Patientenverfügung:Wie Sie für Krankheit und Pflegebedürftigkeit vorsorgen

Hände

Eine Patientenverfügung kann Angehörige binden, im Fall der Fälle so zu entscheiden wie vorgesehen

(Foto: dpa)

Ehepartner, Eltern oder Kinder sind nicht automatisch berechtigt, elementare Entscheidungen für ihre Angehörigen zu treffen. Wer sicherstellen will, dass in seinem Sinne entschieden wird, sollte drei Punkte beachten.

Aus der Finanztip-Redaktion

Wer für den Fall einer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit vorsorgen will, braucht die richtigen Dokumente. Ehepartner, Eltern oder Kinder sind nicht automatisch berechtigt, elementare Entscheidungen für die ihnen nahestehende Person zu treffen. Wer sicherstellen will, dass Ärzte und Gerichte im Fall der Fälle im eigenen Sinne handeln, sollte daher einige Punkte beachten.

1. Einen vertrauten Menschen rechtzeitig bevollmächtigen: Eine Vorsorgevollmacht regelt die Vertretung eines Menschen in allen wichtigen Angelegenheiten. Fehlt ein solches Dokument, können die Folgen schwerwiegend sein. So müssten Ärzte, sollte der Patient etwa ins Koma fallen, ein juristisches Betreuungsverfahren einleiten. Ohne Vollmacht können auf die Betroffenen Gerichtskosten und monatliche Kosten für den Betreuer zukommen.

Daher ist es wichtig, mit einem vertrauten Menschen rechtzeitig zu sprechen und ihn als Bevollmächtigten zu benennen. Als Alternative oder Ergänzung zur Vorsorgevollmacht können Betroffene in einer Betreuungsverfügung festhalten, wen das Gericht als Betreuer benennen soll. So stellen sie sicher, dass zumindest keine fremde Person ihre Angelegenheiten regelt.

2. Die Patientenverfügung ganz genau formulieren: Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinische Behandlung ein Patient wünscht, wenn er sich selbst nicht dazu äußern kann. Der Bundesgerichtshof hat aber strenge Anforderungen aufgestellt, damit eine Patientenverfügung auch Bestand hat (Beschluss vom 6. Juli 2016, Az. XII ZB 61/16).

Wer keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht, muss konkret für diese Situation die ärztlichen Maßnahmen beschreiben, die er nicht erhalten will. Oder er muss sich auf spezifische Krankheiten oder Behandlungssituationen beziehen. Allein der Satz "Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen" ist zu ungenau. Er ist weder für Ärzte noch für bevollmächtigte Angehörige bindend. Wer bereits eine Patientenverfügung verfasst hat, sollte deshalb besser überprüfen, ob sie diesen Anforderungen des Bundesgerichtshofs entspricht.

3. Das Vorsorgepaket mit Hilfe erstellen: Wer eine Patientenverfügung schreiben will, kann ein Muster aus dem Bundesjustizministerium verwenden (PDF) und sich bei medizinischen Fragen vom Hausarzt beraten lassen. In juristischen Fragen bieten auch Rechtsdienstleister Unterstützung, wie zum Beispiel der Anbieter Patientenverfügungplus. Der erstellt mithilfe eines Frage-Antwort-Systems ein individualisiertes Vorsorgepaket mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Sorgerechtsverfügung. Das kostet rund 50 Euro. Alternativ kann auch ein spezialisierter Rechtsanwalt helfen. Diese Leistung ist in der Regel für rund 200 Euro zu haben.

Aus dem Finanztip-Newsletter

zum Newsletter | Finanztip.de

  • Finanztip

    Der Text stammt aus dem aktuellen Newsletter von Finanztip. Er erscheint hier leicht angepasst in einer Kooperation. Finanztip ist gemeinnützig und hilft Verbrauchern bei den täglichen Finanzentscheidungen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: