Süddeutsche Zeitung

Post-Aktie:Blöd wirbt gut

Wenn Prominente Werbung für Aktien oder andere Finanzprodukte machen, endet das bisweilen peinlich - und manchmal sogar vor Gericht.

Angelika Slavik

Thomas Gottschalk steht in der öffentlichen Meinung neuerdings wieder ziemlich hoch im Kurs, was er unbestreitbar Markus Lanz zu verdanken hat. Der turnte jüngst so ungelenk durch Gottschalks frühere Wirkungsstätte, eine baufällige Stierkampf-Arena auf Mallorca, dass nachher zu lesen war, Lanz könne "Wetten, dass..." einfach nicht. Das sei eben nur etwas für die ganz Großen, genauer: für einen ganz Großen. Für Gottschalk.

Dabei musst auch der schon eine Menge Kritik einstecken. Weil er im Gespräch mit weiblichen Gästen in der Samstagabend-Show immer so onkelhaft-aufdringlich wirkte, zum Beispiel. Oder weil er den Deutschen gesagt hat, was sie mit ihrem Geld machen sollen: Im Jahr 2000, als die Deutsche Post an die Börse ging, da lächelte der Entertainer gemeinsam mit seinem Bruder Christoph für die Post-Aktie. Auf den Plakaten stand: "Postblitz!" In den ersten beiden Jahren verlor die sogenannte Volksaktie 48 Prozent an Wert.

Der Erfolg ist messbar

Immer wieder machen Prominente Werbung für Finanzprodukte - und häufig endet das peinlich. Denn anders als bei Gummibärchen, Kartoffelchips oder Bier ist die Qualität prominenter Finanzempfehlungen messbar: Hat man am Ende mehr Geld oder weniger? Oder gar keines mehr?

Da war zum Beispiel Johannes B. Kerner: Der bewarb einst den Börsengang der Billigfluglinie Air Berlin. Dieses Engagement war schon vor der Erstnotiz umstritten, es entbrannte eine öffentliche Diskussion darüber, ob Journalisten Werbung machen sollten - und falls nicht, ob Kerner eigentlich ein Journalist sei oder doch eher nicht. All jenen, die sich zu einem Kauf der Air-Berlin-Papiere entschlossen hatten, war das bald egal: Die Aktie büßte in den ersten zwei Jahren 31 Prozent ein.

Mitunter bekam die Paarung Promi und Wertpapier auch skurrile Züge: Verona Pooth, besser bekannt unter ihrem Mädchennamen Feldbusch, schwebte einst per Helikopter ein, um die Erstnotiz der Telegate-Aktie an der Frankfurter Börse zu feiern. Sie posierte schließlich hingeaalt auf einem Tisch, die Kurstafel im Hintergrund.

Die Filmfirma Internationalmedia dagegen wollte sich gar nicht erst mit dem weltberühmten Lächeln ihres Testimonials zufrieden geben: Sie machte den britischen Schauspieler Hugh Grant, bekannt durch Liebesschnulzen wie "Notting Hill" oder "Vier Hochzeiten und ein Todesfall" einst sogar zum Mitglied des Aufsichtsrats.

Ebenfalls recht begehrt als Werbefiguren für Finanzielles: Fußballer. Oliver Bierhoff, heute Manager der deutschen Nationalmannschaft, machte Ende der neunziger Jahre Stimmung für die Fondsgesellschaft DWS, zu der sich auch der einstige Welttorhüter Oliver Kahn bekannte. Und Trainer Felix Magath, in seiner Zeit als absoluter Herrscher beim VfL Wolfsburg zumindest wirtschaftlich mit spektakulärer Taktik aufgefallen, bekundete seine Vorliebe für Eniteo, das Derivate-Portal der genossenschaftlichen DZ Bank.

Wer im Prospekt steht, haftet

Aber nicht immer, wenn bekannte Menschen für Finanzprodukte werben, bleibt es bei einer Posse - manchmal werden diese Anlagetipps auch ein Thema vor Gericht. So wie bei dem ehemaligen Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz. Der CDU-Mann hatte nach seinem Ausscheiden aus der Politik einst Werbung für einen Mischfonds gemacht, unter anderem auch direkt im Fondsprospekt. Nach zahlreichen Turbulenzen ging der Fonds 2005 pleite. Die Anleger wollten Scholz zur Verantwortung ziehen. Und hatten Erfolg: Der Bundesgerichtshof verkündete im November 2011, dass die Prospekthaftung nicht nur für die unmittelbar Verantwortlichen einer Fondsgesellschaft gelte, sondern auch für Menschen, die beim Werben um Investoren besonderes Vertrauen in ihre Kompetenz in Anspruch nehmen könnten. Also auch für den Anwalt und Lehrstuhlinhaber Scholz. Das Verfahren wurde an das Oberlandesgericht Karlsruhe zurück verwiesen, die Angelegenheit könnte für Scholz teuer werden.

Doch die Entscheidung scheint ein Einzelfall zu bleiben. Ein anderer, der sich den Zorn der Anleger zuzog, ist der frühere "Tatort"-Schauspieler Manfred Krug. Der hatte Stimmung für die Telekom-Papiere gemacht - man darf annehmen, dass er das bereut hat. Anfang 2012 wurde er vom Oberlandesgericht Frankfurt allerdings aus der juristischen Verantwortung für die Verluste der Anleger entlassen: Anders als im Fall des Ex-Ministers Scholz habe sich Krug niemals fachlich zu den Papieren geäußert, hieß es. Zudem könne man nicht davon ausgehen, dass Krug, der Schauspieler, besonders kompetente Anlageempfehlungen aussprechen würde.

Übersetzt heißt das also: Wieso sollten Menschen auf Fußballer, Moderatoren und Schauspieler vertrauen, wenn es um ihre Finanzen geht? Oder deutlicher: Die Blöden sind für Werbung einfach viel besser geeignet.

Dieser Artikel ist Teil einer Serie zum 25-jährigen Bestehen des Deutschen Aktienindex Dax, die jeden Dienstag ausschließlich in der Printausgabe der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht wird.

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SZ vom 18.06.2013/sec
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