Süddeutsche Zeitung

Pflege:Suche: Vollzeitkraft, biete: Teilzeitbezahlung

Ausländische Pflegekräfte arbeiten oft unter miserablen Bedingungen. Ob die Reform der Entsenderichtlinie hilft, ist strittig.

Von Max Müller, Berlin

Dass Menschen regelmäßig geklatscht haben, um ihre Dankbarkeit für Pflege- und Krankenhauspersonal in der Corona-Pandemie auszudrücken, ist lange her. Ohnehin empfanden das viele, besonders die Betroffenen selbst, als anmaßend: Was bringt schon Applaus? Jetzt ist unsere Arbeit plötzlich relevant, aber in ein paar Monaten interessiert das sowieso keinen mehr. Mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen sind längst überfällig! So ähnlich lauteten die Vorwürfe. Tatsächlich tut sich in der Branche nur sehr schleppend etwas. Doch das könnte sich nun ändern.

Vor rund zwei Wochen fällte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ein möglicherweise richtungsweisendes Urteil. Geklagt hatte eine Bulgarin. Der Streitpunkt: Obwohl sie an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden verantwortlich war für einen hilfsbedürftigen 96-Jährigen, bekam sie nur 30 Stunden bezahlt, netto waren das knapp 1000 Euro im Monat. Das Gericht entschied: Die veranschlagte Arbeitszeit sei "vollkommen unrealistisch", es müssten 21 Stunden pro Tag bezahlt werden. Die Nachzahlungsforderung beläuft sich auf 45 000 Euro, abzüglich der bereits gezahlten 6700 Euro.

Auch auf politischer Ebene gibt es Fortschritte. Seit 30. Juli gilt eine Reform der sogenannten Entsendungsrichtlinie, die seit 1996 regelt, wie Arbeitnehmer, die von Arbeitgebern aus dem EU-Ausland entsandt werden, im Gastgeberland bezahlt werden. Ziel der überarbeiteten Richtlinie ist die Angleichung der Arbeitsbedingungen. Oder anders formuliert: Ausländische Arbeitnehmer sollen nicht mehr ausgebeutet werden. "Für Europa muss gelten, dass es den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit am gleichen Ort gibt", fordert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Wie wichtig Pflegerinnen aus dem Ausland sind, zeigt allein ihre Zahl: 700 000 Frauen, die häufig aus Osteuropa kommen, kümmern sich hierzulande pro Jahr um Pflegebedürftige in ihrem Zuhause. Die Fluktuation ist hoch, häufig arbeiten sie schwarz, vielfach unter sehr schlechten Bedingungen. Ein ganzes Jahr sind die wenigsten in Deutschland.

Nach der grundlegenden Überarbeitung der EU-Entsenderichtlinie haben Pflegekräfte, die im Ausland angestellt sind, aber in Deutschland arbeiten, jetzt einen Anspruch auf den hier geltenden Tariflohn, mindestens aber auf den Mindestlohn (es gibt regionale Ausnahmen). Zusätzlich sollen sie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Schmutz- und Gefahrenzulagen erhalten. Außerdem dürfen Kosten für Reisen, Verpflegung und Unterbringung nicht mehr auf den Lohn angerechnet werden. Und nach zwölf Monaten, in denen ein EU-Ausländer in Deutschland gearbeitet hat, gelten für ihn alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen. Allerdings können Arbeitgeber eine Fristverlängerung um sechs Monate beantragen.

Für die Hausengel, eine Pflege-Vermittlungsagentur für Familien in Deutschland, sind diese Maßnahmen allerdings nicht ausreichend. In der Theorie würden sich die Neuregelungen zwar gut anhören. Doch die Praxis in der häuslichen Pflege sehe schlicht anders aus. "Keine Betreuungskraft ist länger als zwölf Monate in Deutschland", sagt der Vorstandsvorsitzende Simon Wenz. Häufig werde auch der Tariflohn nicht gezahlt, obwohl Anspruch besteht. Die Arbeitgeber argumentierten etwa, dass nicht nur Aufgaben in der Pflege übernommen werden, sondern auch der Haushalt geschmissen wird. Ob eine Pflegerin Weihnachts- und Urlaubsgeld bekommt, werde kaum kontrolliert. Nicht zuletzt bleibt die 24-Stunden-Betreuung problematisch. "Die bittere Wahrheit ist: Es ist viel zu wenig Geld im System, damit sogenannte 24-Stunden-Pflegerinnen angemessen bezahlt werden", sagt Justyna Oblacewicz vom Projekt "Faire Mobilität" des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). "Und das Arbeitszeitgesetz wird umgangen. Die Folge ist ein System, das nur mit Ausbeutung funktioniert."

So bleibt bisher nur der Rechtsweg. Die bulgarische Klägerin hat einen Etappensieg erreicht. Der DGB, der ihre Klage begleitet, rechnet aber damit, dass das Verfahren aufgrund der hohen Signalwirkung bis zum Bundesarbeitsgericht gehen wird. Ein Urteil wird frühestens im Lauf des kommenden Jahres erwartet. "Das könnte zum Präzedenzfall für dieses Geschäftsmodell werden", sagt DGB-Anwalt Uwe Lüder. Wie die Pflege sichergestellt werden soll, wenn ausländische Arbeitgeber nicht mehr ihre 30-Stunden-Bezahlung anwenden können, weiß keiner. Laut DGB funktioniert das System nur so lange, wie es in einem Graubereich stattfindet. Eines aber ist sicher: Der Bedarf an ausländischen Pflegerinnen steigt.

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SZ vom 03.09.2020
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