„Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“ – das dürfte eine der Redewendungen sein, auf die sich das Gros der Bundesbürger auch in politisch aufgeheizten Zeiten noch einigen kann. Jetzt hat es der Gedanke sogar erstmals in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung geschafft. „Wer eine Leistung veranlasst oder ausweitet, muss für ihre Finanzierung aufkommen“, heißt es unter Verweis auf den „Grundsatz der Veranlassungskonnexität“ auf Seite 114 des gemeinsamen Dokuments von CDU, CSU und SPD. Anders gesagt: Beschließt die Regierung ein Gesetz, das bei den Ländern und Kommunen zu höheren Ausgaben oder geringeren Einnahmen führt, haben die Betroffenen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich.
PendlerpauschaleLänder kündigen massiven Widerstand gegen Steuerpläne des Bundes an
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Würde der Koalitionsvertrag umgesetzt wie geplant, entgingen den Bundesländern Milliarden an Steuern. Die fordern nun: Was der Bund will, soll dieser gefälligst auch selbst bezahlen.
Von Claus Hulverscheidt und Vivien Timmler, Berlin

Lars Klingbeil:Kann der das?
Lars Klingbeil hat noch nie ein Regierungsamt bekleidet, nun übernimmt er gleich das Bundesfinanzministerium. Das wirft wohl doch mehr als eine Frage auf.
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