Paradise Papers:Ermittlungen gegen Dan Gertler

Lesezeit: 2 min

Die US-Staatsanwaltschaft bittet die Schweiz um Rechtshilfe wegen mutmaßlicher Schmiergeldzahlungen im Kongo. Der israelische Investor bestreitet alle Vorwürfe weiter vehement.

Von Tobias Zick und Oliver Zihlmann, München/Zürich

Er war eine zentrale Figur der Paradise-Papers-Enthüllungen: Die Süddeutsche Zeitung hatte im November zusammen mit anderen internationalen Medien ausführlich beschrieben, wie der Schweizer Rohstoffkonzern Glencore 2008 und 2009 den israelischen Geschäftsmann Dan Gertler mit der Demokratischen Republik Kongo über Minenlizenzen für große Kupfer- und Kobaltvorkommen verhandeln ließ. Nach der Intervention Gertlers, der mit dem kongolesischen Präsidenten Joseph Kabila befreundet ist, bekam eine Glencore-Tochterfirma ihre Lizenz etwa viermal billiger als die Konkurrenz; der Kongo verzichtete damit auf etwa 445 Millionen Dollar - mehr als das gesamte damalige Jahresbudget für Bildung. Glencore versicherte im Vorfeld der Paradise-Papers-Veröffentlichungen, der Betrag entspreche dem, was in einem früheren Stadium ausgehandelt worden sei. Dan Gertler bestritt vehement jegliches Fehlverhalten und bekräftigte, er halte sich bei all seinen Geschäften weltweit an Recht und Gesetz.

Jetzt aber bestätigt das Schweizerische Bundesamt für Justiz, dass es bereits 2016 ein Rechtshilfeersuchen aus den USA erhalten hat. Dieses betrifft "Dan Gertler und weitere Personen". Das Bundesamt hat nach eigener Aussage daraufhin die "Erhebung der Bankunterlagen verschiedener Gesellschaften angeordnet".

Dank eines Entscheids des Bundesstrafgerichts in dieser Sache ist nun auch erstmals bekannt, dass die USA bereits seit Jahren gegen den Israeli wegen Korruption ermitteln. In seinem Rechtshilfegesuch an die Schweiz schreibt der US-Staatsanwalt, er habe Beweise gesichert, die zeigten, dass Zahlungen von Gertler in der Demokratischen Republik Kongo auch Bestechungsgelder für hohe Regierungsbeamte enthielten. Im Gegenzug habe Gertler günstige Minenlizenzen erhalten. Diese Zahlungen seien teilweise in Form von Bargeld geflossen, teilweise auch in Form von Luxusgütern und "extravaganten Reisen". Gertler und andere hätten diese Wohltaten an drei kongolesische Beamte verteilt. Verschiedene umstrittene Geldflüsse seien auch über die Schweiz gelaufen, so die US-Ermittler weiter. Sie beschreiben in ihrem Rechtshilfegesuch zum Beispiel eine verdächtige Zahlung von über 25 Millionen Dollar über eine Bank in Zürich. Nun verlangen die US-Ermittler Einsicht in eine Reihe von Konten. Sie gehören Firmen, die angeblich mit Gertler in Verbindung stehen.

Im Dezember hatte das US-Finanzministerium Gertler bereits auf eine ihrer Sanktionslisten gesetzt. Gertler habe, so die Begründung, Milliarden mit "korrupten Minen- und Öl-Deals im Kongo" gemacht; er habe "seine enge Freundschaft mit dem kongolesischen Präsidenten Joseph Kabila genutzt", um sich "als Mittelsmann für den Verkauf von Minengeschäften zu positionieren". Ebenfalls auf die Sanktionslisten kamen mehrere Firmen, die mit Gertler in Verbindung stehen.

Der Genfer Anwalt Marc Bonnant, der Gertlers Firmen vertritt, legte Einspruch ein gegen die Herausgabe der Kontodaten, das Bundesstrafgericht lehnte diesen aber ab: Es gehe hier um schwere Straftaten, schreiben die Richter. Und die Schweiz habe sich verpflichtet, bei Verdacht auf schwere Korruptionsdelikte die breitestmögliche Rechtshilfe zu leisten. Es sei ferner klar, dass es eine Verbindung gebe zwischen den Ermittlungen in den USA und den angeforderten Kontodaten. Das Bundesamt für Justiz bestätigt inzwischen, dass es einen Teil der Bankunterlagen bereits an die US-Behörden übergeben habe.

Berichten der Nachrichtenagentur Bloomberg zufolge ermittelt auch das britische Betrugsdezernat SFO gegen Gertler. Dessen Anwalt Bonnant bestätigte, dass auch das SFO die Schweiz um Rechtshilfe ersucht habe. Nach eigenem Bekunden freut sich Bonnant auf die Auseinandersetzung mit der US-Staatsanwaltschaft: "Die Amerikaner werden keine illegalen Aktivitäten von Herrn Gertler finden können."

© SZ vom 27.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: