Prämiensparen:Stress für die Sparkassen

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Die Bankentürme in Frankfurt bei Nacht: Vor allem Sparkassen haben in den 1990er- und frühen 2000er-Jahren viele Prämiensparverträge verkauft. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)

Im Streit um zu wenig gezahlte Zinsen will die Finanzaufsicht Bafin bis Ende Juni entscheiden, ob sie die Geldhäuser zwingt, auf die Kunden zuzugehen. Die Institute drohen ihrerseits mit Klagen.

Von Andreas Jalsovec, München

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat derzeit nicht den besten Ruf. Bei Unternehmen wie dem Zahlungsdienstleister Wirecard oder der Greensill-Bank habe die Behörde Fehler gemacht und oft nicht genau hingeschaut, so der Vorwurf. Bei einem anderen Thema will die Finanzaufsicht es nun besser machen: Im Streit um zu wenig gezahlte Zinsen bei Prämiensparverträgen versucht die Bafin schon seit Längerem, die Kreditinstitute zum Einlenken gegenüber den Kunden zu bewegen. Es geht dabei um viel Geld: für die Kunden oft um mehrere Tausend Euro an Zinsnachzahlungen, für die Geldhäuser - in erste Linie Sparkassen - in der Summe um Millionenbeträge.

Die Vermittlungsbemühungen der Bafin in der Sache laufen bereits seit 2019. Sie sind bislang jedoch allesamt gescheitert. Nun könnte die Behörde Banken und Sparkassen mit einer sogenannten Allgemeinverfügung zwingen, auf Kunden mit Prämiensparverträgen zuzugehen und ihnen Lösungen anzubieten. Bis spätestens Ende Juni will die Bafin festlegen, ob sie eine solche Verfügung erlässt. Man werte derzeit die Stellungnahmen zu der geplanten Regelung aus. Dies wolle man "im Laufe des zweiten Quartals 2021" abschließen, teilte eine Bafin-Sprecherin mit. Danach soll über die Verfügung entschieden werden.

Konkret geht es um Verträge, bei denen die Sparer wegen fehlerhafter Klauseln möglicherweise über Jahre zu wenig Zinsen bekommen haben. Ob dem so ist, darüber entscheidet voraussichtlich noch in diesem Jahr der Bundesgerichtshof (BGH). Die Bafin will, dass die Kreditinstitute betroffene Kunden über die Klauseln informieren und ihnen einen Änderungsvertrag anbieten - oder eine Nachberechnung der Zinsen auf Basis der BGH-Entscheidung. Bis Ende Februar konnten die Geldhäuser dazu Stellung nehmen. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), die als Interessenvertretung Banken und Sparkassen vertritt, habe eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben, heißt es beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV). Zum Inhalt wolle man sich nicht äußern. Der DSGV hat derzeit bei der DK die Federführung inne.

Klar ist: Die Sparkassen halten gar nichts vom Vorstoß der Finanzaufsicht. Hier setze sich eine Verwaltungsbehörde "auf den Stuhl des BGH", schimpfte Sparkassenpräsident Helmut Schleweis jüngst bei der Bilanzvorlage des Sparkassenverbands. Das Vorgehen der Bafin widerspreche "den Grundsätzen des Rechtsstaats" und sei "verfassungsrechtlich bedenklich". Sollte es zu einer Allgemeinverfügung kommen, würden "alle Sparkassen - und nach meiner Kenntnis auch Genossenschaftsbanken - sich dagegen rechtlich zur Wehr setzen", drohte Schleweis.

Dass es so weit kommt, ist nicht unwahrscheinlich. Denn für die Institute geht es um viel Geld. Alleine bei den Sparkassen haben die Kunden in den 1990er- und frühen 2000er-Jahren Tausende Prämiensparverträge mit fehlerhaften Zinsklauseln abgeschlossen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2004 (Az. XI ZR 140/03) besserten die Geldhäuser die Klauseln und die Zinsberechnung zwar nach. Das geschah aber in der Regel "ohne Abschluss einer individuellen Änderungsvereinbarung mit dem jeweiligen Kunden", heißt es in der Begründung der Bafin zu ihrer Allgemeinverfügung. Die Bafin kann das als "verbraucherschutzrelevanten Missstand" einstufen und dagegen vorgehen.

Verbraucherschützer würden das begrüßen. Viele Prämiensparer wüssten noch gar nicht, dass ihnen möglicherweise Tausende Euro an Nachzahlung zustehen, heißt es etwa bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Dort hat man bereits für mehrere Tausend Prämiensparverträge die Zinsen nachberechnet. Im Durchschnitt stehen den Sparkassenkunden demnach mehr als 4000 Euro nachträglich zu.

Um den Kunden zu ihrem Recht zu verhelfen, haben die sächsischen Verbraucherschützer mittlerweile Musterfeststellungsklagen gegen sechs Sparkassen angestrengt, an denen sich insgesamt rund 5700 Sparer beteiligen. Drei der Klagen liegen bereits beim Bundesgerichtshof. Mit einer Entscheidung der Karlsruher Richter rechne man im zweiten Halbjahr 2021, sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale.

Gut möglich, dass die Bafin bis dahin die Allgemeinverfügung erlassen hat. Für den Fall, dass dann tatsächlich einige Sparkassen ihren Kunden geänderte Verträge oder Nachzahlungen anbieten, rät Andrea Heyer aber zur Vorsicht. Die Angebote könnten weit unter dem liegen, was ein Sachverständiger an Zinsnachzahlungen ermittle: "Also zum Beispiel nur bei 20 Prozent vom strittigen Betrag." Kunden sollten sich dann "nicht unter Druck setzen lassen, sondern die Angebote von Fachanwälten oder Verbraucherschützern prüfen lassen".

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