Süddeutsche Zeitung

Steuerhinterziehung:Eine Masche, noch perfider als Cum-Ex

  • Aktiengeschäfte zulasten des deutschen Fiskus waren auch nach dem Cum-Ex-Verbot weiter möglich.
  • Die neuartigen Deals funktionierten mit sogenannten ADR-Papieren und verfolgen ebenso den Zweck sich Steuern mehrfach erstatten zu lassen.
  • Bisher sind sechs Fälle bekannt, die die Deutsche Bank selbst anzeigte.

Von Jan Willmroth, Frankfurt, und Nils Wischmeyer, Köln

Das Gespräch dauerte zweieinhalb Stunden, sein Inhalt war brisant, und das Thema löste Monate später ziemlich viel Unruhe aus. Aber es ging zuerst ganz sachlich zu, als sich Anwälte der Deutschen Bank im September 2017 mit Ermittlern im Landeskriminalamt in Düsseldorf einfanden. Bei diesem Treffen wurde deutlich, was bis dahin nur vage Vermutung war: Aktiengeschäfte zulasten des deutschen Fiskus, wie vorher jahrelang Cum-Ex-Geschäfte, waren nach 2012 weiter möglich, als der Staat diese Steuertricks eigentlich unterbunden hatte. Die neuartigen Deals hießen und funktionierten anders, aber ihr Zweck war der gleiche.

Es ging um Geschäfte mit Wertpapieren namens American Depositary Receipts (ADR). Mit diesen Papieren, die in den USA stellvertretend für deutsche Aktien gehandelt werden, sei auf noch perfidere Weise ein Griff in die Staatskasse möglich gewesen, erklärten die Anwälte. Banken konnten sich Steuern auf Kapitalerträge erstatten lassen für Aktien, die gar nicht existierten. Wie das funktionierte, das wussten die Juristen der Kanzlei Allen & Overy und der Strafrechtler Walther Graf zunächst ganz abstrakt zu beschreiben. Sie zeigten aber auch sechs konkrete Geschäfte unter Beteiligung der Deutschen Bank aus den Jahren 2010 bis 2012 auf, die das Institut damals intern untersucht hatte. Dabei seien 1,5 Millionen Euro an Steuern möglicherweise zu Unrecht erstattet worden.

Im Vergleich zum Milliardenschaden bei Cum-Ex klingt das wenig. Doch sind es auch nur sechs Fälle, von einer Bank selbst angezeigt, die belegen: Diese Geschäfte gab es nicht nur in der Theorie. Wie groß allerdings der Steuerschaden insgesamt war, dazu gibt es noch keine verlässlichen Schätzungen. Anhaltspunkte liefern weitere interne Ermittlungen bei der Deutschen Bank. Das Institut hat noch zahlreiche andere Transaktionen entdeckt, die missbrauchsanfällig waren. Allein im Jahr 2014 gab es demnach 85 verdächtige Transaktionen, an denen die Bank beteiligt war, und bei denen 12,12 Millionen Euro an Steuern erstattet wurden. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt anhand solcher Erkenntnisse inzwischen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen Mitarbeiter mehrerer Finanzinstitute.

Ein gutes Jahr nach dem Treffen zwischen Rechtsbeiständen der Deutschen Bank und Ermittlern hatten Süddeutsche Zeitung und WDR erstmals über die Ermittlungen berichtet. Das Bundesfinanzministerium reagierte umgehend und sprach von einem "ernsten Vorgang". Es stoppte für diese ADR-Papiere zudem ein Verfahren, mit dem sich Banken auf elektronischem Wege Steuern erstatten lassen können, und richtete eine Arbeitsgruppe bestehend aus der Finanzaufsicht Bafin und dem Bundeszentralamt für Steuern ein. Die Bankenaufseher verschickten Fragebögen, um mehr über Geschäfte mit ADRs herauszufinden, von denen die Anwälte so detailliert berichtet hatten.

Allen Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit ADR-Papieren werde nachgegangen.

