Offshore:Lux-Leaks: Staatsanwaltschaft fordert 18 Monate Haft für Whistleblower

Die Lux-Leaks-Whistleblower Raphael Halet (links) und Antoine Deltour: Die Staatsanwaltschaft fordert für sie jeweils anderthalbjährige Haftstrafen auf Bewährung. (Foto: AFP)
  • Die luxemburgische Staatsanwaltschaft fordert für die beiden Lux-Leaks-Whistleblower jeweils anderthalb Jahre Haft. Sie könne zur Bewährung ausgesetzt werden.
  • Dass Antoine Deltour und Raphael Halet ein berechtigtes öffentliches Interesse vermutet hatten, spiele für sie keine Rolle.
  • Für den Journalisten Edouard Perrin, der über die weitergegebenen Daten berichtet hatte, fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe.

Im Prozess um die Lux-Leaks-Veröffentlichungen hat die luxemburgische Staatsanwaltschaft für die beiden angeklagten Whistleblower Haftstrafen von 18 Monaten gefordert, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Antoine Deltour und Raphael Halet, Ex-Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC), hätten sich des Diebstahls und des Verrats von Geschäftsgeheimnissen schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt David Lentz vor dem luxemburger Bezirksgericht. Die Tatsache, dass die Informanten ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit vermutet hatten, bedeute nicht, dass die Entwendung und Weitergabe firmeneigener Dokumente unbestraft bleiben könne.

Dem beteiligten Journalisten Perrin droht eine Geldstrafe

Deltour und Halet sollen Geschäftsgeheimnisse an den Journalisten Edouard Perrin weitergegeben haben. Für ihn fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe. Perrin hatte zusammen mit internationalen Medienpartnern, darunter die Süddeutsche Zeitung, über die Luxemburg-Leaks berichtet. Die Enthüllungen hatten eine internationale Debatte über Steuergerechtigkeit entfacht.

Die Unterlagen zeigen, wie Konzerne dank Steuerhilfe aus Luxemburg, in anderen Ländern Abgaben in Milliardenhöhe sparen. Manche Firmen zahlen im Großherzogtum weniger als ein Prozent Steuern. Das Urteil in dem Prozess wird im Juni erwartet.

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