Onboarding:"Ich komme doch nicht"

Lesezeit: 5 min

Ein besseres Angebot lässt die Zusage für die neue Stelle schon mal wackeln. Das Arbeitsrecht erlaubt es zumindest, noch vor Arbeitsantritt zu kündigen. (Foto: imago/Wavebreak Media Ltd)

Kündigungen vor Dienstantritt sind keine Seltenheit mehr. Woran liegt das? Und was brauchen neue Mitarbeiter, damit sie sich von Anfang an wohlfühlen?

Von Kathrin Werner

Bei Tesla gearbeitet hat er am Ende nie. Monatelang lief seine Bewerbung, ein Gespräch folgte auf das nächste, es zog sich hin. Stefan Schwunk wollte gerne beim Aufbau eines neuen Elektroautowerks in Deutschland dabei sein. Aber er brauchte einen neuen Job, auf den er sich verlassen konnte, und bewarb sich parallel bei Volkswagen. Dann ging es plötzlich ganz schnell: Tesla sagte endlich zu, am 1. Februar 2021 sollte es losgehen. Der 44-jährige Ingenieur verkündete das stolz bei Youtube, er veröffentlicht da Videos über E-Autos unter seinem Account Schwunkvoll. Einige Blogs schrieben über seinen anstehenden Wechsel. Kurz darauf bekam er einen Anruf von Tesla: "In Zukunft bitte weniger Social Media!" Er ärgerte sich. "Ich lasse mir ungern den Mund verbieten." Gleichzeitig meldete sich VW, es gab Vorstellungsgespräche, dann die Zusage. Also kündigte Schwunk bei Tesla, wegen der Probezeit hatte er nur eine zweiwöchige Frist. Offizielles Dienstende: 14. Februar. In der Tesla-Fabrik war er nie.

Zur SZ-Startseite

MeinungRussisches Gas
:Und jetzt alle zusammen

Die Gesellschaft darf sich von Putin keine Angst mehr vor einer Energiekrise einjagen lassen. Dafür müssen die Deutschen allerdings sehr deutsche Eigenschaften ablegen.

Kommentar von Malte Conradi

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: