Volkswagen:Freispruch in Prozess um hohe VW-Betriebsratsgehälter

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Szene aus dem Prozess: der langjährige VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh (l.) und der damalige Personalchef Karlheinz Blessing. (Foto: Julian Stratenschulte/AFP)

Bernd Osterloh galt in seiner Zeit als Betriebsratschef als "König von Wolfsburg" - und verdiente auch königlich. Vor Gericht wurde nun verhandelt, ob das angemessen war.

Von Max Hägler

Gehälter in Managerdimensionen für Betriebsräte können gerechtfertigt sein, selbst wenn sie einst als Arbeiter eingestellt worden sind - das ist kurzgefasst das Ergebnis eines prominent besetzten Landgerichtsprozesses, in dem am Dienstag das Urteil gefallen ist. In Braunschweig war in den vergangenen Wochen verhandelt worden, ob der langjährige VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh und andere einflussreiche Arbeitnehmervertreter unangemessen hohe Gehälter erhalten haben. Zu verantworten hatten sich drei ehemalige und ein noch heute amtierender Manager der Arbeitgeberseite, darunter die ehemaligen VW-Personalvorstände Horst Neumann und Karlheinz Blessing.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Untreue, teils im besonders schweren Fall. Ein Teil des VW-Gewinns sei durch die überzogenen Gehälter vermindert worden, wodurch VW auch weniger Steuern gezahlt habe. Den Schaden für den größten europäischen Autobauer bezifferte die Anklage im Verfahren auf mehr als fünf Millionen Euro. Allein durch Osterlohs Bezüge sei zwischen 2011 und 2016 ein Schaden von 3,1 Millionen Euro entstanden. Die Ankläger hatten deshalb in ihrem Plädoyer am Montag Bewährungsstrafen und Geldauflagen für die Führungskräfte gefordert, die pflichtwidrig und vorsätzlich gehandelt hätten.

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Das bestritten deren Verteidiger vehement - und die zuständige Kammer des Landgerichts in Braunschweig folgte den Erklärungen der Angeklagten weitgehend. Die Richter hatten zuvor schon den eigentlich bis Ende Oktober terminierten Prozess abgekürzt. Jetzt haben sie alle vier Personalmanager freigesprochen: Es sei kein strafbares Verhalten nachweisbar.

Damit sind die Angeklagten aus dem Schneider. Und Bernd Osterloh dürfte erleichtert sein. Der Arbeitnehmervertreter galt im Konzern in seiner Amtszeit als "König von Wolfsburg", weil er auch dank des "VW-Gesetzes" mit seinem Gremium besonders starke Mitspracherechte hatte: Gegen seinen Willen konnten etwa keine Standorte geschlossen werden. Legendär sind die Auseinandersetzungen des VW-Vorstandes mit ihm, bei denen etwa Herbert Diess als VW-Markenchef harte Sparprogramme durchzusetzen versuchte - und lange Zeit an Osterloh scheiterte, der laut polterte und schlicht nicht zustimmte.

Zu Beginn seiner VW-Zeit verdiente Osterloh gerade mal 2500 Euro brutto

Insofern ging es bei diesem Verfahren politisch gesehen vor allem darum, ob Arbeitnehmervertreter durch besonders hohe Bezüge gewogen gestimmt werden sollten. Osterloh ist gelernter Industriekaufmann, kam 1977 zu VW, und arbeitete unter anderem als "Beanstandungsbeheber" in der Qualitätskontrolle. 1990 wurde er freigestellt als Betriebsrat - und gelangte in dieser Welt bis ganz nach oben: 2005 wählten die VW-Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter den Aktiven der Gewerkschaft IG Metall zum Konzernbetriebsratschef. Zu Beginn seiner VW-Zeit verdiente er monatlich umgerechnet 2500 Euro brutto, 2015 dann 17 000 Euro. Dazu kamen freiwillige Boni in Höhe von bis zu 560 000 Euro. Zusammengefasst ist das weit mehr, als ein Industriekaufmann regulär einstreichen kann.

Kann das gerechtfertigt sein? Das Gesetz schreibt jedenfalls vor, dass freigestellte Betriebsräte entsprechend ihrer jeweiligen Vergleichsgruppe im Betrieb bezahlt werden müssen. Immer wieder wird in deutschen Unternehmen darüber debattiert; bei Volkswagen sagen Betriebsräte wie auch Arbeitgebervertreter unisono: Natürlich, Kompetenz bemisst sich nicht nur an dem Arbeitszeugnis zum Zeitpunkt der Einstellung, die Menschen entwickeln sich ja weiter. Und zudem sei das Betriebsverfassungsgesetz nicht eindeutig und präzise, wenn es um die Frage der richtigen Gehaltsstufe gehe. Maßgeblich ist stets eine Abwägung, auf welcher Karrierestufe die jeweilige Person heute stünde, wenn er oder sie sich stattdessen für eine Position im Management entschieden hätte. Zumal am VW-Hauptquartier teilweise auch Manager der zweiten Reihe siebenstellige Summen pro Jahr verdienen. "Die Entscheidung des Landgerichts Braunschweig sendet nun hoffentlich ein klares Signal an den Gesetzgeber: Das Betriebsverfassungsgesetz ist in Sachen Betriebsratsvergütung rund 50 Jahre alt und an dieser Stelle reformbedürftig", kommentierte ein Sprecher des VW-Betriebsrates den Ausgang des Prozesses.

Osterloh, 65, hatte als Zeuge betont: "Ich war an keiner Entgeltfindung, die meine Person betrifft, beteiligt." Und er hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass er von der Arbeitgeberseite so und so oft als Topmanager gerufen wurde, das aber lange abgelehnt hatte. In diesem Jahr hat er dann tatsächlich die Seite gewechselt, ist vom Arbeiterführer zum Arbeitgebervertreter geworden: Als Personalvorstand führt er seit Mai die Lastwagensparte Traton mit. Um noch einmal etwas anderes zu machen, hat er erklärt. Aber vielleicht hat auch dieser Prozess eine Rolle gespielt: Mit der Berufung auf den millionenschweren Management-Posten haben das Unternehmen und er den ultimativen Beweis angetreten, was ein Osterloh wert ist in der VW-Welt.

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