Süddeutsche Zeitung

Pleite von Thomas Cook:Versicherer denken um

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2016 haben Reisebranche und Versicherer niedrige Absicherungen gegen Pleiten gewollt. Das soll anders werden.

Von Friederike Krieger, Frankfurt

Die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook kostet Kunden sehr viel Geld. Sie haben hohe Vorauszahlungen für künftige Urlaube geleistet, die inzwischen gestrichen wurden. Der Versicherer Zurich wird ihnen aber nur einen kleinen Teil erstatten. Den genauen Prozentsatz will er in der kommenden Woche nennen.

Laut Gesetz darf ein Versicherer in Deutschland solche Risiken mit höchstens 110 Millionen Euro absichern. Mit dieser Summe war auch Thomas Cook versichert.

Dass Kunden leer ausgehen, soll nicht wieder vorkommen, fordert jetzt der Versichererverband GDV. "Damit die Reisenden in der Zukunft nach einer Insolvenz den vollen Reisepreis erstattet bekommen, braucht es eine geänderte Regelung", sagte Thomas Langen. Er ist Chef des Kreditversicherers Atradius und Sprecher der Kommission Kreditversicherung im GDV. Am kommenden Montag wollen sich Versicherer, Bundesregierung und Tourismusbranche zu einem ersten Gespräch treffen, um ein neues System zu diskutieren.

"Damit alle Veranstalter einen für sie passenden Insolvenzschutz erhalten können, könnte etwa statt des bisherigen Deckels in Höhe von 110 Millionen Euro ein mehrstufiges System geschaffen werden", sagte Langen. "Reiseveranstalter könnten dann je nach Umsatzhöhe ausreichenden Versicherungsschutz einkaufen."

Vor drei Jahren hörte sich das noch ganz anders an. Als das System 2016 überprüft wurde, zeigten sich die Versicherer mit den geltenden Regeln zufrieden. Das "bewährte und praxistaugliche System" der Insolvenzsicherung solle beibehalten werden, auch die Obergrenze von 110 Millionen Euro, schrieb der GDV damals. Die von Versicherern und Reisebranche durchgesetzte Grenze von 110 Millionen Euro sorgte dafür, dass die Veranstalter niedrige Prämien zahlen mussten. Die Situation sei anders gewesen, rechtfertigte Langen die Branche. Frühere Schäden hätten bei maximal 30 Millionen Euro gelegen.

Kreditversicherer sichern Unternehmen dagegen ab, dass einer ihrer Großkunden pleitegeht und seine Rechnungen nicht mehr zahlen kann. Über ihren Geschäftszweig Kautionsversicherung stellen sie auch Reisesicherungsscheine aus, die Urlauber angeblich gegen die Folgen von Veranstalter-Pleiten absichern.

In anderen Ländern gelten Regeln, die verbraucherfreundlicher sind. So dürfen Veranstalter in Österreich erst elf Monate vor der Reise Vorauszahlungen verlangen, bis 20 Tage vor der Reise dürfen Kunden nur 20 Prozent des Preises anzahlen.

Die Versicherer wollen in Berlin auch auf ein neues Vorgehen bei der Rückholung der Urlauber drängen. Denn oft müssen sie sich darum kümmern. "Der Versicherer sollte im Schadenfall nicht gezwungen sein, zum Ersatz-Reiseveranstalter zu werden", sagte Langen. Das sollten Tourismusunternehmen organisieren, die Kosten trage dann der Versicherer.

Trotz der geringen Rückzahlung an einzelne Kunden war die Thomas-Cook-Pleite 2019 der größte Schaden in einem auch sonst kostspieligen Jahr. Weil viele Großunternehmen pleitegingen, werden die Kreditversicherer 2019 rund 1,1 Milliarden Euro für Schäden ausgeben - 60 Prozent mehr als 2018.

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Quelle:
SZ vom 06.12.2019
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