Süddeutsche Zeitung

Online-Einkäufe:Bezahlen mit Paypal darf extra kosten 

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Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass ein zusätzliches Entgelt bei Bezahlungen im Internet unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Damit gibt es nun erstmals Rechtsklarheit. 

Von Nils Wischmeyer

Firmen dürfen bei Online-Einkäufen einen Aufschlag verlangen, wenn Kunden mit Paypal oder Sofortüberweisung bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden und damit erstmals Rechtssicherheit geschaffen. Grundsätzlich sei ein Aufschlag zwar verboten, beispielweise bei der Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte. Da Paypal und Sofortüberweisung aber eine zusätzliche Leistung bringen würden, etwa die Bonität des Kunden zu prüfen, dürfte das Unternehmen dem Kunden die Extrakosten aufbrummen ( Az. I ZR 203/19).

Erstmalig hat der Bundesgerichtshof damit geklärt, ob Firmen zusätzliche Gebühren für bestimmte Bezahlarten verlangen dürfen. Grundsätzlich verbietet der Paragraf 270a im Bürgerlichen Gesetzbuch ein solches Entgelt, wenn Verbraucherinnen mit Lastschrift, Kreditkarte oder Banküberweisung bezahlen. Wie es sich aber mit anderen gängigen Methoden wie dem Bezahlen per Paypal oder Sofortüberweisung verhält, war bisher nicht festgelegt.

Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale stellvertretend gegen den Münchner Fernbusanbieter Flixbus, der für die Bezahlung mit Paypal oder per Sofortüberweisung eine Zeit lang ein zusätzliches Entgelt verlangte. Abhängig vom Fahrkartenpreis mussten Kundinnen und Kunden Zusatzkosten tragen, wenn sie beispielsweise per Paypal bezahlten. Mittlerweile sieht das Unternehmen davon ab, die Bezahlarten gesondert zu bepreisen.

Das Landgericht München I hatte sich im Dezember 2018 der Meinung der Wettbewerbszentrale angeschlossen. Das Oberlandesgericht München hatte die Klage der Wettbewerbszentrale im Oktober 2019 hingegen abgewiesen, eine Revision zum BGH aber zugelassen. Die Wettbewerbszentrale zog vor den BGH mit dem Argument, man wolle schlussendlich Rechtsklarheit für Unternehmen und Kunden schaffen.

Die Kosten für Transaktionen im Internet trägt in der Regel die Firma, die die Zahlarten anbietet, beispielsweise also ein Modegeschäft. Der Fernbusanbieter Flixbus hatte nun versucht, die Gebühr durch die Zusatzkosten auf die Kunden umzulegen. Entscheidend für das Urteil des BGH war nun, wofür diese Gebühren erhoben wurden. Kosten für die reine Überweisung seien nicht zusätzlich, für andere Dienstleistungen - wie beispielsweise eine mit der Zahlung einhergehende Bonitätsprüfung - durchaus.

Es sei vielmehr ungerecht, die Kosten auf alle Kunden umzulegen

Flixbus argumentierte bei der Verhandlung im Dezember 2020, dass Verbraucher nicht darauf angewiesen seien, per Paypal oder Sofortüberweisung zu bezahlen. Entsprechend läge auch keine Diskriminierung vor. Vielmehr sei es ungerecht, wenn man die Kosten anderweitig auf alle Kunden umlegen würde und nicht nur auf solche, die die Dienstleistungen auch nutzen würden. Die Wettbewerbszentrale hielt dagegen und sagte, der Kunde wolle vorrangig Geld überweisen und eine Bonitätsprüfung sei vor allem für Unternehmen sinnvoll.

Um per Paypal zu bezahlen, braucht es ein Konto bei dem US-Konzern. Bezahlt eine Verbraucherin damit Online, zieht Paypal bei mangelndem Guthaben die Summe per Lastschrift oder über die monatliche Kreditkartenabrechnung ein. Seit 2018 verbietet Paypal es seinen angeschlossenen Händlern, zusätzliche Entgelte für Zahlungen mit Paypal zu nehmen.

Sofortüberweisung aus München gehört mittlerweile zum schwedischen Zahlungsdienstleister Klarna. Im Prinzip ermöglicht es eine schnelle Überweisung, bei der sich die Firma zwischen Unternehmen wie Flixbus und den Kunden drängt und eine Überweisung anschiebt. Paypal wie auch Sofortüberweisung sind Zahlarten, die sich beim Online-Shopping etabliert haben. Deshalb war eine Klärung wichtig.

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