Tourismus:Reise ins Ungewisse

Kein Strandwetter an der Ostsee

Wer zahlt, wenn ein Reiseveranstalter pleitegeht und die Strandkörbe leer bleiben? Nach dem Willen der Bundesregierung sollen künftig die anderen Unternehmen der Branche einspringen.

(Foto: Bernd Wüstneck/dpa)

Die Reisebranche soll das Geld ihrer Kunden bald in einem gemeinsamen Fonds absichern. Nur: Wer profitiert? Die Antwort hängt auch davon ab, wen man fragt.

Von Berit Dießelkämper, München

Die Pleite des Touristikkonzerns Thomas Cook vor im Herbst 2019 war ein ziemlicher Schock. Viele tausend Kunden hatten dort Reisen gebucht - und angezahlt. Der Urlaub war futsch und in vielen Fällen warten die verhinderten Urlauber noch auf ihr Geld. Damit sich das nicht wiederholt, soll ein neues Gesetz die Insolvenzabsicherung von Pauschalreisen verbessern: Ab dem 1. November soll ein neuer Sicherungsfonds die Risiken für Kunden minimieren. Ob das funktioniert, und was die Neuregelung konkret für Unternehmen und Kunden bedeutet, darüber herrscht allerdings Uneinigkeit.

Ist die Neuregelung notwendig und sinnvoll?

Die Änderung seien, sagen die Reiseunternehmer Martin Pundt und Jochen Szech von der Allianz selbständiger Reiseunternehmen, nur für große Veranstalter sinnvoll, deren Umsätze die derzeitige Deckelung von 110 Millionen Euro jährlicher Schadenssumme übertreffen. Denn während die bisher nur einen Teil ihrer Umsätze absichern müssten, decke der Mittelstand schon immer die gesamte Summe komplett ab. Felix Methmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband hält die Neuregelung dagegen für absolut notwendig, sie sei ein Systemwechsel: Für Pleiten großer Reiseanbieter werde damit künftig nicht mehr der Steuerzahler haften, sondern die Unternehmen untereinander.

Wer profitiert?

Vor allem die Bundesregierung, fürchten die kleineren Reiseanbieter. Berlin könnte sich mit dem Gesetz aus der Verantwortung für den ebenfalls taumelnden Tui-Konzern ziehen. Positiver bewertet dagegen Tourismus-Professor Markus Pillmayer von der Hochschule München die Neuregelung: Er sieht Vorteile sowohl für die Reiseveranstalter als auch die Kunden. Ähnlich sieht es Verbraucherschützer Methmann. Nur für Branchengrößen wie Tui sei das Gesetz unangenehm, weil sie erstmals angemessene Prämien zahlen müssten. "Im Prinzip ist die Reisebranche dadurch nur ein Stück weit gerechter geworden."

Was ändert sich für die Kunden?

Hier zumindest herrscht weitgehende Einigkeit: Praktisch wird sich durch die Neuregelung wohl erst einmal nichts ändern für die Reisenden.

Werden Pauschalreisen jetzt teurer?

Damit rechnet Verbraucherschützer Methmann erst einmal nicht. Erstens ändere sich für die meisten Anbieter ja kaum etwas und zweitens sei der Konkurrenzdruck am Markt viel zu hoch. Er rechnet deshalb mit Preissteigerungen von höchstens zwei Prozent. "Das ist verkraftbar." Die Mittelständler aus der Branche erwarten dagegen sehr wohl, dass ihre Mehrkosten - Stichwort Doppelbelastung - weitergegeben werden. Das könnte "im unteren einstelligen Prozentbereich" liegen, zumindest zeitweise.

Was bedeutet das für kleine und mittlere Unternehmen?

Sie beklagen vor allem, dass sie ihre Buchungen aktuell noch selbst absichern - und nun plötzlich auch noch eine zusätzliche Absicherung von sieben Prozent des Jahresumsatzes in den Fonds einzahlen sollen. Das bedeute eine doppelte Belastung in ohnehin schwierigen Zeiten. Verbraucherschützer dagegen glauben nicht, dass sich viel ändert für den Mittelstand. Für ihn sein der Fonds sogar vorteilhaft, weil die Versicherer aufgrund der Krise die Prämien erhöhten.

Ist es sinnvoll, Unternehmen vom Fonds auszunehmen, die drei Jahre lang weniger als drei Millionen Euro Umsatz gemacht haben?

Das sind sich die Mittelständler selbst nicht so sicher. Die Ausnahme betreffe immerhin 95 Prozent der Verbandsmitglieder - und es herrsche die Sorge, dass Versicherungen die kleineren Unternehmen dann nicht mehr aufnehmen; schon jetzt ziehen sich große Versicherer aus dem Geschäft zurück. Ähnlich bewertet es Tourismus-Professor Pillmayer: Banken und Versicherungen müssten sich ihrer Verantwortung bewusst sein, kleine und mittelständische Unternehmen bildeten das Rückgrat der Branche in Deutschland. Sie müssten auch abgesichert werden. Dass es diesen Schutz geben wird, da ist Verbraucherschützer Methmann optimistisch. Das Risiko sei überschaubar.

Wo herrscht noch Nachbesserungsbedarf?

Aus Sicht der Kunden sei der Gesetzentwurf im Prinzip in Ordnung, sagt Methmann. Er dürfe nur nicht verwässert werden. Durch die Krise würden sehr wahrscheinlich einige Veranstalter pleitegehen, deshalb sollte der Fonds aus seiner Sicht mehr als nur die geplanten 15 Prozent des Marktes abdecken. Die mittelständischen Unternehmen bemängeln dagegen, dass für sie vieles unklar bleibe, etwa die Verwaltungskosten des Fonds. Zudem sollten viele Punkte später durch Rechtsverordnungen des Justizministeriums geregelt werden, ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat.

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