Wettbewerb:Kartellamt nimmt sich Paypal vor

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Paypal gilt als beliebt und wird derzeit von mehr als 400 Millionen Kunden genutzt. (Foto: IMAGO/Budrul Chukrut)

Beim Online-Shopping taucht oft der US-Zahlungsanbieter als bevorzugte Bezahlmöglichkeit auf. Jetzt gibt es Hinweise, dass es da nicht mit rechten Dingen zugeht.

Von Caspar Busse

Andreas Mundt hat keine Scheu, sich mit den ganz Großen anzulegen. Der Präsident des Bundeskartellamts hat in den vergangenen Jahren schon Verfahren gegen Apple, Google, Facebook oder Amazon geführt - und dabei auch immer wieder Auflagen verhängt, die den Wettbewerb sichern und damit am Ende den Verbrauchern zugutekommen. Jetzt nimmt sich die deutsche Wettbewerbsbehörde aus Bonn einen weiteren bekannten US-Konzern vor - den Finanzdienstleister Paypal.

Es werde ein Verfahren gegen die Europa-Tochter von Paypal eingeleitet, teilte das Kartellamt am Montag mit. Dabei werde untersucht, ob Paypal eine marktbeherrschende Stellung in Deutschland zu seinem Vorteil ausnutzt und damit den Wettbewerb behindert. Um ein offizielles Verfahren zu eröffnen, muss das Kartellamt bereits hinreichende Hinweise haben. Am Ende können Auflagen stehen, diese könnten weitreichende Auswirkungen haben, gehört Paypal gerade bei jüngeren Kunden doch derzeit zu den beliebteren Zahlungsmethoden im Internet.

Wie das Kartellamt schreibt, geht es konkret um die Nutzungsbedingungen von Paypal. Demnach dürfen Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten, wenn Verbraucher für die Bezahlung eine günstigere oder andere Zahlungsmethode als Paypal wählen. Onlinehändler müssen also, wenn sie mit Paypal zusammenarbeiten wollen, den US-Dienstleister als beste Variante dem Kunden anbieten und gegenüber allen andere Zahlmethoden bevorzugen. Dabei handelt es sich möglicherweise um eine Art Knebelvertrag, der gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. "Wir werden jetzt prüfen, welche Marktmacht Paypal zukommt und inwieweit Online-Händler darauf angewiesen sind, Paypal als Zahlungsmethode anzubieten", sagte Kartellamtschef Mundt. Paypal ist wegen seiner Einfachheit besonders beliebt. Nach eigenen Angaben wird Paypal von mehr als 429 Millionen Nutzern und Unternehmen in mehr als 200 Märkten genutzt.

Die Folge der Vertragsklauseln: Billigere Zahlungsmethoden erscheinen plötzlich nicht mehr attraktiv. Dem Bundeskartellamt zufolge ist Paypal in Deutschland nach Marktstudien einer der teuersten Online-Zahlungsdienste. Paypals Standardgebühr betrage in Deutschland gemäß Paypals Preisliste derzeit 2,49 bis 2,99 Prozent des Zahlungsbetrages, dazu kommen 34bis 39 Cent pro Zahlung. Damit ist Paypal teurer als etwa eine Zahlung per Kreditkarte oder per Lastschriftverfahren, bei Zahlung per Rechnung nach Erhalt der Ware fallen oft keine Gebühren an.

Leidtragende wären die Verbraucher

Trotzdem, so die Kritik des Kartellamts, sind die Händler verpflichtet, Paypal als attraktivste Variante anzubieten. Leidtragende solcher wettbewerbswidrigen Klauseln wären dann auch die Verbraucher, die höhere Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen müssten. "Wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten", kritisiert Mundt. Von Paypal lag zunächst keine Stellungnahme vor. Wie lange das Verfahren dauert wird, ist unklar.

Das Kartellamt prüft zusammen mit der EU-Kommission schon länger, ob die boomende Internet-Wirtschaft auch Wettbewerbsregeln einhält. Der Gesetzgeber hatte dem Kartellamt dazu im Januar 2021 neue Instrumente an die Hand gegeben. Unter anderem haben die Bonner Onlinebuchungsseiten für Hotels wie Booking die sogenannte Bestpreis-Klausel verboten. Dabei mussten Hotels auf den Online-Buchungsseiten immer den günstigsten Preis anbieten, sonst wurden sie ausgelistet. Das verhindere Wettbewerb, stellte die Wettbewerbsbehörde fest. Die Klauseln von Paypal sind mit dem Bestpreisklauseln vergleichbar.

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