Süddeutsche Zeitung

Pflegereform:Das Sisyphos-Netz

Durch die Pflegereform werden Demenzkranke künftig höhere Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erhalten. Allerdings steigen auch die Beiträge.

Von Friederike Krieger

Die Absicherung für den Pflegefall wird sich in den kommenden Jahren grundlegend verändern. "Der Pflegeversicherung steht eine kleine Revolution bevor", sagt Catharina Hansen, Pflegeexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Grund ist das zweite Pflegestärkungsgesetz, das Anfang 2016 in Kraft treten soll. Der Gesetzgeber führt darin eine neue Systematik zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit ein. Anders als bisher sollen nicht mehr nur körperliche Leiden berücksichtigt werden, sondern auch geistige Einschränkungen wie die Demenz.

Trotz höherer Leistungen raten Experten zu einer privaten Pflegezusatzversicherung

Bei der 1995 eingeführten gesetzlichen Pflegepflichtversicherung hängt die Höhe der Zahlung im Pflegefall davon ab, wie stark ein Mensch bei alltäglichen körperlichen Tätigkeiten wie Waschen, Essen oder Treppensteigen eingeschränkt ist. Das überprüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. Bei privat Krankenversicherten ist es das Unternehmen Medicproof. Die Experten teilen Pflegebedürftige in drei Pflegestufen ein. Obwohl sie auf Hilfe angewiesen sind, wird Demenzkranken in diesem System oft keine Pflegestufe zugesprochen. Bisher erhielten sie daher nur sehr wenig Geld aus der Pflegeversicherung. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz, das Anfang 2015 in Kraft getreten ist, wurden die Leistungen für Demenzkranke bereits angehoben. Nach dem zweiten Gesetz sollen geistige Einschränkungen gleichberechtigt neben körperlichen stehen. Anstatt der bisherigen drei Pflegestufen soll es ab Anfang 2017 ein System mit fünf Pflegegraden geben.

Für Demenzkranke kann sich das durchaus im Portemonnaie bemerkbar machen, wie Hansen von der Verbraucherzentrale NRW vorrechnet: Ein Pflegebedürftiger der Stufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie sie im Fachjargon heißt, erhält heute eine Pflegesachleistung von 689 Euro im Monat. In dem neuen fünfstufigen System wird er den Pflegegrad III erhalten und 1298 Euro im Monat bekommen. Weil Unterstützung künftig früher ansetzt - den Pflegegrad I sollen auch Menschen erhalten, die noch keinen erheblichen Hilfebedarf haben, aber eine Pflegeberatung oder einen altersgerechten Wohnungsumbau benötigen -, wird die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren um bis 500 000 zunehmen, schätzt die Bundesregierung. Durch die beiden Stufen der Pflegereform steigt daher auch der Beitragssatz um insgesamt 0,5 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent beziehungsweise 2,8 Prozent für Kinderlose.

Trotz der höheren Leistungen wird die gesetzliche Pflegeversicherung nicht die Gesamtkosten der Pflege decken können. "Sie ist weiterhin nur eine Teilkaskoversicherung", sagt Hansen. Wer nicht über ausreichend Vermögen verfügt, sollte daher über den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung nachdenken.

Die Versicherer bieten unterschiedliche Arten dieser Policen an: Bei Pflegetagegeldversicherungen zahlen die Anbieter eine vorher vereinbarte Geldsumme pro Tag aus, etwa 50 oder 100 Euro. Der Vorteil: "Der Kunde kann über das Geld frei verfügen", erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Steigen die Pflegekosten, erhält der Versicherte allerdings keine höheren Leistungen. Das ist bei Pflegekostenversicherungen anderes. Hier übernimmt der Versicherer die tatsächlich entstandenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag oder einem festen Prozentsatz. Der Nachteil: "Der Kunde muss alle Kosten nachweisen", erklärt Boss. Daneben gibt es noch Pflegerentenpolicen. Während Kunden bei den Pflegetagegeld- und den Pflegekostenpolicen auch dann noch Prämien aufbringen müssen, wenn sie schon pflegebedürftig sind, zahlen sie hier bis zu einem gewissen Zeitpunkt ein und erhalten im Fall der Pflegebedürftigkeit eine Rente. Die Rentenpolicen sind aber oft erheblich teurer als die anderen beiden Varianten. Zudem gibt es noch staatlich geförderte Pflegepolicen, auch Pflege-Bahr genannt. Hier bezuschusst der Staat die Beiträge mit monatlich fünf Euro. Bei normalen Zusatzpolicen können Versicherer Menschen mit Vorerkrankungen ablehnen oder Prämienzuschläge und Leistungsausschlüsse verlangen. Beim Pflege-Bahr ist das nicht erlaubt. Darum sind die Policen aber auch teurer als ungeförderte Verträge.

Die Versicherer kalkulieren derzeit ihre Policen neu

Mit der Pflegereform müssen auch die privaten Anbieter ihre Policen umstellen. Denn bei vielen Tarifen richtet sich die Höhe der Leistung nach der Pflegestufe im gesetzlichen System. "Die Pflegereform wird Konsequenzen für die privaten Zusatzversicherungen haben", sagt Benno Schmeing, Produktmanager der DKV. "Wenn man die Leistungsausweitungen der gesetzlichen Pflegeversicherung 1:1 nachmodelliert, wird es zum Teil deutliche Beitragssteigerungen geben", erwartet er. Die Versicherer befänden sich aber noch in den Anfängen, was die Neukalkulation der bestehenden Produkte angeht. "Man kann auch versuchen, die Leistungen nicht ganz so stark auszuweiten, um Beitragssteigerungen zu begrenzen."

Im Neugeschäft werden die Versicherer nach Ansicht von Schmeing stärker auf Policen setzen, die gegen künftige Pflegereformen immun sind. Die DKV hat jetzt einen Pflegeverdoppler auf den Markt gebracht. Wie der Name schon andeutet, verdoppelt er einfach die gesetzlichen Leistungen, die ein Pflegebedürftiger erhält. "Ganz gleich, was gesetzlich verändert wird, unsere Police verändert sich automatisch mit", sagt Schmeing. Das bedeutet zwar weniger Ungewissheit für den Kunden. Sollten die gesetzlichen Leistungen sinken, gehen die Auszahlungen aus der privaten Police auch zurück.

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Quelle:
SZ vom 19.11.2015
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