Gesetz:Bundesländer einigen sich auf Reform des Online-Glücksspiels

Online-Glücksspiel: Eine Computermaus liegt auf Poker-Chips

Die Bundesländer haben sich nach langen Verhandlungen im Grundsatz auf eine weitgehende Reform des deutschen Glücksspielmarktes geeinigt.

(Foto: dpa)
  • Sportwetten, Online-Poker und virtuelle Roulette-Tische würden mit dem neuen Gesetz erstmals bundesweit legal.
  • Deutschland ist der größte Glücksspielmarkt Europas - aber ein Fünftel der Umsätze werden auf dem Schwarzmarkt erzielt.

Von Jan Willmroth, Frankfurt

Das Glücksspiel in Deutschland steht vor einer Zeitenwende. Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich die Bundesländer auf eine Gesetzesreform geeinigt, mit der erstmals Glücksspiele im Internet weitgehend erlaubt werden sollen. Online-Poker und digitale Roulette-Spiele, aber auch virtuelle Spielautomaten wären damit erstmals legal. Für Sportwettenanbieter, die bislang in einer rechtlichen Grauzone und teils illegal agieren, soll es dauerhafte Erlaubnisse geben. Das staatliche Lotteriemonopol bleibt bestehen. Die Regierungschefs der Länder sollen die neue Glücksspielregulierung auf ihrer nächsten Konferenz am 5. März beschließen.

Deutschland ist der größte Glücksspielmarkt Europas. Lottogesellschaften, Sportwetten- und Casinoanbieter setzen hierzulande nach Daten der Bundesländer 13,9 Milliarden Euro um. Der Schwarzmarkt ist riesig: Ein Fünftel dieser Summe entfällt auf bislang illegale Angebote. Allein an die zwei Milliarden Euro verdienen Anbieter illegaler Online-Casinos schätzungsweise im Jahr. Den größten Anteil haben nach wie vor Spielautomaten in Gaststätten und Spielhallen mit einem Marktanteil von gut 42 Prozent, gefolgt von den 16 Lotteriegesellschaften der Bundesländer mit etwa 33 Prozent. Illegale Angebote wachsen seit Jahren am schnellsten.

Mit der Gesetznovelle reagieren die Bundesländer auf den Druck, der durch den boomenden Schwarzmarkt entstanden ist. Den für das Glücksspielrecht weitgehend zuständigen Bundesländern ist es nicht gelungen, die bislang geltenden Verbote durchzusetzen. Schwarzmarkt-Anbieter aus dem Ausland konnten agieren, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Befürworter einer Marktöffnung bemängeln, dem Staat seien dadurch seit Jahren Steuereinnahmen verloren gegangen. Kritiker befürchten mit der nun angestrebten Regelung steigende Suchtgefahren insbesondere für Jüngere.

Für klassische Casinospiele wie Roulette gelten noch einmal Sonderregeln

Nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag soll eine bundesweit zuständige Behörde geschaffen werden, die künftig für die Regulierung des Online-Angebots zuständig ist. Spieler dürften dem Entwurf zufolge nicht mehr als 1000 Euro pro Monat über alle Angebote hinweg einzahlen. Die Zahlungsströme sollen zentral überwacht werden. Eine bundesweite Sperrdatei soll Spielsüchtige von allen Spielangeboten abschneiden. Anbieter müssen zudem ein "automatisiertes System" zur Früherkennung von glücksspielsuchtgefährdeten Spielern nachweisen.

Das bisherige Trennungsgebot fällt: Künftig soll es erlaubt sein, Sportwetten und Automatenspiele auf derselben Online-Plattform anzubieten, und noch dazu Lotterien zu vermitteln. Davon zu unterscheiden sind laut Gesetz Casinospiele wie Roulette und Blackjack. Für diese sollen nur staatlich konzessionierte Unternehmen wie etwa Spielbanken Erlaubnisse erhalten, wobei die Bundesländer dabei weitgehend selbst über die Details der Regeln entscheiden können. Werbung für die sodann legalen Online-Angebote soll grundsätzlich erlaubt werden.

Bislang hatte Schleswig-Holstein als einziges Bundesland vorübergehend Erlaubnisse für Online-Anbieter erteilt. Diese waren Anfang 2019 erloschen; die Landesregierung in Kiel hatte sie verlängert. Der dortige Staatskanzleichef Dirk Schrödter sprach am Mittwoch von einem guten Ergebnis. Die Länder hätten "Handlungsfähigkeit bewiesen". Die bei den Verhandlungen federführende Staatskanzlei in Nordrhein-Westfalen wollte die geplante Reform zum jetzigen Zeitpunkt nicht kommentieren. Für den 19. Februar sind Branchenverbände zur Anhörung nach Düsseldorf geladen. In Verhandlungskreisen erwartet man keine grundlegenden Änderungen mehr. Nach dem Beschluss Anfang März müssen die Landesparlamente das Gesetz ratifizieren, sodann muss die EU-Kommission den Regeln noch zustimmen. Am 1. Juli 2021 soll das Gesetz in Kraft treten - dann läuft der bisherige Staatsvertrag aus.

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