Süddeutsche Zeitung

Online-Abos:BGH erleichtert das Kündigen von Dating-Diensten

  • Der BGH erleichtert es Kunden von Dating-Portalen und anderen Internetangeboten, kostenpflichtigen Abos zu kündigen.
  • Demnach reicht eine entsprechende E-Mail um den Vertrag zu beenden, wenn auch ansonsten alles elektronisch abgewickelt wurde.
  • Das Urteil hilft vor allem aktuellen Kunden solcher Portale, ab Oktober steht eine entsprechende Regelung dann auch im Gesetz.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Das mit der ganz großen Liebe im Internet ist oft vor allem eines: ein ganz großes Geschäft. Einsame melden sich bei teilweise kostspieligen Single-Börsen an, in der Hoffnung dort einen Partner zu finden. Die wirklich langfristige Beziehung gehen sie dann aber oft mit dem Betreiber der Webseite ein - und die ließ sich bisher oft nur schwer wieder lösen.

Seit einigen Jahren geht der Bundesverband der Verbraucherzentralen deshalb vor Gericht gegen Kostenfallen bei Online-Partnerbörsen vor. Mehrfach ist er gegen Klauseln vor Gericht gezogen, die den Kunden eine Kündigung der kostenpflichtigen Verträge schwer machen. Nun hat erstmals der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Reine Onlinedienste dürfen nicht auf einer Kündigung per Brief bestehen, eine entsprechende E-Mail muss normalerweise ausreichen.

Im vorliegenden Fall ging es um das Portal Elitepartner, einen der bekannteren Spieler auf dem Onlinedating-Markt, in dem jährlich an die 200 Millionen Euro umgesetzt werden. Nach den damals geltenden Geschäftsbedingungen mussten VIP- oder Premium-Mitglieder eine Kündigung des kostenpflichtigen Dienstes in "Schriftform" mitteilen, also mit eigenhändiger Unterschrift, zu übermitteln per Post oder Fax. Eine Kündigung durch eine einfache Mail sollte dagegen unzulässig sein - "die elektronische Form ist ausgeschlossen", hieß es.

Einseitige Benachteiligung der Kunden

Die Verbraucherzentrale sah darin eine einseitige Benachteiligung der Kunden, weil die Partnervermittlung ansonsten komplett online abgewickelt werde, von der Bestätigung der Anmeldung über die Zusendung der Geschäftsbedingungen bis hin zur Bezahlung. Elitepartner habe sich sogar selbst eine Kündigungsmöglichkeit per Mail vorbehalten, sagte Peter Wassermann, Anwalt der Verbraucherschützer.

Soll heißen: Der Kunde, der sich eigentlich in Herzensdingen binden wollte, ist durch die umständliche Schriftform womöglich länger an den Vertrag gekettet, als er möchte. Denn wer nicht ordnungsgemäß kündigt, handelt sich eine Verlängerung des Vertrags ein. Je nach Laufzeit verursacht dies Kosten von etwa 25 bis über 50 Euro monatlich.

Der BGH hat sich nun der Argumentation des Verbraucherverbandes angeschlossen. Weil vom Vertragsschluss bis zur Abwicklung alles online ablaufe, werde der Kunde unangemessen benachteiligt, wenn er bei der Kündigung ein selbst unterschriebenes Schriftstück abschicken müsse, entschied der dritte Zivilsenat. (Az: III ZR 387/15)

Neueregelung ab Oktober im Gesetz

Damit ist klar: Eine schlichte Mail genügt, um sich von solchen Verträgen zu lösen. Und zwar auch bei anderen Diensten, die solche Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen haben. Der Verbraucherverband hatte vor Jahren ein ähnliches Verfahren gegen das Dating-Portal eDates geführt und 2014 vor dem Oberlandesgericht München gewonnen.

Profitieren werden von dem Urteil vor allem aktuelle Kunden, die ihren Vertrag gern loswerden möchten oder sich bereits im Streit um die Wirksamkeit einer Kündigung befinden. Denn am 1. Oktober tritt eine Gesetzesneuregelung in Kraft, die das Kündigen neu abgeschlossener Verträge einfacher macht - ganz im Sinne des BGH-Urteils: Dann reicht, nicht nur bei Dating-Diensten, generell eine einfache Mail.

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