Unterhalt:Wenn Kinder für die Eltern zahlen

Pflege Altenpflege

Unterhalt für die pflegebedürftigen Eltern ist üblich - wenn die Kinder dabei nicht selbst verarmen.

(Foto: Uwe Umstätter/Mauritius images)

Anmerkung der Redaktion: Wegen eines Fehlers in der Redaktion ist dieser Text am 16.11.2018 erneut erschienen. Er stammt aber aus dem April 2016 und reflektiert insofern nicht die sich seitdem geänderten Gesetze. Wir bitten, den sehr ärgerlichen Fehler zu entschuldigen. Hier geht es zur aktuellen Version.

Von Berrit Gräber

Wenn die eigenen Eltern im Alter gebrechlich werden, geht bei den Kindern oft die Angst um. Viele fürchten, mit Haus und Hof für den Unterhalt der pflegebedürftigen Mutter oder des schwer kranken Vaters geradestehen zu müssen - und selbst zu verarmen. Pflege ist teuer. Ein Heimplatz in Pflegestufe III kostet schnell mehr als 3000 Euro im Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt davon aber nur 1612 Euro, in Härtefällen 1995 Euro. Wer nicht privat pflegeversichert ist, muss für den Rest selbst aufkommen. Reichen Vermögen und Renten nicht aus, springt zwar das Sozialamt ein. Doch die Behörde versucht, Geld von den Kindern zurückzuholen. Die Frage ist nur: Wie viel? "Niemand muss wegen des Elternunterhalts um seinen Lebensstandard bangen", betont Jörn Hauß, Duisburger Fachanwalt für Familienrecht. Kinder sollten allerdings immer nachrechnen lassen: Die meisten Forderungen des Sozialamtes sind nicht korrekt berechnet und schlicht zu hoch.

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