Pflege von Angehörigen:Wann man für die Eltern zahlen muss

Pflegeserie 100.000â'¬-Grenze

Illustration: Julia Schubert

Das neue "Angehörigen-Entlastungsgesetz" hat die bisherige Unterhaltspflicht gekippt. Nur Gutverdiener stehen jetzt noch finanziell in der Verantwortung. Was Betroffene wissen sollten.

Von Berrit Gräber

Über all die Jahre stellten sich nicht nur wohlhabende Kinder die bange Frage: Wie viel muss ich zahlen, wenn meine pflegebedürftigen Eltern das Geld für Betreuung und Heim nicht mehr selbst aufbringen können? Seit Januar sieht die Welt anders aus. So gut wie niemand muss mehr Elternunterhalt zahlen. Nur Gutverdiener mit einem Jahreseinkommen von mehr als 100 000 Euro stecken jetzt noch finanziell in der Verantwortung. Das neue "Angehörigen-Entlastungsgesetz" hat die bisherige Unterhaltspflicht gekippt. Was zählt, ist nur noch der Verdienst, nicht mehr das Vermögen der Kinder oder gar des Schwiegerkindes, so Jörn Hauß, Fachanwalt für Familienrecht aus Duisburg. Nur wüssten längst noch nicht alle Betroffenen von der Kehrtwende. Sein Rat: Zahlungen gegebenenfalls einstellen und womöglich Geld zurückholen. Doch es gibt Ausnahmen. Was neuerdings gilt - und wann das Sozialamt noch Geld verlangen kann.

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