhaupt noch möglich ist.

Das liegt nicht nur an der juristisch sehr komplizierten Materie, sondern ist auch einer Panne geschuldet, die in Justizkreisen Staunen und Kopfschütteln auslöst. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat ein Schriftstück, das drei frühere Vorstände der Sachsen LB auf die Anklagebank bringen sollte, ohne die notwendige Unterschrift an das Oberlandesgericht (OLG) Dresden geschickt. Die Ex-Manager um den einstigen Vorstandschef Michael Weiss sollen die Bilanz geschönt und Bankvermögen veruntreut oder Beihilfe dazu geleistet haben. Also keine Kavaliersdelikte.

Die fehlende Unterschrift könnte jedoch dazu führen, dass die Eingabe an das OLG unwirksam ist und die Vorwürfe gegen die drei Ex-Vorstände deswegen rein aus formalen Gründen erledigt sind. Und das bei einer Bank, für deren schief gegangene Geschäfte der Freistaat Sachsen mit 2,75 Milliarden Euro haften musste, wovon mehr als eine Milliarde Euro schon weg ist.

Längst weg ist auch die SachsenLB selbst. Sie war alleine nicht mehr lebensfähig und musste vom Freistaat bereits 2007 gleichsam über Nacht an die Landesbank Baden-Württemberg verscherbelt werden. Dass die Schalter der SachsenLB nicht geschlossen worden waren, dafür hatten 2007 auch die deutschen Sparkassen mit einer Kreditlinie in Höhe von 17 Milliarden Euro gesorgt.

Sparer und Steuerzahler haben also kräftig gehaftet für die Geschäfte der SachsenLB. Deren Manager hatten mit ausländischen Zweckgesellschaften, die den Status von Schattenbanken haben, das große Rad gedreht. Nun könnten die drei angeklagten Ex-Vorstände, die alle Vorwürfe zurückweisen, wegen einer Justizpanne ohne Prozess davon kommen.

Nur ein elektronisches Schreiben ohne Unterschrift

Das wäre eine ziemliche Blamage für die Staatsanwaltschaft in Leipzig. Die Ermittlungsbehörde hatte vor zwei Monaten beim OLG Dresden Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts Leipzig eingelegt. Das Landgericht wiederum hatte zuvor die Anklage gegen die drei Ex-Vorstände zurückgewiesen, weil die Anschuldigungen "nicht nachvollziehbar" seien.

Mit der Eingabe beim OLG will die Staatsanwaltschaft doch noch einen Prozess erzwingen. Dummerweise hatten die Ankläger davon abgesehen, ihre Beschwerde zu unterzeichnen. Stattdessen hieß es am Ende nur: "Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird."

Besser wäre es gewesen, die Ermittler hätten nicht um Verständnis gebeten, sondern unterschrieben. Denn solche Beschwerden können durchaus Erfolg haben, wie der Fall BayernLB beweist. Das Landgericht München hatte eine Anklage gegen den alten Vorstand der weiß-blauen Staatsbank wegen des Desasters der BayernLB bei der österreichischen Hypo Alpe Adria größtenteils abgeschmettert.

Daraufhin erzwang die Staatsanwaltschaft mit einer Beschwerde beim OLG München doch noch einen großen Prozess, in dem alle Anschuldigungen verhandelt werden. Die Beschwerde war selbstverständlich unterschrieben gewesen. So wie es eben unter Juristen üblich ist. In der Regel ist bei den Justizbehörden sogar per Geschäftsordnung genauestens festgelegt, wer was unterzeichnen muss.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig versucht nunmehr, sich herauszureden. "Ich würde es nicht als Panne bezeichnen", sagt Oberstaatsanwalt Lutz Lehmann. Man lebe im Computer-Zeitalter, und die Ermittlungsbehörde gehe davon aus, die vorgeschriebene "Schriftform gewahrt" zu haben.

Außerdem habe das OLG Zweibrücken entschieden, dass ein "maschinell erstelltes Schreiben" genüge. Das war aber im Jahr 2000, betraf einen anderen Fall und gilt unter Juristen als exotische Ausnahme.

Frage an Lehmann: Ist es denn bei der Staatsanwaltschaft Leipzig nicht üblich, wichtige Schreiben zu unterzeichnen? Erst nach mehrmaligen Nachhaken kommt eine Antwort von Lehmann: "Ich weiß nicht, was die Staatsanwaltschaft Leipzig normalerweise macht."

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