Süddeutsche Zeitung

Wirtschaftsprozesse:Coronavirus hilft mutmaßlichen Betrügern

Wegen der Pandemie dürfen vor Gericht mutmaßliche Betrüger mitunter auf kurze oder späte Verfahren und milde Urteile hoffen.

Von Klaus Ott, Jörg Schmitt und Nils Wischmeyer

Monatelang saß Wolfgang Schuck, einst Chef des Frankfurter Bankhauses Maple, in Untersuchungshaft. Das Geldinstitut soll den Fiskus um 388 Millionen Euro geprellt haben, der Ex-Chef ist einer der Hauptverdächtigen in einem riesigen Wirtschaftskrimi, der Cum-Ex-Affäre. Doch vergangene Woche kam Schuck frei, gegen eine Kaution in Höhe von 1,8 Millionen Euro und weitere Auflagen. Das habe auch mit Corona zu tun, glauben Anwälte, die mit dem Fall Maple zu tun haben. "Ein voller Gerichtssaal, wie soll das gehen?" Wäre der Ex-Maple-Chef weiter im Gefängnis, dann müsste das Landgericht Frankfurt bald einen Prozess gegen Schuck und sechs weitere Angeschuldigte ansetzen. Haftfälle haben Vorrang.

In Corona-Zeiten lässt die Justiz bei großen Wirtschaftsverfahren mitunter Milde walten oder schiebt lange Verhandlungen mit vielen Beteiligten wegen des Infektionsrisikos lieber auf. In München zeichnet sich ein rasches Ende eines Prozesses um Schwarzarbeit in der Baubranche ab. Die vier Angeklagten, die einen Schaden in Millionenhöhe verursacht haben sollen, dürfen auf ein mildes Urteil hoffen. In Köln habe ein Verfahren um den Verkauf von Doping-Mitteln plötzlich keine Eile mehr, nachdem der Hauptverdächtige aus der Untersuchungshaft freigekommen sei, erzählt ein beteiligter Jurist.

Die Pandemie führt auch in der Justiz dazu, dass heute nichts mehr so ist, wie es gestern noch war. Das Coronavirus hilft mutmaßlichen Betrügern und Steuerhinterziehern, die in großer Zahl und großem Stil Straftaten begangen haben sollen. "De facto entwickeln wir uns durch Corona zurück in die Zeit, als Fälle von Wirtschaftskriminalität weniger deutlich verfolgt wurden als andere Verbrechen", warnt Michael Kubiciel, Strafrechtsprofessor an der Universität Augsburg.

Corona sei nun mal in der Justiz nicht vorgesehen gewesen, sagt Hans-Joachim Eckert, der in München als Richter große Korruptions- und Bankenprozesse geleitet und später als Chef einer Ethik-Kommission beim Fußball-Weltverband Fifa versucht hat, dort aufzuräumen. Man könne sich ja "keine Richter mit Mundschutz vorstellen", so Eckert. Es sei richtig, dass der Gesetzgeber reagiert habe und große Verfahren auf unbestimmte Zeit verschoben werden könnten. "Aber die Verjährungsfristen laufen natürlich weiter, und vielleicht ist der ein oder andere Richter auch gewillt, in einer solchen Situation später ein milderes Urteil zu sprechen, wenn die Angeklagten lange auf ihren Prozess warten mussten."

