Das Dating-Portal Parship darf sich nicht "Deutschlands größte Partnervermittlung" nennen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag. Der Konkurrent LoveScout24 hatte wegen des Parship-Werbespruchs auf Unterlassung geklagt und recht bekommen. Der Studie "Der Deutsche Online-Dating-Markt 2017/2018" zufolge haben beide Portale jeweils mehr als zehn Millionen Mitglieder. Parship hatte den Anspruch unter anderem mit der höheren Zahl der zahlenden Premium-Mitglieder begründet.
Partnerbörse:Gericht rüffelt Parship
© SZ vom 09.11.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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