Pkw-Maut:Das wird teuer für den Bund

Pkw-Maut: Ein Autobahnabschnitt der A4 bei Köln in einer Langzeitaufnahme. Autofahrer zahlen für die Nutzung von Autobahnen in Deutschland keine Maut.

Ein Autobahnabschnitt der A4 bei Köln in einer Langzeitaufnahme. Autofahrer zahlen für die Nutzung von Autobahnen in Deutschland keine Maut.

(Foto: Imago/Future Image)

Im Streit um die Kündigung der Mautverträge steht nun die nächste Etappe an - das Ringen um Schadenersatz. Den grundsätzlichen Anspruch hat ein Schiedsgericht nun bestätigt.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Die Sprengkraft der Schadenersatz-Regelungen war in den Verträgen zur Maut nicht einmal sehr versteckt, der Bundesrechnungshof erkannte sie schnell. Man habe, so schrieben die Rechnungsprüfer des Bundes 2019, "erhebliche Zweifel an der Angemessenheit der vereinbarten Schadensersatzregelung beim Vertrag ,Erhebung'". Das Verkehrsministerium weiche damit "erheblich vom gesetzlichen Grundgedanken des Schadensersatzrechts ab". Billigten doch die Verträge rund um die Erhebung der Pkw-Maut den Betreibern auch dann ziemlichen Schadenersatz zu, wenn die Verträge schon kurz nach Abschluss, und ohne eigenes Verschulden des Bundes, gekündigt werden. Nämlich durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). "Beiden Parteien war bewusst, dass ein solches Urteil möglich war", schrieben die Prüfer. So kam es ja auch.

Und jetzt kommt der Schadenersatz. Es sei ein "Zwischenschiedsspruch" in der Causa ergangen, heißt es nun in einer Pflichtmitteilung der Betreiber. Danach habe die Auto-Ticket GmbH Anspruch auf Schadenersatz, zu zahlen von der Bundesrepublik. Hinter der AutoTicket stehen die beiden Unternehmen CTS Eventim und Kapsch TrafficCom. Sie haben 560 Millionen Euro Entschädigungsanspruch angemeldet.

Pkw-Maut: Der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) Ende Januar 2021 vor der Sitzung des Maut-Untersuchungsausschusses des Bundestags.

Der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) Ende Januar 2021 vor der Sitzung des Maut-Untersuchungsausschusses des Bundestags.

(Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Die Verträge waren am 30. Dezember 2018 geschlossen worden, schon damals begleitet von Warnungen. Das Verfahren vor dem EuGH lief seinerzeit noch. Am 18. Juni 2019 kippte er die Pkw-Maut, noch am selben Tag kündigte der damalige Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Verträge mit den Betreibern - aus "ordnungspolitischen Gründen" und wegen "Schlechtleistung". Letztere betraf eine angeblich nicht vertragskonform vorgelegte "Feinplanungsdokumentation". Doch auch der Vorwurf der Schlechtleistung sei mit dem Schiedsspruch vom Tisch, heißt es in der Mitteilung der Betreiber.

Das Bundesverkehrsministerium wolle den Schiedsspruch jetzt erst einmal prüfen, erklärte ein Sprecher. Im Übrigen habe das Schiedsgericht auch auf mögliche Schadenersatzansprüche des Bundes verwiesen. Das Verfahren an sich sei aber vertraulich. Unterdessen regte der Grünen-Haushaltspolitiker Sven-Christian Kindler an, die Schadenersatz-Millionen in Scheuers Heimat einzusammeln. "Verursachergerecht wäre es, wenn die Gegenfinanzierung dafür über die Streichung von sinnlosen CSU-Wahlkreisprojekten erfolgen würde", sagte Kindler.

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