Beratung per Video, Medikamente aus der Maschine: Das bleibt vorerst verboten. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe bestätigte am Mittwoch ein vom Landgericht Mosbach verhängtes Verbot sogenannter Apotheken-Automaten. Docmorris, eine große Versandapotheke aus den Niederlanden, hatte vor zwei Jahren in der baden-württembergischen Gemeinde Hüffenhardt die erste Anlage dieser Art in Deutschland in Betrieb genommen.
In dem 2000-Einwohner-Ort gut 20 Kilometer nordwestlich von Heilbronn gibt es seit vier Jahren keine klassische Apotheke mehr. Wer Kopfschmerztabletten oder Blutdruckmittel braucht, muss fast sechs Kilometer weit fahren.
Kleine Orte freuen sich, Apotheker sind gegen Automaten
Walter Neff (SPD), Bürgermeister von Hüffenhardt, fand es deshalb eigentlich gut, dass die Versandapotheke die "Videoberatung mit Arzneimittelabgabe" eingerichtet hat. Doch der Landesapothekerverband Baden-Württemberg und Apotheker aus der Umgebung klagten dagegen.
Schon das Landgericht sah einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Verschreibungspflichtige Medikamente dürften nur von Apotheken an Verbraucher abgegeben werden. Das Oberlandesgericht bestätigte dieses Urteil nun, der Fall könnte vor dem Bundesgerichtshof landen.
Apotheker fürchten die Konkurrenz durch Versandhändler, die Kunden mit mehr Komfort und günstigen Preisen locken. Aus ihrer Sicht will sich Docmorris "Wettbewerbsvorteile auf Kosten der Arzneimittelsicherheit" verschaffen. Sie warnen vor gesundheitlichen Schäden wegen fehlender Überwachung. Auch in der Politik stoßen Unternehmen wie Docmorris auf Widerstand: Ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein "Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken" betont das Verbot von Arzneimittel-Automaten außerhalb von Apotheken.