Payback:Die Angst vorm gläsernen Kunden

Der Bundesgerichtshof prüft, ob die Betreiber des firmenübergreifenden Rabattsystems Payback mehr Daten der teilnehmenden Kunden sammeln und weitergeben als erlaubt.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagt gegen drei Klauseln in den Verträgen von Payback, weil er darin einen Verstoß gegen den Datenschutz sieht.

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(Foto: Foto: ddp)

Mit der Speicherung und Weitergabe von Kundendaten werde der gläserne Kunde geschaffen, sagte der Anwalt der Verbraucherschützer, Peter Wassermann in der Verhandlung vor dem BGH: "Der große Bruder lauert an der Supermarktkasse und an der Zapfsäule." Payback bietet Verbrauchern seit acht Jahren Rabatte in Form von Bonuspunkten an, die sie durch Käufe bei Partnerunternehmen erwerben können. Zu ihnen gehören Supermärkte, Tankstellen bis hin zu Banken. Beim Kauf gesammelte Punkte können in Geld oder Prämien umgetauscht werden.

Der gläserne Kunde

Betreiber des Systems ist die Loyality Partner GmbH, die die Daten verwaltet. Der 8. Zivilsenat ließ keine Tendenz erkennen, wie sein Urteil ausfallen könnte. Das Gericht will seine Entscheidung am 9. April verkünden. (Az. VIII ZR 348/06) Dass durch die Datensammelei ein "gläserner Kunde" entstehen könnte, leugnete Payback-Anwältin Cornelie von Gierke in der Verhandlung nicht. "Aber der Kunde lässt sich dafür bezahlen, dass er sich als Modell zur Marktforschung zur Verfügung stellt", argumentierte sie. Nach Angaben von Loyalty haben 60 Prozent der deutschen Haushalte eine Payback-Karte. 80 Prozent der 22 Millionen Haushalte hätten in die Weitergabe der Daten eingewilligt. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball sagte, auch wenn mit den Daten Konsumprofile erstellt werden könnten, müsse der Senat klären, ob Payback nicht ein Recht darauf habe.

Im Fokus der BGH-Verhandlung steht eine Klausel, wonach der Kunde die Speicherung, Weitergabe und Nutzung der persönlichen Kunden- und Rabattdaten zu Werbe- und Marktforschungszwecken ausdrücklich ablehnen muss, um sie zu verhindern. Viele Kunden könnten diesen Hinweis jedoch überlesen und der Datenweitergabe damit gegen ihren Willen zustimmen, monierte Anwalt Wassermann.

Payback-Anwältin von Gierke warf ihm ein antiquiertes Kundenbild vor. Moderne Verbraucher gingen nicht blauäugig an derartige Verträge heran. Sie wüssten, dass Händler nichts zu verschenken hätten.

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