Studie:Oligarchenvermögen besser aufspüren

Studie: Außenansicht des Europäischen Parlaments in Straßburg. Bislang gibt es in der EU kein zentrales Register darüber, wer welche Vermögenswerte besitzt.

Außenansicht des Europäischen Parlaments in Straßburg. Bislang gibt es in der EU kein zentrales Register darüber, wer welche Vermögenswerte besitzt.

(Foto: Dwi Anoraganingrum/IMAGO/Future Image)

Der Aufbau eines zentralen EU-Vermögensregisters könnte der Schlüssel sein, um Oligarchen und Kleptokraten künftig nicht mehr entkommen zu lassen. Wie das funktionieren soll.

Von Markus Zydra, Frankfurt

Die Europäische Union sollte endlich ein Vermögensregister aufbauen, fordert Sebastian Mack, Policy Fellow für europäische Finanzmärkte am Jacques Delors Centre, in einer aktuellen Studie. "In Verbindung mit einer Aufstockung der Polizei- und Strafverfolgungsressourcen auf nationaler und EU-Ebene hat ein EU-Vermögensregister das Potenzial, den Sumpf der Finanzkriminalität in Europa trocken zu legen", sagt Mack. Der Vorschlag kommt zur rechten Zeit. Die EU möchte den Rechtsrahmen der Geldwäschebekämpfung bis 2024 reformieren. Derzeit gibt es viele Mängel. Das Aufspüren sanktionierter russischer Oligarchenvermögen ist sehr schwierig, weil niemand weiß, wem was gehört. Dasselbe gilt für Vermögen von kriminellen Banden und Kleptokraten. Um das Problem zu lösen, müssten die EU-Staaten ihre nationalen Datensammlungen komplettieren und dann auch vernetzen, so Mack.

Bislang gibt es in der EU kein zentrales Register darüber, wer welche Vermögenswerte besitzt. Auf nationaler Ebene der EU-Mitgliedsstaaten jedoch besteht diese Verpflichtung. Das gilt auch für den Aufbau eines nationalen Bankkontenregisters. Doch noch immer haben nicht alle EU-Staaten diese Anforderungen erfüllt. Auch bei der Erfassung der Eigentümer von Immobilien gibt es in den EU-Staaten uneinheitliche Methoden.

Mack fordert zudem, dass die nationalen Register auch Besitzer von Wertpapieren, Krypto-Währungen, Kunstwerken, Luxusautos und Yachten erfassen. Das Bankkontenregister erstreckt sich nur auf Guthaben und Bankschließfächer. Und der Kunst- oder der Autohändler muss Informationen zum Käufer zwar einholen, er muss diese Daten aber nicht an ein zentrales Register weitermelden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: