Abgasaffäre:VW-Aufsichtsratschef kommt Staatsanwaltschaft entgegen

Hans Dieter Pötsch - designierter VW-Aufsichtsratsvorsitzender

Hans-Dieter Pötsch sitzt erst seit 2015 im Aufsichtsrat von VW.

(Foto: dpa)
  • Hans-Dieter Pötsch hat schon früh gegenüber der Staatsanwaltschaft ausgesagt. Damit verhält er sich untypisch für einen Top-Manager.
  • Ein VW-Jurist belastet den Aufsichtsratschef mit seiner Aussage. Er habe Pötsch frühzeitig über den drohenden Diesel-Skandal und die damit verbundenen Kosten informiert, sagt dieser.
  • VW soll seine Aktionäre zu spät darüber informiert haben, wie viel Geld der Konzern wegen der Abgas-Afffäre verlieren könnte.

Von Klaus Ott

In der Abgasaffäre bei Volkswagen hat Aufsichtsratschef Hans-Dieter Pötsch als Beschuldigter zwei Mal frühzeitig und umfassend bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig ausgesagt. Das geht aus Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR hervor. Pötschs Verhalten ist ungewöhnlich, denn normalerweise warten Top-Manager bei solchen Skandalen oft lange, bevor sie persönlich Fragen der Strafverfolger beantworten. Oft nehmen sie auch nur schriftlich Stellung. Pötsch ist zur Staatsanwaltschaft gegangen, obwohl jeder Beschuldigte das Recht hat, die Aussage zu verweigern.

Damit hat er sich mit seinen Aussagen für einen ganz anderen Kurs entschieden als der langjährige Vorstandschef Martin Winterkorn und der heutige Konzernchef Herbert Diess. Die beiden haben sich bislang nicht vernehmen lassen. Gegen alle drei wird wegen des Verdachts ermittelt, sie hätten die VW-Aktionäre zu spät über drohende finanzielle Folgen der Abgas-Affäre informiert.

Pötsch wird in der Abgasaffäre durch einen langjährigen Mitarbeiter der Rechtsabteilung des Konzerns schwer belastet. Er habe Pötsch schon im Juni 2015 über Abgasmanipulationen bei Dieselfahrzeugen in den USA und drohende Kosten in Milliardenhöhe informiert, sagte der Jurist der Braunschweiger Staatsanwaltschaft. Pötsch war damals Finanzvorstand von Volkswagen und als solcher dafür zuständig, dass die Aktionäre rechtzeitig über wichtige Vorgänge in dem Autokonzern informiert werden.

Der VW-Jurist berichtete bei seiner Zeugenaussage den Ermittlern, dem Finanzvorstand Pötsch sei bei dem Termin am 29. Juni 2015 vermittelt worden, dass es sich um 600 000 Fahrzeuge auf dem US-Markt handele und dies den Konzern bis zu 35 Milliarden Dollar kosten könne. Es würde den Konzern 19 Milliarden Dollar kosten, die Fahrzeuge zurückzukaufen. Weitere 16 Milliarden Dollar drohten durch Strafen. Er habe Pötsch mitgeteilt, dass die Fahrzeuge zurückgekauft werden müssten, sagte der Jurist der Staatsanwaltschaft.

Über die Zeugenaussage des Juristen vom 20. Dezember 2017 hatte Spiegel Online bereits Ende Oktober berichtet. Mehrere Details dieser Aussage sind bislang aber nicht bekannt gewesen. Die Aussage widerspricht der Darstellung von Pötsch und Volkswagen, man habe bis zum 18. September 2015 die Brisanz der "Dieselthematik" nicht erkennen können und insofern keine Veranlassung gehabt, die Aktionäre zu warnen. An diesem Tag hatte die US-Umweltbehörde Epa nach einer langen Untersuchung den Abgasbetrug von Volkswagen in den Vereinigten Staaten öffentlich bekannt gemacht und darauf verwiesen, dass horrende Strafen folgen könnten.

VW und Pötsch bleiben allerdings bei ihrer Sicht der Dinge. Der Autokonzern erklärte auf Anfrage, man weise die Zeugenaussage des Juristen "nachdrücklich als unzutreffend zurück". Das "Dieselthema" sei im Sommer 2015 mehrmals Gegenstand von Gesprächen auch mit dem damaligen Finanzvorstand Pötsch gewesen. Doch in keinem dieser Termine sei etwas zur Sprache gekommen, was Pötsch hätte veranlassen müssen, die Aktionäre zu informieren. Das gelte auch für die fragliche Besprechung am 29. Juni 2015. Die von dem Juristen in seiner Zeugenaussage gemachten Angaben seien nicht Inhalt des Gesprächs gewesen. So hätten das andere Personen mitgeteilt, die Kenntnis von dem Termin und seinem Inhalt hätten.

Zahlreiche Aktionäre sehen das alles völlig anders und verklagen Volkswagen beim Oberlandesgericht Braunschweig auf fast zehn Milliarden Euro. Die Anleger verlangen Schadenersatz für die Kursverluste ihrer Papiere nach dem 18. September 2015, als der Aktienkurs abgestürzt war. Der Konzernvorstand, so der Vorwurf, habe viel früher von dem Abgasbetrug in den USA gewusst und hätte darüber informieren müssen. Pötsch und VW bestreiten das vehement. Bis zum 18. September 2015 habe man davon ausgehen können, nicht mehr als rund 100 Millionen Euro zu verlieren. Diese Summe wäre so gering gewesen, dass sie den Aktienkurs nicht beeinflusst hätte.

Die meisten lehnen so frühe Aussagen ihrer Mandanten ab

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt seit Herbst 2016 gegen Pötsch, der nach Beginn der Abgasaffäre vom Vorstand in den Aufsichtsrat gewechselt und dort den Vorsitz übernommen hatte. Pötsch hat frühzeitig, offenbar schon 2017, bei der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter ausgesagt, alle Fragen beantwortet und alle Anschuldigungen zurückgewiesen. Einblick in die Ermittlungsakten hat Pötsch ebenso wie Diess und Winterkorn erst im Sommer 2018 bekommen. Weil eine Aussage vor Einblick in die Akten das Risiko beinhaltet, Angaben zu Vorgängen zu machen, zu denen es später ganz andere Erkenntnisse gibt. Insofern lehnen die meisten Strafanwälte solch frühe Aussagen ihrer Mandanten ab.

Das gilt auch bei Ex-Vorstandschef Winterkorn und dem heutigen Konzernchef Diess, die beide bislang nicht ausgesagt haben. Dem Vernehmen nach plant die Verteidigung von Winterkorn, in absehbarer Zeit eine erste Stellungnahme vorzulegen. Ob Winterkorn später zu einer Vernehmung nach Braunschweig kommt, ist offen. Diess will bei der Staatsanwaltschaft im kommenden Jahr über seine Verteidigung eine umfangreiche schriftliche Stellungnahme abgeben. Zu der Frage, ob sich Diess von den Ermittlern vernehmen lassen will, möchte sich sein Anwalt Tido Park derzeit nicht äußern. Das Vorpreschen von Pötsch wirft die Frage auf, warum Winterkorn und Diess diesen Weg nicht ebenfalls beschritten haben.

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