Das Insolvenzverfahren der Windenergie-Firma Prokon nimmt eine überraschende Wendung. Vor der entscheidenden Sitzung des Gläubigerausschusses am Donnerstag wird die Umwandlung in eine Genossenschaft immer wahrscheinlicher. Bei einer Vorabstimmung haben bislang laut Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin rund 36 000 der insgesamt 75 000 Genussrechtsinhaber erklärt, sich an diesem Modell beteiligen und auf eine Barauszahlung ihrer Anspräche verzichten wollen. Damit gilt die nötige Beteiligungsquote als so gut wie sicher. Laut Penzlin braucht der insolvente Windpark-Betreiber 660 Millionen Euro Eigenkapital, um als Genossenschaft weitermachen zu können. Diese Quote dürfte erreicht werden, wenn knapp die Hälfte der Genussrechtsinhaber dem Modell zustimmt. Die Zustimmungsfrist läuft noch bis zum Donnerstag. Das Erreichen der Quote wäre allerdings nur ein erster Schritt und lediglich eine Bedingung für den endgültigen Erfolg des Genossenschaftsmodells. Um die Umwandlung zu besiegeln müssen die Gläubiger am Donnerstag nun auch noch mehrheitlich für diese Variante und damit gegen die Übernahme durch den Energiekonzern EnBW plädieren. Der Karlsruher Konzern hatte für eine Übernahme 550 Millionen Euro geboten. Verliert EnBW das Rennen um Prokon, würde die Firma schlagartig zur größten der rund 1000 deutschen Energiegenossenschaften. Kommt keine der beiden Alternativen zum Zug, droht gar die Liquidierung der Firma.
Der Fall Prokon gehört zu den größten Pleiten auf dem Grauen Kapitalmarkt in Deutschland. Zehntausende Anleger hatten rund 1,4 Milliarden Euro in die Firma gesteckt. Egal für welche Variante sich die Anleger in dieser Woche entscheiden: Sie verlieren fast die Hälfte ihrer Investitionen. Prokon war in die Pleite geschlittert, weil die Firma erwartete Gewinne vorab ausgeschüttet hatte, um Renditeversprechen - sechs Prozent und mehr pro Jahr - einhalten zu können. Als immer mehr Anleger ihre Genussrechte zurückgeben wollten, ging Prokon das Geld aus. Der Insolvenzverwalter selbst überlässt die Entscheidung den Anlegern. "Eine Empfehlung, welcher Insolvenzplan für Sie von Vorteil ist, kann und werde ich nicht abgeben", schrieb er den Gläubigern. Er gehe davon aus, dass beide für eine Sanierung von Prokon sorgen können.