OLG Köln:Urteil im Postbankprozess verschoben

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Die Deutsche Bank hatte 2010 bei der Übernahme 25 Euro je Postbankaktie geboten. Die verbliebenen Aktionäre stimmten zu, wollen nun aber mehr. (Foto: Federico Gambarini/dpa)

Ehemalige Aktionäre der Postbank wollen mehr Geld für den Verkauf an die Deutsche Bank 2010. Die Richter wollen länger beraten und geben den Parteien mehr Zeit für einen Vergleich.

Im Rechtsstreit um die Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank hat das Oberlandesgericht Köln die für Mittwoch erwartete Urteilsverkündung auf den 23. Oktober verschoben. Grund sei ein „fortdauernder Beratungsbedarf“. Ursprünglich wollte das Gericht an diesem Mittwoch seine Entscheidung verkünden (Az: 13 U 166/11 und 13 U 231/17). Die Deutsche Bank begrüßte die Entscheidung, so habe das Gericht mehr Zeit zur Prüfung.

Kläger-Anwalt Jan D. Bayer, auf dessen Mandanten nach seinen Angaben ein Großteil der Klagesumme entfällt, erklärte: „Wie in der mündlichen Verhandlung erkennbar, will der Senat offenbar unbedingt vermeiden, dass das Verfahren nochmals zum Bundesgerichtshof geht und räumt der Bank zwei weitere Monate zur Verhandlung eines vernünftigen Gesamtvergleiches ein.“ Eine Änderung der Risikolage für die Bank sei daraus nicht zu erkennen. „Es laufen halt noch weitere Zinsen in zweistelliger Millionenhöhe auf“, teilte Bayer auf Anfrage der dpa mit.

Die Deutsche Bank hatte in dem Verfahren einen Vergleich gesucht und den Klägern als Kernelement eines Kompromisses 36,50 Euro je Postbank-Aktie geboten, sagte Klägeranwalt Bayer der Nachrichtenagentur Reuters. Er hatte das Angebot aber als zu niedrig zurückgewiesen. Nun habe das Gericht den Parteien mehr Zeit gegeben, um zu einer ausgewogenen Lösung zu kommen, sagte er.

Die ehemaligen Postbankaktionäre wollen vor dem OLG Köln durchsetzen, dass die Deutsche Bank einen kräftigen Aufschlag für die vor 14 Jahren erfolgte Übernahme der Postbank zahlen muss. Die Bank hat für den Fall einer Niederlage bei Gericht bereits Rückstellungen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro gebildet. Die Kläger hatten das Übernahmeangebot der Deutschen Bank für die Postbank über 25 Euro je Aktie 2010 angenommen, klagten dann aber gegen das Institut und forderten stattdessen 57,25 Euro. Sie hätten Anspruch auf den höheren Preis, weil die Deutsche Bank schon zwei Jahre vorher ein Pflichtangebot hätte abgeben müssen, nachdem sie 29,75 Prozent der Postbank-Anteile von der Deutschen Post gekauft hatte - für 57,25 Euro je Aktie. Damit war sie bewusst unter der Marke von 30 Prozent geblieben, oberhalb der ein Pflichtangebot an alle Aktionäre fällig wird. Strittig ist aber, ob die Deutsche Bank durch ihre späteren Vereinbarungen mit der Post de facto nicht doch schon vor 2010 Zugriff auf deren verbliebenen Anteil hatte.

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