Premiere-Abonnenten:Trennungsschmerzen

Abonnenten streiten mit Premiere über Smartcards, Kündigungen und Preiserhöhungen. Das Unternehmen ist offensichtlich nicht zimperlich, wenn es darum geht, Kunden an sich zu binden.

Christoph Kappes

Für Premiere ist das keine schöne Bescherung gewesen: Vor fast einem Jahr, wenige Tage vor Weihnachten, verlor der Bezahlsender die Übertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga.

Premiere, Pay-TV, Foto: dpa

Vor einem Jahr verlor der Sender die BUndesliga-Rechte.

(Foto: Foto: dpa)

Seither kündigten 508 000 Abonnenten (bis 30. September) ihren Vertrag. Viele klagten dabei über hohe Hürden. Das Unternehmen ist offensichtlich nicht zimperlich, wenn es darum geht, Kunden an sich zu binden. Das behauptet zumindest Gunter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg: "Man hat den Eindruck, Premiere will mit allen Mitteln seine Abonnenten halten. Da wird auch mit harten Bandagen gekämpft."

Die Verbraucherzentrale hat diese Woche Sammelklage eingereicht: Es geht um angeblich unrechtmäßige Schadensersatzforderungen von Premiere für die sogenannten Smartcards, mit denen das Pay-TV zu empfangen ist und die einige Abonnenten nach ihrer Kündigung nicht zurückgegeben hätten, so Premiere.

Dagegen versichern angemahnte ehemalige Kunden, die Karte an den Sender zurückgeschickt zu haben. Den Vorwurf, scheidenden Abonnenten Steine in den Weg zu legen, weist das Unternehmen "definitiv zurück". Die Sammelklage selbst sei bei Premiere noch nicht eingegangen.

Preiserhöhung unwirksam

Mehr Probleme als die Smartcards könnte Premiere ein anderer Fall bereiten: Der Anwalt Holger Thieß weigerte sich, die Preiserhöhung von 2005 zu akzeptieren und beharrte vor dem Amtsgericht München auf den alten Vertragsbedingungen - mit Erfolg, wie er auf einer eigenen Seite im Internet darstellt.

Andere Kunden könnten seinem Vorbild folgen, sagt Thieß jetzt: Denn solange der Sender keine relevante Änderung des Angebots darlege, sei die Preiserhöhung unwirksam. Premieresprecher Dirk Heerdegen sagt dagegen, man habe Thieß im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung lediglich einen Rabatt gewährt.

Das Landgericht München untersagte bereits im März dieses Jahres auf Klage einer Verbraucherzentrale hin eine Vertragsklausel, die Premiere eine jährliche Preiserhöhung aufgrund gestiegener Kosten ermöglichen sollte. Premiere räumte sich in den umstrittenen Geschäftsbedingungen zudem das Recht ein, Programmpakete "zum Vorteil des Abonnenten zu ergänzen". Das Gericht kippte aber auch das: Es sei nicht klar, was "zum Vorteil" des Kunden bedeute. Der Sender legte Berufung ein, beide Parteien sind mittlerweile in Revision zum Bundesgerichtshof gegangen.

Einzeln geprüft - das kann dauern

Nach Bekanntwerden des Sportrechte-Verlusts gab die Stiftung Warentest im Internet Tipps für eine außerordentliche Kündigung von Premiere-Abos wegen des geschmälerten Angebots. Christoph Herrmann von Stiftung Warentest online sagt: "Sicher ist, dass Premiere auf Kündigungen nicht zuvorkommend reagiert."

Wer sein Abo fristlos abbestellte, sei erst einmal hingehalten worden, so Herrmann: Eine Kündigung unter Einhaltung der entsprechenden Frist sei akzeptiert, die Bestätigung der vorzeitigen Sonderkündigung aber offen gehalten worden. Antwortschreiben oder Rückrufe hätten lange auf sich warten lassen.

Bis heute herrsche vor allem noch Streit über die Sonderkündigung umfangreicherer Programmpakete, berichtet Herrmann. Es sei rechtlich "wackelig", ob hier der Wegfall der Bundesliga-Berichterstattung als Grund für eine außerordentliche Kündigung genüge.

Bei Premiere heißt es, zu Sonderkündigungen ließen sich keine pauschalen Aussagen treffen. Bei Programmpaketen, deren Hauptbestandteil Fußball ist, sei dies meist möglich. Alle anderen Fälle müssten jedoch einzeln geprüft werden. Das kann dauern.

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