Süddeutsche Zeitung

Private Krankenversicherung:Was Privatversicherte gegen die Beitragserhöhung tun können

Auch wenn die Bürgerversicherung verlockend klingt: Kunden sollten schon jetzt nach Alternativen suchen. Fragen und Antworten.

Von Anne-Christin Gröger und Herbert Fromme, Köln

In Berlin streiten CDU/CSU und SPD über die Zukunft der privaten Krankenversicherung (PKV), bevor sie überhaupt Koalitionsverhandlungen aufgenommen haben. Die Sozialdemokraten wollen eine einheitliche Bürgerversicherung für alle einführen, die Unionsparteien warnen davor. Mancher Privatversicherte mag sich jetzt wünschen, mit der Bürgerversicherung den oft zweistelligen Preiserhöhungen in der PKV zu entkommen, die gerade wieder drohen. Doch wer darauf setzt, muss wohl lange warten - wenn denn die Bürgerversicherung überhaupt kommt. Es lohnt sich, im jetzigen System nach Alternativen zu suchen. Ein Umstieg in einen anderen Tarif kann helfen, die Beiträge zu senken - ist aber nicht immer sinnvoll.

Kann man als Privatversicherter in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Das ist nur in Ausnahmefällen möglich. Wer als Angestellter im Jahr weniger als 59 400 Euro brutto verdient, kann die PKV verlassen und in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Selbständige könnten den Systemwechsel nur vollziehen, wenn sie angestellt werden und das Bruttoeinkommen ebenfalls unter 59 400 Euro liegt. Für Versicherte, die älter sind als 55 Jahre, ist ein Wechsel kaum noch möglich, für Beamte ist er bisher ausgeschlossen.

Kann ich den Anbieter wechseln?

Das ist für ältere und schon länger Versicherte keine gute Alternative. "Dann verliert der Versicherte seine bisher angesparten Alterungsrückstellungen, die allzu große Prämiensprünge im Alter ausgleichen sollen", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Wer allerdings erst kurze Zeit in der PKV ist, dort bleiben will und sich über die Beitragserhöhung ärgert, kann sich eine andere Gesellschaft suchen. Aber dort steigen möglicherweise auch bald die Tarife. Achtung: Beim Wechsel zwischen Gesellschaften zahlt der Kunde fast immer erneut die Abschlusskosten, die oft um die neun Monatsbeiträge ausmachen.

Wer darf als PKV-Versicherter intern den Tarif wechseln?

Alle Kunden mit einer privaten Vollversicherung haben das Recht, bei ihrem Anbieter in einen Tarif mit gleichartigem Schutz zu wechseln. Das können sie grundsätzlich jederzeit zum Monatsende tun.

Ist der Wechsel immer sinnvoll?

Bei massiven Prämienerhöhungen sollten Betroffene die Möglichkeit auf jeden Fall in Erwägung ziehen und überprüfen, ob ein günstigerer Tarif ratsam ist, empfiehlt Versicherungsmakler Javier Garcia in Bad Oeynhausen, der sich auf die PKV spezialisiert hat. "Ein Wechsel ist nicht für jeden sinnvoll", sagt er. Versicherte erkaufen die günstigeren Prämien oft mit geringeren Leistungen. Falls sie später doch die umfangreichere Deckung brauchen, ist wieder ein Wechsel nötig - mit Gesundheitsprüfung und möglichen Risikozuschlägen.

Gibt es weitere Fallstricke?

Auch wenn ein Kunde erfolgreich in einen günstigeren Tarif gewechselt ist, kann es sein, dass der Anbieter auch hier nach einiger Zeit die Beiträge anpasst. Dann muss der Betroffene wieder alle Optionen prüfen. "Der Kunde sollte sich, wenn finanziell möglich, nie zu weit von seinen bisherigen Leistungen entfernen", empfiehlt Garcia.

Hilft ein höherer Selbstbehalt?

Das hängt davon ab, ob die Beitragsersparnis über dem erhöhten Selbstbehalt liegt. Das bieten manche Versicherer an: Sie setzen darauf, dass der Versicherte insgesamt weniger Leistungen in Anspruch nimmt, wenn er beispielsweise statt der ersten 300 Euro künftig 1500 Euro im Jahr aus eigener Tasche bezahlen muss, selbst wenn der Beitrag zunächst stärker sinkt als der Selbstbehalt steigt. Skeptisch ist Bianca Boss vom BdV. "Das muss man sich finanziell erst einmal leisten können", sagt sie mit Blick auf die zu zahlenden Arztrechnungen. Außerdem drohen auch bei Tarifen mit hohen Selbstbehalten massive Prämienerhöhungen, die eine anfängliche Ersparnis später zunichte machen können.

Was müssen Angestellte beim höheren Selbstbehalt beachten?

Nach einem Tarifwechsel sinkt meistens auch der Zuschuss des Arbeitgebers. Der zahlt normalerweise 50 Prozent des PKV-Beitrags, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze. Ab 2018 beträgt sie 323,03 Euro im Monat. Sinkt der Beitrag, kann der Zuschuss des Chefs unter diesen Wert sinken. "Dazu können steuerliche Effekte kommen", sagt Makler Garcia. "Am Ende kann es sein, dass der Versicherte gar nicht mehr so viel spart."

Wie muss der Versicherer reagieren, wenn Kunden einen Wechsel beantragen?

Der Versicherer ist verpflichtet, für den Kunden eine Liste mit günstigeren Tarifen zu erstellen. Allerdings ist es für den Laien nicht immer einfach, hier den Überblick zu behalten. "Der Versicherte weiß nicht, ob die Liste vollständig ist und ob die Tarife wirklich gleichwertig zum vorherigen Schutz sind", sagt Verbraucherschützerin Boss. Makler Garcia gibt ihr Recht. "Meistens sind dort nicht die empfehlenswertesten Tarife vorgeschlagen."

Bei wem kann ich mich beraten lassen?

Für viele Versicherte ist es sehr schwer einzuschätzen, ob sich ein Tarifwechsel lohnt. Hilfe vom Experten ist sinnvoll. Das kann ein Versicherungsberater oder eine Verbraucherzentrale sein. Auch der BdV bietet Beratung beim Tarifwechsel an, Nicht-Mitglieder zahlen dafür ein Honorar von 570 Euro. Weil die PKV-Unternehmen in der Vergangenheit immer wieder wechselwilligen Kunden Steine in den Weg gelegt haben, haben sich zahlreiche Dienstleister auf die Wechselberatung spezialisiert. Viele von ihnen arbeiten mit erfolgsabhängigen Honoraren. Garcia beispielsweise berechnet Kunden das Fünffache der monatlichen Beitragseinsparung. Vorsicht ist geboten, wenn die Berater die acht- bis zehnfache Monatsersparnis oder mehr verlangen.

Dazu kommt: Die Ersparnis sollten sich PKV-Versicherte nicht mit einer drastischen Reduzierung der Leistung oder einer starken Erhöhung des Selbstbehalts erkaufen. Firmen, die darüber nicht aufklären, sind häufig nicht seriös, ebenso wie solche, die ihre Dienste unaufgefordert telefonisch anbieten. Auf jeden Fall sollte der Kunde vor der Unterschrift die Geschäftsbedingungen lesen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3807470
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 29.12.2017/vit
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.