Süddeutsche Zeitung

Protest der Hebammen:Kampf der stattlichen Frauen

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Die hohen Kosten für ihre Haftplichtversicherung kommen für viele Hebammen einem Berufsverbot gleich. Wer soll den Müttern erklären, wie das Leben mit einem Baby funktioniert, wenn es diese Helferinnen nicht mehr gibt? Claudia Lowitz fürchtet um die Zukunft ihres Berufs - und macht Druck.

Von Kathleen Hildebrand

Was sie einmal werden will, wusste Claudia Lowitz schon beim Abitur. Ihre Mutter arbeitete in einem Krankenhaus, nahm sie manchmal mit zu den Hebammen. "Das waren stattliche Frauen. Die haben mich beeindruckt". Ihr Plan war, auch so eine Frau zu werden, und Claudia Lowitz hat dabei einiges richtig gemacht. Entspannt sitzt sie an ihrem Küchentisch, über ihr schweben ein paar Origamivögel. Sie strahlt Ruhe aus, so ein Alles-wird-gut-Gefühl, im Herd hinter ihr knacken ein paar Kohlen. Doch ob wirklich alles gut wird, weiß Claudia Lowitz im Moment nicht. Die Existenz der stattlichen Frauen ist bedroht.

Schon seit Jahren rasen die Kosten für die berufliche Haftpflichtversicherung der Hebammen in die Höhe. Als Claudia Lowitz im Jahr 1989 anfing, als Hebamme zu arbeiten, kostete ihre berufliche Haftpflichtversicherung noch rund 150 Euro im Jahr. Ab 2014 soll sie 5091 Euro kosten - und das bei einem Stundenlohn von durchschnittlich 8,50 Euro. Seit die Nürnberger Versicherung verkündet hat, dass sie zum 1. Juli 2015 aus den beiden letzten verbliebenen Versicherungskonsortien für Hebammen aussteigen wird, ist offen, wer die Hebammen in Zukunft überhaupt noch versichert. "Das ist im Grunde ein Berufsverbot", sagt Claudia Lowitz.

Freie Hebammen begleiten Mütter oft schon seit Anfang der Schwangerschaft

Nach ihrer Ausbildung hat sie als festangestellte Hebamme in einem Krankenhaus gearbeitet. Täte sie das noch immer, müsste sie sich keine Sorgen machen - sie wäre über das Krankenhaus haftpflichtversichert. Aber die Kreißsaalroutine gefiel Claudia Lowitz nicht. "Da muss es schnell gehen, es ist anonym, und man muss Medikamente geben, mit denen man nicht immer einverstanden ist."

Als freie Hebamme sei sie oft schon seit Anfang der Schwangerschaft dabei und könne ein Vertrauensverhältnis zur werdenden Mutter aufbauen. Bei Claudia Lowitz rufen Frauen schon in der sechsten Schwangerschaftswoche an und fragen nach Betreuung. "Wer nach der zwölften Woche anruft, hat eigentlich keine Chance mehr." In Claudia Lowitz' Münchner Gemeinschaftspraxis sind alle Hebammen bis in den Sommer ausgebucht. Denn Hebammen verlassen die Geburtshilfe in Scharen, weil sie die Haftpflichtversicherung nicht mehr zahlen können. Auch Claudia Lowitz arbeitet nur noch in Teilzeit. Die Geburtshilfe hat sie aufgegeben, kümmert sich nur noch um Vor- und Nachsorge: "Seitdem zahle ich nur noch einen Bruchteil der Haftpflichtprämie".

Lowitz will Männern und Frauen die Unsicherheiten vor der Geburt nehmen

Nach der Geburt ist die Arbeit einer Hebamme längst nicht erledigt. Claudia Lowitz kommt gerade von einer Mutter, die sie beim Abstillen beraten hat - das Kind ist 16 Monate alt. Solche Hilfe sei notwendig, denn Kinderkriegen sei längst nichts Alltägliches mehr. In vielen Familien, sagt Lowitz, "gibt es keine erfahrenen Tanten mehr, die den Frauen erklären, wie das Leben mit einem Baby funktioniert."

Nicht nur diese Unsicherheit, sondern auch die Angst vor Blut, Schmerz und Schreien will Claudia Lowitz Frauen und Männern nehmen. Dafür besucht sie regelmäßig die zweiten Klassen einer Grundschule und erklärt den Kindern, dass eine Geburt ein großartiges, berührendes Erlebnis ist. "Zu sehen, wie so ein völlig unbekanntes Wesen in ganz kurzer Zeit für die Eltern zum wichtigsten Menschen wird, dass das immer wieder aufs Neue klappt, das freut mich jeden Tag."

Claudia Lowitz schwankt zwischen Zukunftsangst und der Hoffnung, dass es jetzt, da die Not unübersehbar ist, eine politische Lösung für die Hebammen geben wird: "Das Kabinett wird weiblicher", sagt sie, die Bundessozialministerin Andrea Nahles habe ja gerade selbst ein Kind bekommen. "Aber wir müssen weiter Druck machen."

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Quelle:
SZ vom 22.02.2014
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