Plattform:Amazon kommt Händlern entgegen

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Abgestellt: Pakete stehen vor der Haustür des Empfängers. (Foto: Uwe Zucchi, dpa)

Der US-Konzern ändert auf Druck des Bundeskartellamts seine Geschäftsbedingungen. Händler hatten sich beklagt.

Der US-Konzern Amazon ändert auf Druck des Bundeskartellamts seinen Umgang mit Händlern, die über sogenannte Amazon Marktplätze ihre Produkte verkaufen. Denn ein Großteil der Waren, die über Amazon vertrieben werden, stammt nämlich nicht von Amazon selbst, sondern von Händlern, welche die Webseiten der Firma als Plattform nutzen. Diese Händler waren unzufrieden, nachdem Amazon seine Geschäftsbedingungen umfangreich geändert hatte. Im Gegenzug wird nun ein sogenanntes Missbrauchsverfahren eingestellt, wie Deutschlands oberste Wettbewerbshüter am Mittwoch in Bonn mitteilten.

Das Verfahren war im November 2018 eingeleitet worden, nachdem sich zahlreiche Händler beschwert hatten. Sie bemängelten Haftungsregeln, die zu ihren Lasten gingen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Konten sowie einbehaltene oder verzögerte Zahlungen.

Die Marktplätze sind für den US-Konzern wichtig. Nach Firmenangaben stammen 58 Prozent des über Amazon erwirtschafteten Bruttowarenumsatzes von diesen Händlern. Amazon kommt den Händlern nun deutlich entgegen und ändert die bisher sehr einseitigen Regeln. So wurden zum Beispiel Vorgaben zur Haftung bei kaputten Produkten umformuliert, die bisher zulasten der Händler gingen. Es geht nicht nur um "amazon.de", sondern um alle Online-Marktplätze des Unternehmens.

Zudem wurde das Kündigungsrecht modifiziert. Bisher hatte Amazon nach Angaben des Kartellamts ein unbeschränktes Recht zur sofortigen Kündigung und der sofortigen Sperrung von Konten der Händler. Gründe musste der Konzern hierbei nicht angeben. Künftig gilt bei ordentlichen Kündigungen eine 30-Tage-Frist. Bei außerordentlichen Kündigungen und Sperrungen muss Amazon die Händler nun informieren und dies begründen.

Geändert wurde auch der "Gerichtsstand": Wollte ein Händler gegen Amazon vor Gericht ziehen, musste er nach Luxemburg gehen. Für manchen Mittelständler dürfte das Ausland eine Hemmschwelle gewesen sein. Künftig können unter bestimmten Voraussetzungen auch deutsche Gerichte zuständig sein. Geändert wurde auch die Geheimhaltungspflicht. Bisher durfte sich ein Händler nur über eine Geschäftsbeziehung mit Amazon äußern, wenn ihm das US-Unternehmen das vorher erlaubt hatte. Diese Klausel wird den Angaben zufolge "weitgehend reduziert".

Kartellamtschef Andreas Mundt zeigte sich zufrieden. "Für die auf den Amazon-Marktplätzen tätigen Händler haben wir mit unserem Verfahren weltweit weitreichende Verbesserungen erwirkt", sagte er. Amazon teilte mit: "Um die Rechte und Pflichten unserer Verkaufspartner klarzustellen, nehmen wir einige Änderungen am Amazon Services Business Solutions Vertrag vor." Die Änderungen werden zum 16. August wirksam. Für den Privatkunden ändert sich nichts.

Durch die Einigung mit dem Bundeskartellamt kann Amazon aber nur einen Teil seiner Probleme in Europa beilegen. Denn das Europäische Kartellamt geht inzwischen dem Verdacht illegaler Geschäftspraktiken im Umgang von Amazon mit Marktplatz-Händlern nach. Gegen den Onlineversandhändler sei eine offizielle Untersuchung eingeleitet worden, teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit. Nach ersten Erkenntnissen scheine Amazon wettbewerbssensible Informationen über Marktplatz-Händler, ihre Produkte und die Transaktionen zu nutzen, erläuterten die EU-Kartellwächter. Sie wollten nun vor allem der Frage nachgehen, ob und wie die Nutzung dieser Daten den Wettbewerb einschränkt.

© SZ vom 18.07.2019 / Reuters/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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