Und dann? Blieb es still. Das Bundesfinanzministerium teilt nur mit, die Untersuchungen dauerten an. "Zum jetzigen Zeitpunkt", heißt es, seien "keine konkreten Einzelfälle bekannt", in denen mit Bezug zu ADR deutsche Kapitalertragsteuer ungerechtfertigt erstattet worden sei. Allen Hinweisen auf "steuerlich relevante Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Ausgabe von ADR" werde nachgegangen.

Vielleicht haben es die Informationen aus dem Treffen im September 2017 noch nicht bis nach Berlin geschafft. Das wäre bemerkenswert, denn vor Ort waren nicht nur Vertreter der Staatsanwaltschaft Köln und Polizisten, die seit Jahren gemeinsam in Sachen Cum-Ex ermitteln. Es nahmen auch vier Beamte des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) teil. Das Amt ist dem Bundesfinanzministerium direkt untergeordnet und zuständig für die Steuererstattung ausländischer Banken. Die BZSt-Experten haben also nicht nur gehört, wie die Geschäfte in der Theorie funktionierten. Sie erfuhren auch von konkreten Fällen. Zu Einzelinstituten, schreibt eine Sprecherin des Ministeriums, äußere man sich nicht. Man könne auch grundsätzlich keine personenbezogenen Auskünfte zu etwaigen Verwaltungsverfahren erteilen; diese seien durch das Steuergeheimnis geschützt.

Die Deutsche Bank hatte es den Ermittlern so einfach wie möglich gemacht. Die interne Revision hatte die verdächtigen Erstattungen entdeckt, die Bank meldete sie im Rahmen einer Betriebsprüfung dem Frankfurter Finanzamt und legte den Ermittlern später die Details offen. Insidern zufolge hat sie auch die 1,5 Millionen Euro an den Fiskus zurückgezahlt. Auf Anfrage sagte die Bank, zu konkreter Kommunikation mit Behörden könne man sich generell nicht äußern.

Das soll Aktien europäischer Firmen für amerikanische Investoren attraktiver machen.

Was die Bank mit der US-Börsenaufsicht SEC ausgehandelt hat, ist dagegen öffentlich bekannt. Die Behörde war vor Jahren wegen der Geschäfte aktiv geworden. Sie warf Banken vor, Millionen von ADR-Papieren herausgegeben zu haben, ohne dass eine echte Aktie dahinterlag - und fand klare Verstöße gegen US-Kapitalmarktrecht. ADRs sind eigentlich unverdächtige Papiere, die von Banken ausgestellt und an den Börsen in den USA stellvertretend für ausländische Aktien in Dollar gehandelt werden. Das soll Aktien europäischer Firmen für amerikanische Investoren attraktiver machen. Gewöhnlich ist für jedes ADR-Papier eine echte Aktie bei einer anderen Bank hinterlegt.

Bei den fraglichen Geschäften war das aber nicht der Fall. Banken hatten millionenfach Phantom-Aktien geschaffen, im Fachjargon spricht man von "pre-released-ADR". Mit dieser Sonderform der ADR-Papiere sollen Finanzinstitute dann vorgetäuscht haben, eine Dividende erhalten und darauf Kapitalertragsteuern abgeführt zu haben. Im letzten Schritt holten sie sich womöglich die nie gezahlten Steuern vom Fiskus zurück. Die SEC hatte sich mit mehreren Banken auf Vergleichszahlungen geeinigt. Zwei US-Gesellschaften der Deutschen Bank zahlten im Sommer 2018 in Summe etwa 75 Millionen Euro.

Das Institut betont, man habe Geschäfte mit pre-released ADR im Jahr 2014 gestoppt. Insgesamt hat das Geldinstitut nach Informationen von WDR und SZ für den Zeitraum bis 2014 Transaktionen im Volumen von 105 Millionen Euro identifiziert. 25 Millionen Euro davon sollen als Kapitalertragssteuer erstattet worden seien. Die Deutsche Bank äußerte sich nicht zu den konkreten Zahlen.

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Quelle:
SZ vom 06.12.2019/mxh
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