Süddeutsche Zeitung

Bundesverwaltungsgericht:Portoerhöhung der Post 2016 bis 2018 ist rechtswidrig

Bei der Berechnung des Portos wurden neue Regeln angewandt. Doch sie waren nicht durch das Postgesetz gedeckt.

Die Erhöhung des Portos für den Standardbrief der Deutschen Post für den Zeitraum von 2016 bis 2018 war nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig rechtswidrig. Der Bonner Konzern hatte damals das Porto von 0,62 auf 0,70 Euro erhöht, die Bundesnetzagentur hatte dies als Regulierer für den Briefmarkt genehmigt.

Geklagt hatte der Bundesverband Paket und Expresslogistik, in dem Konkurrenten der Post wie DPD, GLS oder Hermes organisiert sind. Der Antrag des klagenden Verbands auf eine Rückzahlung der Gewinne des Bonner Konzerns aus der damaligen Porto-Erhöhung sei aber erfolglos geblieben, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Zunächst blieb unklar, ob der Verband nun möglicherweise zivilrechtlich Schadenersatz geltend machen will.

Mögliche Folgen sind noch unklar

Aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung ist die Deutsche Post gesetzlich verpflichtet, Portoerhöhungen von der Bundesnetzagentur genehmigen zu lassen. Diese hatte nach Anordnung der Bundesregierung bei der beklagten Erhöhung erstmalig neue Maßstäbe angelegt: Statt ausschließlich die Kosten und Gewinne der Post auf dem deutschen Markt zugrunde zu legen, orientierte man sich zudem an Gewinnmargen anderer Briefdienste in Europa. In der Folge durfte die Post das Standard-Porto damals auf 70 Cent anheben. Doch das Vorgehen sei nicht durch die Verordnungsermächtigung des Postgesetzes gedeckt gewesen, argumentierte das Gericht.

Wenn dieser Eingriff der Politik rechtswidrig war, dann stellt sich dieselbe Frage nun auch für 2019: Damals reformierte der Bund die Entgelt-Regulierungsverordnung abermals und ermöglichte der Post wieder eine stärkere Erhöhung, als die Bundesnetzagentur sie ursprünglich genehmigen wollte. Auch gegen diesen Eingriff laufen bereits Klagen. Kritiker der damaligen Entscheidung sehen sich durch das Urteil von Donnerstag bekräftigt.

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