Pläne zur EU-Bankenunion:Juristen werfen Schäuble Rechtsbruch vor

German Finance Minister Schaeuble looks on during the Bundesbank Banking Congress 'Symposium on Financial Stability and the Role of Central Banks' in Frankfurt

Wolfgang Schäubles Pläne zur EU-Bankenunion haben ihm den Vorwurf der Grünen eingehandelt, die Demokratie zu beschädigen.

(Foto: REUTERS)

Wie sollen Banken in der EU künftig restrukturiert und abgewickelt werden? Finanzminister Wolfgang Schäuble hat sein eigenes Konzept - ein juristisches Gutachten erklärt dieses jetzt für vertragswidrig.

Von Claus Hulverscheidt, Berlin

Das Regierungskonzept zum Aufbau einer EU-Abwicklungsstelle und eines Sanierungsfonds für Banken ist womöglich rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Staatsrechtler Christoph Herrmann und Herbert Rosenfeldt von der Universität Passau, das die Grünen-Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben hat und das der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Demnach beschneidet der Plan die Kompetenzen der Europäischen Kommission und des EU-Parlaments und verstößt auch gegen das Grundgesetz.

Die neue Abwicklungsbehörde (SRM) und der zugehörige Fonds (SRF) sollen es den EU-Staaten ermöglichen, in Schieflage geratene Banken künftig geordnet umzubauen oder zu schließen. Bisher war das kaum möglich, weil stets die Gefahr einer Kettenreaktion bestand. Deshalb wurden in der Vergangenheit praktisch alle größeren Banken mit Hilfe von Steuergeld vor dem Zusammenbruch gerettet.

Während sich die EU-Staaten in der Sache einig sind, ist die Frage, auf welcher juristischen Grundlage SRM und SRF errichtet werden und wer für was zuständig sein soll, heftig umstritten. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, dass sie selbst über die Restrukturierung oder Abwicklung einer Bank entscheidet. Dazu wollte sie eine Verordnung erlassen, der das Parlament und der Rat der Finanzminister hätte zustimmen müssen.

Gutachten: Schäubles Pläne verstoßen gegen europäische Verträge

Die Bundesregierung setzte jedoch gegen den Widerstand fast aller anderen Staaten durch, dass die Kommission keine zentrale Rolle erhält. Zudem soll der Aufbau des milliardenschweren Restrukturierungsfonds nicht auf Basis des Gemeinschaftsrechts, sondern eines zwischenstaatlichen Vertrags vonstatten gehen. Damit will Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verhindern, dass die Einzahlungen deutscher Banken schon kurz nach Errichtung des SRF für den Umbau ausländischer Institute eingesetzt werden.

Laut Gutachten ist es den Mitgliedsländern jedoch untersagt, Aufgaben, die zum Unionsrecht zählen, einfach zwischenstaatlich zu regeln. "Die vorliegend beabsichtigte Auslagerung eines Teilbereichs aus einem andauernden Gesetzgebungsverfahren durch den Rat nimmt der Kommission und dem Europaparlament jegliche Einflussmöglichkeiten", heißt es in der Expertise. "Wäre dies eine zulässige Vorgehensweise, könnten die Befugnisse dieser Organe regelmäßig umgangen werden oder mit dem Hinweis auf einen drohenden mitgliedstaatlichen ,Alleingang' zur Räson des Rates gebracht werden."

Statt auf einen zwischenstaatlichen Vertrag kann und muss die Errichtung von SRM und SRF nach Ansicht der Experten auf den Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gestützt werden. Die Bedenken, die Schäuble gegen eine solche juristische Konstruktion geäußert habe, griffen "insgesamt nicht durch".

Der europapolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Manuel Sarrazin, warf Schäuble vor, die Demokratie zu beschädigen. "Anstatt für Rechtssicherheit bei der europäischen Bankenunion zu sorgen, soll eine Struktur geschaffen werden, die rechtlich angreifbar ist", sagte er. "Es ist höchste Zeit, umzudenken und die Europaabgeordneten zurück an den Verhandlungstisch zu holen."

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