Porsche SE:Kein zweites Musterverfahren

Anlegerklagen gegen den VW-Großaktionär Porsche SE im Dieselskandal sollen nicht in einem separaten Musterprozess verhandelt werden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Die Schadenersatzklagen von Anlegern sollen ausgesetzt werden, bis in dem schon laufenden Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW am OLG Braunschweig eine Entscheidung gefallen ist. Nach Auffassung des Gerichts geht es um den selben Sachverhalt - die Frage, ob VW im September 2015 den Kapitalmarkt zu spät über den Abgasskandal und dessen finanzielle Folgen informiert hat. Die Porsche SE (PSE), eine Holding der Eignerfamilien Porsche und Piech, war als größter VW-Anteilseigner zu dieser Frage ebenfalls ad-hoc-pflichtig.

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