Süddeutsche Zeitung

Privatbank Reithinger:Eigentümer attackiert Finanzaufsicht

Lesezeit: 1 min

65.000 Kunden der geschlossenen Privatbank Reithinger bangen um ihr Geld. Doch Eigentümer Klaus Thannhuber sieht die Schuld dafür nicht bei sich. Vielmehr sei die Finanzaufsicht dafür verantwortlich.

Der Eigentümer der geschlossenen Privatbank Reithinger, der Münchner Geschäftsmann Klaus Thannhuber, erhob schwere Vorwürfe gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die Aufsichtsbehörde habe vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit gebracht, die ein "wohl einmaliges Kesseltreiben" gegen seine Person zur Folge hätten, kritisierte Thannhuber am Montag in einer persönlichen Stellungnahme.

Die vor zehn Tagen angeordnete Schließung der kleinen Privatbank mit 65.000 Kunden und Sitz im baden-württembergischen Singen beruhe auf Annahmen der BaFin, die "seit mindestens sechs Monaten nicht mehr aktuell sind".

Die Behörde wies die Anschuldigungen zurück. "Von einem Kesseltreiben kann keine Rede sein", sagte eine BaFin-Sprecherin in Bonn.

"Unübersichtliches Firmengeflecht"

Die Finanzaufsicht hatte das Moratorium in Form eines Veräußerungs- und Zahlungsverbots unter anderem mit Verweis auf ein "unübersichtliches Unternehmensgeflecht" verhängt, in das Thannhuber die Bank verstrickt haben soll.

Dazu gab der umstrittene Geschäftsmann, der vor allem als Betreiber der Münchner Schrannenhalle bekannt ist, keinen konkreten Kommentar ab. Er sei aber bereit, einen möglichen Verlust der Bank im Geschäftsjahr 2005 falls erforderlich "mit Hilfe von Geldgebern auszugleichen".

Thannhuber ist für die Geschäfte der Bank nicht mehr direkt zuständig, er hatte die Verantwortung dafür im März einem Treuhänder übertragen.

"Notfalls vor Gericht"

Der 61-Jährige wirft der BaFin vor, mit der Schließung einen Schaden in Millionenhöhe für die Anleger zu verursachen. Der Streit müsse "notfalls vor Gericht" geklärt werden. Bankschließungen sind in Deutschland extrem selten.

Als nächste Maßnahmen könnten die Insolvenz und der Entschädigungsfall eintreten. Da die Privatbank Reithinger nicht Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken ist, wäre eine mögliche Ausgleichszahlung im ungünstigsten Fall auf 90 Prozent der Einlagen und maximal 20.000 Euro je Kunde begrenzt.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.774473
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
sueddeutsche.de
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.