Süddeutsche Zeitung

Partner von Air Berlin:Luftfahrtbundesamt könnte Etihad Flugrechte entziehen

Hunderte Millionen Euro hat die Fluggesellschaft des Emirats Abu Dhabi in Air Berlin gesteckt. Doch die Aufsicht hält gemeinsame Flüge von Air Berlin und Etihad offenbar für unzulässig.

Von Jens Flottau

Das Bundesverkehrsministerium will offenbar eine große Zahl von Gemeinschaftsflügen von Air Berlin und Etihad Airways für den Winterflugplan nicht mehr genehmigen. Nach Informationen aus Branchenkreisen argumentieren das Ministerium und das Luftfahrtbundesamt (LBA), dass die Flüge nicht vom Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten abgedeckt sind.

Bleiben die Behörden bei ihrer Haltung und entziehen Etihad die bisher gebilligten Flugrechte, so würde dies der Allianz zwischen den beiden die wichtigste Grundlage entziehen. Etihad hat in den vergangenen Jahren Hunderte Millionen Euro in Air Berlin gesteckt und ist mit 29,2 Prozent beteiligt. Etihad erhofft sich von dem Engagement ein deutlich schnelleres Wachstum und ein größeres Streckennetz, das auch durch die Gemeinschaftsflüge erschlossen wird. Beim sogenannten Code-Sharing führt eine Airline einen Flug auch unter den Flugnummern von Partnern durch. Im konkreten Fall geht es um Air-Berlin-Flüge, die auch unter Etihad-Flugnummer angeboten werden.

Air Berlin kritisiert das Einschreiten des Bundesverkehrsministeriums scharf. Dieses strebe "eine neue Interpretation des Luftverkehrsabkommens an, welche die Bestimmungen (...) grundsätzlich verändert". Air Berlin sei aber berechtigt, sich auf die Genehmigungen und gängige Praxis der vergangenen Jahre zu verlassen. Deutschland könne nicht einseitig die Interpretation des Abkommens verändern, deswegen erwarte Air Berlin, dass die Code-Sharing-Strecken weiter genehmigt würden. Etihad bestätigte "laufende Gespräche" mit dem LBA, wollte sich aber zu Inhalten nicht äußern. Das LBA hat zuletzt untersucht, ob die Beteiligung von Etihad an Air Berlin mit europäischem Recht vereinbar ist. Konkurrenten wie Lufthansa hatten das Zweifel gezogen.

Dem Vernehmen nach sind nicht alle Gemeinschaftsflüge der neuen Lesart zufolge unzulässig. Fluggesellschaften aus den Emiraten dürfen vier Ziele in Deutschland anfliegen und dort auch Gemeinschaftsfliegen anbieten - derzeit Hamburg, Düsseldorf, München und Frankfurt. Etihad hat seine Flugnummer aber unter anderem auch auf die Air-Berlin-Flüge von Berlin nach Abu Dhabi und auf zahlreiche Strecken zu Zielen in Europa und Nordamerika gesetzt.

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Quelle:
SZ vom 01.10.2014
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