Online-Banking:Zehn Cent pro SMS-TAN

Der BGH verhandelt über Extra- Kosten beim Online-Banking. Die Kreissparkasse Groß-Gerau verlangt zehn Cent pro SMS-TAN an ihre Kunden. Am 25. Juli soll das Urteil fallen. Möglich, dass es zugunsten der Sparkasse ausfällt.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Über die Jahre betrachtet, gleicht das Thema Bankgebühren einem Pingpong-Spiel zwischen den Kreditinstituten und dem Bundesgerichtshof. Mit erstaunlicher Kreativität ersinnen Bankjuristen immer neue kleine Zusatzkosten für die Kunden, die dann mit beachtlicher Konsequenz in Karlsruhe für ungültig erklärt werden. So war es bei den Entgelten für Konto-Überziehung, Barabhebung, Depotwechsel oder die Bearbeitung von Freistellungsaufträgen. An diesem Dienstag verhandelte der BGH über zehn Cent, welche die Kreissparkasse Groß-Gerau pro SMS verlangt, mit der sie ihren Kunden TAN für das sichere Online-Banking aufs Handy schickt. Ein Urteil folgt am 25. Juli - und es könnte sein, dass es diesmal zugunsten der Sparkasse ausgeht.

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