Online-Handel:Systematische Abmahnungen bringen Internet-Shops in Existenznöte

Online-Shopping

Webseite eines Online-Shops

(Foto: Arno Burgi/dpa)
  • 2017 wurden 28 Prozent aller Onlineshops mindestens einmal abgemahnt, häufig wegen Lappalien.
  • Rechtsanwälte und Abmahnvereine haben daraus ein lukratives Geschäft gemacht. Vor allem kleinere Plattformen kommen deshalb in finanzielle Bedrängnis.

Von Nils Wischmeyer, Köln

Es ist ein einziges Wort, das Antonio Ligato mehrere Hundert Euro kostet. Als der Onlinehändler im vergangenen Jahr ein Messer auf Ebay einstellte, schrieb er in die Überschrift "japanisches", weil es von der Form an ein solches erinnerte. Wenige Wochen später kam die Abmahnung. Der Kunde könne denken, dass das Messer aus Japan sei, obwohl es das nicht ist. Das sei Wettbewerbsverzerrung, heißt es. Am Ende zahlt Ligato die Rechnung, eine von über 50 in den vergangenen Jahren. Ein Ärgernis könnte man nun sagen, aber Ligato ist stinksauer. Denn hinter den Abmahnungen steckt System. Nur in einem Bruchteil der Fälle seien es Konkurrenten, die sich tatsächlich benachteiligt fühlen.

In den meisten Fällen kommen die Abmahnungen von Rechtsanwälten und Abmahnvereinen, die aus kleinen Fehlern der Onlinehändler ein lukratives Geschäft gemacht haben. Im Auftrag vermeintlicher Mitbewerber, die oft nur gegründet werden, um Abmahnungen verschicken zu können, finden sie winzige Formfehler auf den Webseiten der Händler. Anschließend überziehen sie die Gewerbetreibenden mit Abmahnungen und kassieren ordentlich ab. Aus einer kleinen Masche ist in den vergangenen Jahren ein systematisches Geschäft geworden.

2017 wurden 28 Prozent aller Onlineshops mindestens einmal abgemahnt, 2015 waren es noch jeder fünfte. Das ergab eine Umfrage des Händlerbunds, einem europaweit tätigen Netzwerk von mehreren Tausend Händlern. Am häufigsten kommen die Abmahnungen, weil Händler das Wettbewerbsrecht verletzt haben. Dazu zählt ein fehlerhaftes Impressum, eine falsche AGB oder eine unlautere Wettbewerbsaussage. Einige Abmahnungen seien natürlich berechtigt, sagt Yvonne Bachmann, Rechtsanwältin beim Händlerbund in Leipzig. Doch die Abmahnungen von Anwälten oder Vereinen kommen meist wegen Lappalien. "Das ist missbräuchlich, schadet dem fairen Wettbewerb und dient nur deren Bereicherung", sagt Bachmann.

Ursprünglich war das Verfahren dazu gedacht, kleinere Konflikte nicht vor Gericht austragen zu müssen. Es galt als unbürokratisch, kostengünstig und entlastend für die Gerichte. Heute ist von der Idee nicht mehr viel übrig. Die Abmahnprofis nutzen jeden Fehler gnadenlos aus. Für die Betreiber kleiner Onlineshops ist das eine enorme Belastung. Bereits eine einzige Abmahnung kann 500 bis 1000 Euro kosten, oftmals kommen gleich mehrere. Mehr als die Hälfte der Gewerbetreibenden fühlt sich laut einer Studie von "Trusted Shops" deshalb in ihrer Existenz bedroht.

Finden die Abmahnvereine oder Anwälte einmal einen Fehler, verläuft alles Weitere nach dem immer gleichen Muster. In einer Abmahnung stellen die Anwälte bis zu 1000 Euro für den ersten Verstoß in Rechnung und rufen zusätzlich eine hohe fünfstellige Streitsumme auf. Schon das hat nur einen Sinn: Die Händler einzuschüchtern. Der Gewerbetreibende hat dann zwei Möglichkeiten. Zum einen kann er die Summe bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Darin ist dann geregelt, dass der Betreiber den gleichen Fehler nicht noch einmal begehen darf, sonst droht eine Vertragsstrafe von mehreren Tausend Euro. Bei erneutem Regelverstoß kann der Abmahner die Summe ganz ohne Gerichtsverfahren eintreiben - und zwar pro Fehler. Fehlt bei 100 Produkten eine Information, wird die Vertragsstrafe 100 Mal fällig. "Für den durchschnittlichen Onlineshop ist das fast immer das Ende", sagt Rechtsanwältin Bachmann.

Wirtschaftsverbände fordern Eingreifen der Bundesregierung

Der Kölner Onlinehändler Ligato unterschreibt aus Prinzip keine Unterlassungserklärungen. "Niemals könnte ich garantieren, dass ich den gleichen Fehler nicht auf irgendeiner anderen Webseite so oder so ähnlich noch mal gemacht habe", sagt Ligato. "Dann zahl ich lieber direkt 2000 Euro als später vielleicht 50 000." Die Alternativ zur Unterlassungserklärung ist ein Gerichtsverfahren. Dann kommen zu der Rechnung für den ersten Vorstoß aber zusätzlich Gerichtskosten. Die Abmahner dürfen sich zudem aussuchen, an welchem Gericht sie den Fall verhandeln wollen. Je nach Fall machen sie das in Köln, Nürnberg oder Berlin - immer dort, wo sie glauben, dass das Gericht am ehesten auf ihrer Seite steht. Trotzdem rät Bachmann kleinen Firmen, vor Gericht zu gehen. Denn die dort fälligen Kosten gehen in die Staatskasse und nicht an Abmahnvereine oder Anwälte, die so Geschäfte machen.

Weil das Problem seit Jahren wächst, haben sich im Juni 2017 zehn große Wirtschaftsverbände, darunter der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Handelsverband Deutschland und der Digitalverband Bitkom zusammengetan. In einem Papier prangern sie den Missbrauch von Abmahnungen an und fordern ein Eingreifen der Bundesregierung. Es könne nicht sein, dass ein eigentlich sinnvolles Verfahren so schamlos ausgenutzt werde. Wie die Politik darauf reagiert, ist noch unklar. Nur für die Händler steht fest: Die nächste Abmahnung kommt bestimmt.

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