ReisenDeutscher Tourist bekommt fast 1000 Euro Entschädigung – wegen belegter Liegen

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„Dieser Platz gehört jetzt mir“: Liegen mit Handtüchern zu reservieren ist eine Eigenschaft, die vor allem deutschen Urlaubern nachgesagt wird.
„Dieser Platz gehört jetzt mir“: Liegen mit Handtüchern zu reservieren ist eine Eigenschaft, die vor allem deutschen Urlaubern nachgesagt wird. Andreas Arnold/picture alliance/dpa

Bereits um sechs Uhr morgen seien alle Liegen mit Handtüchern belegt gewesen, die Kinder hätten auf dem Boden liegen müssen, klagte ein Mann vor dem Amtsgericht Hannover. Der Richter hat Verständnis.

Von Sonja Salzburger

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Zu den unschönen Wahrheiten im Leben vieler Eltern gehört, dass sie im Urlaub einfach die Widrigkeiten des Alltags gegen andere Widrigkeiten eintauschen. Für ein oder zwei Wochen geht es nicht mehr darum, die davon wenig begeisterten Kinder rechtzeitig in Kita und Schule abzuliefern, einigermaßen pünktlich und geduscht zur Arbeit zu erscheinen und dem Nachwuchs abends ausreichend Essen auf den Tisch zu stellen. Stattdessen geht es darum, die davon wenig begeisterten Kinder rechtzeitig mit Sonnencreme einzuschmieren, einigermaßen pünktlich – egal ob geduscht oder nicht – zu den Essenszeiten im Hotelrestaurant zu erscheinen und dem Nachwuchs morgens, mittags und abends ausreichend Essen auf den Tisch zu stellen. Dieser „Tapetenwechsel“ kostet in der Regel mehrere Tausend Euro, aber wenn man Glück hat, ist das Wetter besser.

Wenigstens muss man im Pauschalurlaub nicht selbst kochen, argumentieren Fans dieses Konzepts. Das stimmt, aber dafür gilt es, zusätzliche Herausforderungen zu bewältigen und das oftmals unter einem Zeitdruck, der dem im Alltag in nichts nachsteht. Sind wir früh genug beim Essen, damit unser Kleinkind noch einen von den raren Kinderstühlen bekommt und nicht die ganze Zeit auf Mamas Schoß sitzen muss? Sind wir zu einer taktisch günstigen Zeit an der Pfannkuchenstation, um noch genügend Teigfladen zu ergattern? Und: Haben wir uns den Wecker für den nächsten Morgen früh genug gestellt, um Handtücher für uns und die Kinder auf den Liegen am Pool oder Strand zu platzieren?

Weil er an der Handtuch-Challenge immer wieder gescheitert war, hat ein Mann den Reiseveranstalter Tui verklagt und Recht bekommen. Gemeinsam mit seiner Familie hatte er 2024 einen 7000 Euro teuren Pauschalurlaub auf der Insel Kos gemacht. Nie habe er ausreichend freie Liegen gefunden, berichtete der Mann dem Amtsgericht Hannover. Selbst als er um sechs Uhr morgens aufgestanden sei, um die eigenen Handtücher zu platzieren, soll schon alles belegt gewesen sein, und die Kinder hätten auf dem Boden liegen müssen.

Weder das Hotelpersonal noch der Reiseveranstalter, so erklärte es der Mann vor Gericht, hätten etwas gegen dieses Unrecht unternommen. Trotz seiner Bitten an das Personal seien andere Gäste, die Liegen stundenlang mit Handtüchern blockierten, weder angesprochen noch davon abgehalten worden. Warum er andere Gäste nicht selbst auf die Handtuchregeln hingewiesen hat, darüber kann nur spekuliert werden. Vielleicht war er durch seine eigenen Kinder bereits so ausgelastet, dass er nicht noch Eltern für andere Erwachsene spielen wollte. Und man kann das schon nachvollziehen. Umfragen zeigen immer wieder, wie anstrengend Urlaub für Eltern sein kann. So zeigte etwa eine Umfrage des Portals Urlaubsguru aus dem vergangenen Jahr, dass sich nur jedes vierte Elternteil nach einem Urlaub richtig erholt fühlt und der Familienurlaub für viele eine „Mischung aus Freude und Stress“ sei.

Der Richter am Amtsgericht Hannover hatte jedenfalls Mitleid mit dem Vater und erfolglosen Liegensucher und verdonnerte Tui zu einer Entschädigung in Höhe von 986,70 Euro. Genau 13,30 Euro zu wenig, aus Sicht von Tui. Ab einer Summe von 1000 Euro hätte der Reiseveranstalter in Berufung gehen können und hätte das auch getan, heißt es aus dem Umfeld des Unternehmens.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes hieß es, Tui hätte ab einer Summe von 1000 Euro in Revision gehen können. Tatsächlich wäre das statthafte Rechtsmittel in dem Fall die Berufung gewesen. Wir haben den Fehler korrigiert.

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