Preisabsprachen:Planwirtschaft im Supermarkt

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Das Kartellamt hat gegen bekannte Hersteller und Supermarktketten eine hohe Buße verhängt. (Foto: dpa, Stephan Rumpf)
  • Das Bundeskartellamt hat gegen Handelskonzerne wie Edeka, Rewe und Aldi sowie gegen Hersteller bekannter Produkte wie Haribo oder Ritter-Schokolade eine hohe Buße verhängt.
  • Sowohl Hersteller als auch die Ketten sollen sich abgesprochen haben, beide profitierten von den überhöhten Preisen der Produkte, die die Kunden zahlten.
  • Das Verfahren wirft auch ein Licht auf die Macht der Supermärkte: Die betroffenen Ketten dominieren den deutschen Markt.

Von Kirsten Bialdiga, Bonn

Montags hatten die Außendienstleute des Kaffeeherstellers Melitta richtig viel zu tun. Sie klapperten die Supermärkte in ihrem Bezirk ab und notierten, zu welchen Preisen bei Edeka, Kaufland, Metro oder Rewe ihr Melitta-Kaffee verkauft wurde. Bis 15 Uhr mussten sie ihre Erkenntnisse an die Melitta-Unternehmenszentrale weiterleiten, wo die Daten akribisch in eine Excel-Tabelle eingetragen wurden. Diese ging dann an Melitta-Vertriebsleute und an die Handelsunternehmen. Wagte es einer der Supermärkte, die von Melitta vorgegebenen Preise um mehr als zehn oder 15 Cent zu unterschreiten, gab es Ärger.

In diesem Fall machten die Melitta- Leute Druck, sie drohten damit, dass es jetzt im Handel zu einem Preiskampf kommen könnte. Was die Händler unter allen Umständen vermeiden wollten. Sie boten dann lieber an, einen Brief zu verfassen und zu beteuern, dass es sich bei dem Niedrigpreis doch nur um einen Ausreißer, einen Druckfehler oder ein sonstiges Versehen handelte. Auf diese Weise konnten flächendeckende Preissenkungen vermieden werden.

Was sich wie eine Anleitung zur Planwirtschaft liest, war nach Darstellung des Bundeskartellamts zwischen 2004 und 2009 übliche Praxis im deutschen Lebensmitteleinzelhandel, nicht nur bei Melitta. Am Donnerstag verhängten die Wettbewerbshüter daher wegen verbotener Festlegung von Ladenpreisen bei Süßigkeiten, Kaffee, Tiernahrung und Körperpflegeprodukten ein Bußgeld von insgesamt 151,6 Millionen Euro - eine der höchsten Strafen, die es in der Branche in jüngster Zeit gab. Betroffen sind die sieben Handelsunternehmen Edeka, Rewe, Kaufland (das zur Schwarz-Gruppe mit Lidl gehört), Metro, Aldi, Fressnapf und Das Futterhaus sowie die vier Markenartikelhersteller Edmund Münster (Haribo), Johnson & Johnson (Kosmetik), Alfred Ritter (Schokolade) und Dr. Kurt Wolff (Körperpflege).

Von den Absprachen profitierten Markenhersteller und Handel

Wie hoch die Strafe für jedes einzelne Unternehmen ausfällt, sagten die Wettbewerbshüter nicht, es ist aber auch höchst unterschiedlich. Auf Edeka und Rewe entfielen dem Vernehmen nach Bußgelder in jeweils zweistelliger Millionenhöhe, allein ihrer Größe wegen. Die Verfahren wurden der Behörde zufolge mit den Unternehmen einvernehmlich beendet und sind damit größtenteils rechtskräftig. Melitta blieb straffrei, da der Hersteller dem Kartellamt umfassend bei der Aufklärung half.

Es gibt aber auch noch offene Verfahren, bei Süßwaren, Kaffee und Bier. "Im Lebensmitteleinzelhandel gilt wie in jeder anderen Branche auch, dass Händler und Hersteller grundsätzlich nicht zulasten der Endverbraucher Vereinbarungen über die Ladenpreise treffen dürfen", kommentierte Kartellamtschef Andreas Mundt die Entscheidung. Die Verfahren gehen auf eine umfangreiche Durchsuchungsaktion von Anfang 2010 an 15 Standorten zurück. Die betroffenen Unternehmen wollten sich zu Einzelheiten am Donnerstag nicht äußern.

Von den Kartellabsprachen profitierten einem Insider zufolge beide Seiten: "Es war eine klassische Win-win-Situation." Die Händler konnten sich dank der höheren Verkaufspreise über eine flächendeckend gute Marge freuen. Und die Hersteller konnten im Gesamtmarkt überhöhte Preise durchdrücken und damit auch ihre Gewinnspanne aufbessern.

Die großen Ketten kontrollieren 85 Prozent des deutschen Marktes

Trotzdem ging es zwischen den Beteiligten offenbar mitunter recht robust zu, wenn es darum ging, das höhere Preisniveau durchzusetzen. So drohte ein Händler einem Hersteller in einer E-Mail damit, dessen Waren aus den Regalen zu werfen, wenn er die Ladenverkaufspreise (LVP) bei der Konkurrenz nicht anhebt: "Wir geben Ihrem Haus bis heute in einer Woche Zeit, den LVP bei unserem Wettbewerber anzuheben - sollte dies nicht passieren, werden wir 2007 folgende Artikel auslisten (. . .)"

Das Bußgeldverfahren wirft damit auch ein Schlaglicht auf die Kräfteverhältnisse in der Branche: Die vier führenden Lebensmitteleinzelhändler Edeka, Rewe, Schwarz (Lidl, Kaufland) und Aldi kontrollieren schon heute 85 Prozent des deutschen Marktes. Dieser Marktmacht haben nach früheren Erkenntnissen des Kartellamts nur wenige Hersteller mit sehr starken, für die Kunden unverzichtbaren Marken etwas entgegen zu setzen.

Ähnliche "Preispflege" wie bei Melitta-Kaffee gab es nach Darstellung der Bonner Behörde auch bei Haribo-Fruchtgummis und Lakritz. Supermarktketten forderten demnach Haribo auf, beim Konkurrenten Aldi dafür zu sorgen, dass er die Preise für Lakritz nicht senkt. Die teureren Wettbewerber fürchteten um ihre Gewinnspanne. Da Aldi sich zeitweise weigerte, zahlte Haribo daraufhin sogar den anderen Supermarktketten einen Ausgleich. Bei Haribo hieß es, man sei sich bei den über sieben Jahre zurückliegenden Vorgängen nicht bewusst gewesen, gegen geltendes Recht verstoßen zu haben. Aldi betonte, umfassend zur Aufklärung beigetragen zu haben.

Wie groß der Schaden für den Verbraucher wegen der zu hohen Preise ist, lässt sich wegen der Komplexität und des Umfangs der Absprachen nur grob an früheren Verfahren ablesen. Beim Kaffeekartell etwa, das mit einem ähnlich hohen Bußgeld geahndet wurde, zahlten die Konsumenten nach Schätzungen von Verbraucherschützern 860 Millionen Euro zu viel. Denn gerade bei Markenartikeln sind Kunden häufig erstaunlich treu - egal wie hoch die Preise sind.

© SZ vom 19.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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