Online-Handel:Kartellamt ermittelt gegen Amazon

Amazon will be launching Prime Now; its two-hour delivery service in Singapore on July 27. To mark this momentous occasion; Amazon Prime Now will be hosting a press conference to provide more details on this innovative new service as well as provide a tou

Ein Auslieferungslager von Amazon in Singapur: Der Konzern aus dem amerikanischen Seattle beherrscht inzwischen den Online-Markt weltweit.

(Foto: Kua Chee Siong/AP)

Behindert der US-Konzern den Wettbewerb? Die Behörde in Bonn leitet ein Missbrauchsverfahren ein. Händler hatten sich beschwert.

Von Caspar Busse und Michael Kläsgen

Das Bundeskartellamt hat seinen Sitz in Bonn und beschäftigt etwa 350 Mitarbeiter, der Etat der Behörde liegt bei knapp 30 Millionen Euro. Amazon ist der weltgrößte Onlinehändler, der US-Konzern beschäftigt mehr als eine halbe Million Mitarbeiter weltweit und kommt auf einen Umsatz von 185 Milliarden Euro.

David gegen Goliath also?

Davon will Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, nichts wissen. Es sei zwar nicht einfach, mit den großen Internetunternehmen mitzuhalten, aber: "Wir haben scharfe Instrumente und Befugnisse." An diesem Donnerstag hat sich die Behörde, die dem Bundeswirtschaftsministerium zugeordnet ist, aber unabhängig handelt, Amazon als Gegner ausgesucht. Das Kartellamt leitet ein sogenanntes Missbrauchsverfahren gegen den US-Konzern ein. In einem solchen Verfahren wird nun geprüft, ob Amazon mit seinen Geschäftspraktiken den Wettbewerb in Deutschland behindert. Am Ende könnte verfügt werden, dass dieses Verhalten gegebenenfalls geändert werden muss. Es handelt sich nicht um ein Bußgeldverfahren, bei dem am Ende empfindliche Strafen stehen können. Auslöser für das Verfahren seien "zahlreiche Beschwerden" von Händlern über die Geschäftspraxis von Amazon aus der jüngeren Vergangenheit, hieß es in Bonn.

"Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon-Marktplatzes angewiesen", sagte Mundt. Amazon fungiere dabei als eine Art "gatekeeper" gegenüber den Kunden, also als ein Torwächter. Amazon entscheidet, wer - und wenn ja, zu welchen Konditionen - auf die Plattform darf und wer nicht. Diese Doppelrolle als größter Händler und größter Marktplatz berge das Potenzial für Behinderungen von anderen Händlern. "Aufgrund der vielen uns vorliegenden Beschwerden werden wir prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt. Die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern werden damit umfassend auf den Prüfstand gestellt", kündigte Mundt an. Amazon teilte mit, dabei "vollumfänglich" zu kooperieren.

Unumstritten ist, dass Amazon groß ist. Laut Handelsverband HDE wurden 2017 im reinen deutschen Onlinehandel Waren im Wert von 49 Milliarden Euro verkauft, 46 Prozent davon über Amazon, in den USA ist der Anteil noch höher. Laut Kartellamt hat auch die EU-Kommission begonnen, Amazon zu untersuchen. Dabei geht es um den Datengebrauch durch Amazon zu Lasten der Händler. Nach einer Studie des Kölner Handelsforschungsinstituts IFH verdankt Amazon seine Vormachtstellung vor allem seinem Marketplace. Dort würde etwa ein Viertel des Onlineumsatzes in Deutschland gemacht.

Nach IFH-Schätzungen erzielten Händler, die ihre Produkte über Amazon vertreiben, 2017 einen Umsatzzuwachs von mehr als 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mit dem Eigenhandel setzt Amazon etwa 21 Prozent um. Hinzu kommt, dass Amazon.de stark als Produktsuchmaschine und zum Informations- und Preisvergleich genutzt werde. Auf diese Weise "beeinflusse" Amazon zusätzlich weitere knapp 30 Prozent aller Onlineumsätze. So wirke sich die Marktmacht von Amazon auf knapp zwei Drittel des gesamten Onlinehandels in Deutschland aus. Besonders stark sei der Einfluss von Amazon, wenn es um Käufe von Elektroartikeln geht. Nur sieben Prozent der Kaufentscheidungen werden laut IFH in dem Bereich nicht von Amazon beeinflusst.

"Noch können sich einzelne Branchen gegen die Marktmacht von Amazon behaupten", sagt Eva Stüber, Autorin der Studie und Mitglied der IFH-Geschäftsleitung. "Aber der Einfluss Amazons auf die Kaufentscheidungen insgesamt ist bei einer Vielzahl von Produkten heute schon enorm hoch." Amazon teilte mit, die Hälfte der weltweit bei Amazon verkauften Produkte komme von kleinen und mittleren Unternehmen. Über Amazon könnten auch kleinste Unternehmen mit großen Handelsmarken konkurrieren und im Export tätig sein, so der Konzern.

Das Kartellamt untersucht nun das Verhältnis zwischen Amazon und den externen Händlern. So werden unter anderem Haftungsregeln zu Lasten der Händler im Zusammenhang mit Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln geprüft, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen, Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler bereit zu stellenden Produktmaterial sowie Geschäftsbedingungen zum pan-europäischen Versand, so das Kartellamt.

Bereits vor etwa fünf Jahren hatte das Kartellamt den Amazon-Marketplace untersucht. Damals ging es um eine spezielle Regelung, der zufolge externe Händler Waren, die sie über Amazon anboten, an keinem anderen Ort billiger verkaufen durften. Diese Klausel beanstandeten die Wettbewerbshüter. Amazon lenkte daraufhin ein und schaffte die "Best-Preis-Regel" in ganz Europa ab.

Auch gegen den US-Konzern Facebook läuft derzeit ein Verfahren. Da geht es darum, ob Facebook eine marktbeherrschende Stellung gegenüber seinen Nutzern missbraucht. Die Ermittlungen seien "weit fortgeschritten", so ein Sprecher.

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