Süddeutsche Zeitung

Plädoyer am EuGH:EZB darf Staatsanleihen kaufen

  • Pedro Cruz Villalón, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, hat im Verfahren um Staatsanleihenkäufe der EZB seinen Schlussantrag verlesen. Demnach sollen die Notenbanker unter bestimmten Bedingungen Staatsanleihen kaufen dürfen.
  • EZB-Präsident Draghi hatte entsprechende Maßnahmen angekündigt, um die Euro-Zone zu stabilisieren. Allerdings wurden sie bislang nicht umgesetzt.

Staatsanleihenkäufe unter Auflagen

Es ist nur eine Vorentscheidung - doch der Schlussantrag von Pedro Cruz Villalón dürfte bei allen Beteiligten für eine gewisse Erleichterung sorgen. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) äußerte sich der EuGH-Generalanwalt zum umstrittenen Staatsanleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank. Der spanische Jurist hält das OMT-Programm der EZB ("Outright Monetary Transactions") grundsätzlich für vereinbar mit EU-Recht.

Die EZB habe damit noch nicht außerhalb ihrer Zuständigkeiten gehandelt - sie habe also keine Wirtschaftspolitik betrieben, für die sie eben auch kein Mandat hätte. Mit dem Programm hatte EZB-Chef Mario Draghi 2012 angekündigt, notfalls Staatsanleihen aufzukaufen, um den Euro zu retten.

Ja, aber...

Das Votum des Generalanwalts enthält aber nicht nur ein Ja zum OMT-Programm, sondern auch ein deutlich vernehmbares Aber. Cruz Villalón hebt hervor, dass sich die EZB an das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung zu halten hat. Ausnahmen seien daher "restriktiv" auszulegen.

Für die EZB heißt das: Sie darf zwar grundsätzlich Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt kaufen, muss diese Käufe aber so vollziehen, dass sich für die ausgegebenen Anleihen zunächst ein Marktpreis bilden kann. Denn der Markt soll einen gewissen Druck auf Schuldenstaaten entfalten, ihren Haushalt zu konsolidieren und Reformen anzupacken. Dieser Mechanismus würde unterlaufen, wenn der Kauf von Staatsanleihen faktisch auf eine Staatsfinanzierung hinausliefe.

Entscheidung des EuGH im Herbst

Mit dem Antrag von Cruz Villalóns ist das Verfahren noch nicht beendet. Ein Urteil wird im Herbst erwartet. Das Plädoyer des Generalanwalt ist für den Gerichtshof nicht bindend. Der EuGH folgt den Anträgen der Generalanwälte in vielen Fällen, allerdings nicht immer.

"Whatever it takes" - Draghis drei Worte

Im Juli 2012 hatte EZB-Chef Mario Draghi in seiner berühmten Londoner Rede angekündigt, alles zu tun, um den Euro zu retten ("whatever it takes". Das beinhaltete auch das sogenannte OMT-Programm ("Outright Monetary Transactions"), das Staatsanleihenkäufe der EZB vorsieht. Alleine die Ankündigung Draghis sorgte für eine Stabilisierung der Finanzmärkte - das Programm wurde nie in die Tat umgesetzt.

Das könnte sich aber bald ändern: Noch im Januar wird sich die EZB womöglich zum Kauf von Staatsanleihen entscheiden, um der Gefahr einer Deflation in der Euro-Zone entgegenzuwirken. Im Dezember sanken die Verbraucherpreise in der Euro-Zone erstmals seit 2009 wieder. Dauerhaft sinkende Preise schaden der Wirtschaft, weil Kunden und Unternehmen mögliche Anschaffungen und Investitionen in Erwartung weiter fallender Preise verschieben könnten.

Um die aktuellen Anleihenkäufe, die unter dem Begriff "Quantitive Easing" (QE) laufen, geht es bei dem EuGH-Urteil allerdings nicht. Zudem hätte die EZB bis zu einer Entscheidung der Richter ausreichend Zeit, um die Idee in die Tat umzusetzen.

Vermittlung zwischen BVG und EZB

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Fall im Februar 2014 dem EuGH vorgelegt. Die Karlsruher Richter waren zu dem Schluss gekommen, die EZB habe mit dem OMT-Beschluss ihre Kompetenzen überschritten: Die Notenbank dürfe nach den europäischen Verträgen keine eigenständige Wirtschaftspolitik betreiben. Außerdem verstoße das Programm gegen das Verbot einer Mitfinanzierung von Staatshaushalten.

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