Szenen wie vor wenigen Jahren in München, als der damalige Deutsche-Bank-Chef Jürgen Fitschen und vier prominente Ex-Vorstände des Geldinstituts dicht gedrängt mit ihren vielen Anwälten auf der Anklagebank saßen, wird es so schnell nicht mehr geben. Fitschen, Josef Ackermann, Rolf Breuer und ihre beiden Ex-Kollegen wurden nach vielen Monaten freigesprochen. Heute müssen Gerichte improvisieren, um solche Prozesse überhaupt führen zu können. Das zeigt sich gerade in der Cum-Ex-Affäre. Banken und Börsenhändler sollen den deutschen Fiskus mit dubiosen Aktiendeals um mehr als zehn Milliarden Euro geprellt haben. Das Landgericht Bonn hat einen ersten Strafprozess im Eiltempo durchgezogen, um nach dem Ausbruch der Pandemie schnell noch ein Urteil sprechen und solche Deals als kriminell einstufen zu können. Die nächsten Cum-Ex-Anklagen bereiten den Bonner Richtern jetzt schon Kopfzerbrechen. "Zurzeit ein Großverfahren zu managen, ist schwierig", sagt Gerichtssprecher Tobias Gülich. In Bonn gibt es nur wenig Räume, die groß genug sind für solche Prozesse. Um die Verfahren zu entzerren, will das Gericht künftig bis in die Abende hinein und notfalls auch an Samstagen verhandeln. Zudem sollen Masken verteilt werden.

Wirtschaftsanwälte sagen, anders als bei Mord und Totschlag sei keine Gefahr im Verzug

Im Fall Maple hat das Landgericht Frankfurt sichergestellt, dass nichts anbrennen kann. Ex-Bankchef Schuck muss offenbar eine Fußfessel tragen. An Flucht ist in Corona-Zeiten ohnehin nicht zu denken. Und schon weit vor Schucks Freilassung erging gegen ihn ein Arrestbeschluss über knapp 8,4 Millionen Euro, um Vermögen sicherzustellen. Ob er schuldig ist oder nicht, das wird sich wohl nicht so rasch erweisen. Wer sich erfolgreich verteidigen kann, muss nun länger auf den Freispruch warten. Auch das ist eine Folge der Pandemie.

In Wiesbaden liegt schon seit Langem eine große Cum-Ex-Anklage vor, die endlich verhandelt werden müsste. Dort erwägt das Landgericht, für solche Prozesse große Säle zu mieten. Und "vielleicht Plexiglasscheiben" aufzustellen, wie eine Gerichtssprecherin sagt. Und natürlich werde man mit besonderen Schutzmaßnahmen auf ältere Angeklagte Rücksicht nehmen müssen, die zur Corona-Risikogruppe zählten, so die Gerichtssprecherin. Das könnte auch in Braunschweig zum Problem werden, sollte dort noch während der Pandemie in der Abgasaffäre bei Volkswagen ein Prozess gegen Ex-Vorstandschef Martin Winterkorn beginnen. Er wird demnächst 73 Jahre alt. Ältere Ex-Manager vor Gericht, das ist neben langen Verfahren und vielen Beteiligten ebenfalls ein Merkmal großer Wirtschaftsprozesse.

Das Virus mache den "längst vergessen geglaubten Konflikt zwischen Alltags- und Wirtschaftsstrafrecht wieder sichtbar", sagt Strafrechtsprofessor Kubiciel. Er befürchtet, dass es nicht folgenlos bleiben werde, wenn über einen längeren Zeitraum Wirtschaftsstraftaten kaum verfolgt würden, aber wegen Verstößen gegen das Abstandsgebot oder die Maskenpflicht Bußgelder verhängt würden, so Kubiciel. Wirtschaftsanwälte sehen das anders. Ihre Mandanten bedrohten ja niemanden, hier gehe es nicht um Mord und Totschlag. Folglich sei keine Gefahr im Verzug.

Auf große Wirtschaftsprozesse spezialisierte Verteidiger haben in Corona-Zeiten jedenfalls meist leichtes Spiel. "Wir bekommen fast jeden Antrag durch", sagen mehrere Anwälte. Ob das nun um Haftverschonung gehe oder um Vernehmungstermine, die verschoben werden sollen. Ein Anwalt sagt, "wir haben derzeit in weiten Teilen des Wirtschaftsstrafrechts einen Corona-bedingten Stillstand der Rechtspflege".

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SZ vom 04.05.2020
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