Süddeutsche Zeitung

Postgesetz:Wenn der Briefträger nur noch fünf Mal kommt

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Von Michael Bauchmüller, Berlin, und Benedikt Müller, Düsseldorf

Der Sinn des Postgesetzes ist schnell umrissen, er steht in Paragraf 1: "Zweck dieses Gesetzes ist es, durch Regulierung des Postwesens den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu erhalten." So beschloss das der Bundestag kurz vor Weihnachten 1997. Die Deutsche Post war zu dieser Zeit schon privatisiert, doch der Wettbewerb mit dem einstigen Staatskonzern entwickelte sich schleppend.

Mehr als 20 Jahre später ist die Bilanz gemischt. Zwar gibt es immer noch eine flächendeckende Versorgung. Die Entwicklung eines "chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs" hingegen sei "nicht zufriedenstellend". So steht es in einem Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums; seit diesem Donnerstag ist es in der Welt. Minister Peter Altmaier (CDU) will sich damit an die Reform des leicht angestaubten Postgesetzes machen.

Beispielsweise will der Bund prüfen, ob die Post auch in Zukunft noch an sechs Tagen in der Woche Briefe zustellen muss. Die EU-Vorgaben verlangen nur eine Zustellung an fünf Tagen. Auch die Pflicht, sich Portoerhöhungen genehmigen zu lassen, soll auf den Prüfstand - ebenso aber auch eine Verschärfung der nachträglichen Missbrauchskontrolle.

In den Eckpunkten des Ministeriums geht es um Wettbewerb und Verbraucherschutz. Die Bundesnetzagentur etwa soll zu einer schlagkräftigen Instanz für mehr Post-Wettbewerb ausgebaut werden. Stelle die Bonner Behörde fest, "dass auf einem potenziell regulierungsbedürftigen Markt kein wirksamer Wettbewerb herrscht", solle sie künftig für marktbeherrschende Unternehmen "Regulierungsmaßnahmen" verfügen dürfen. Welche das sein könnten, lässt das Papier offen. Auch soll die Netzagentur Informations- und Auskunftsrechte geltend machen können, "um eine marktgerechte Untersuchung der Postmärkte zu gewährleisten".

Für neue Anbieter soll zudem die bisherige Lizenzpflicht entfallen. Diese sei "überholt", heißt es in den Eckpunkten. Damit würde es für Neueinsteiger einfacher. Auch wolle der Bund prüfen, inwieweit er etwa Kooperationen von Paketdiensten unterstützen kann - etwa bei der gemeinsamen Nutzung von Zustelleinrichtungen oder so genannten Mikrodepots. Solche Kooperationen könnten auch "zur Entlastung des Innenstadtverkehrs" führen.

Von Jahr zu Jahr werden weniger Briefe verschickt

Die Gesetzesnovelle soll zudem die Rechte der Verbraucher stärken. "Die Bundesnetzagentur soll künftig als starke Verbraucherschutzbehörde im Postbereich agieren können", sagte Altmaier. Dies sei "angesichts der Zunahme von Beschwerden in den letzten Jahren" nötig geworden. So werde geprüft, ob Postanbieter verpflichtend am Schlichtungsverfahren der Behörde teilnehmen müssen, etwa wenn Pakete unterwegs verloren gehen oder beschädigt ankommen. Bisher ist dieses Verfahren freiwillig; von den großen Paketdiensten nimmt nur Hermes regelmäßig an der Schlichtung teil. Da die Streitwerte bei beschädigten oder verschollenen Paketen meist niedrig sind, können Verbraucher ihre Rechte oft nicht einklagen.

Sowohl die Bundesnetzagentur als auch die Post begrüßten die Eckpunkte des Ministeriums. "Wir finden die Idee gut, dass die Grundsätze für die Zustellung nach 20 Jahren auf den Prüfstand gestellt werden", sagte ein Postsprecher. Schließlich ändere sich das Verhalten der Kunden: Der Konzern spürt vor allem, dass von Jahr zu Jahr etwas weniger Briefe, dafür immer mehr Pakete in Deutschland verschickt werden.

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SZ vom 02.08.2019
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