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Ökostrom-Gesetz:Das bringt das neue EEG

Wird der Strom nun billiger? Lohnt sich eine private Solaranlage noch? Und was ändert sich für die Großverbraucher in der Industrie? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Ökostrom-Reform.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Mehr als 20 Milliarden Euro jährlich überweisen Stromkunden derzeit für die Förderung erneuerbaren Stroms, von Jahr zu Jahr wurde es zuletzt mehr. Mit der Reform will die große Koalition die Kosten der Energiewende dämpfen, ohne aber den Ausbau von Ökostrom abzuwürgen. Doch wird das gelingen? Die wichtigsten Aspekte des neuen Gesetzes:

Wird der Strom nun billiger?

Das nicht, aber womöglich wird er auch nicht teurer. Derzeit zahlen die Bürger 6,24 Cent EEG-Zuschlag je Kilowattstunde Strom, fast doppelt so viel wie vor zwei Jahren. Für einen durchschnittlichen Haushalt macht das mehr als 200 Euro im Jahr aus. Szenarien, die das Wirtschaftsministerium durchgerechnet hat, reichen von einem leichten Rückgang auf 5,85 Cent bis zu einem leichten Anstieg auf 6,86 Cent. Entscheidend ist, wie teuer sich Ökostrom an der Börse verkaufen lässt. Je weniger er einbringt, desto mehr müssen die Stromkunden drauflegen. Allerdings könnte es in diesem Jahr noch einen Sondereffekt geben - die Umlage ist möglicherweise zu hoch bemessen. Bislang häufen sich auf dem Ökostrom-Konto die Überschüsse.

Lohnt sich eine private Solaranlage überhaupt noch?

Ja. Die Kosten für Solaranlagen sind in den vergangenen Jahren massiv gesunken, dadurch wird der Sonnenstrom auch für den Hausgebrauch interessanter - er ist günstiger als der Strom vom Stadtwerk. Obendrein werden die Vergütungen für eingespeisten Strom noch einmal leicht angehoben. Allerdings bleibt es dabei, dass sie von Monat zu Monat wieder sinken werden, je nach Menge neu gebauter Anlagen.

Und was ist mit der "Sonnensteuer"?

Tatsächlich wird der selbst genutzte Strom, sogenannter Eigenstrom, künftig zusätzlich belastet. Wer eine neue Anlage errichtet und sich damit selbst versorgt, muss 40 Prozent der EEG-Umlage entrichten, also derzeit 2,5 Cent je Kilowattstunden. Das gilt auch für kleine Blockheizkraftwerke im Keller, größere Solaranlagen etwa auf Supermärkten oder neue Kraftwerke der Industrie. Kleine, private Solaranlagen auf dem Dach mit bis zu zehn Kilowatt Leistung bleiben aber davon ausgenommen.

Welche Zukunft hat Windstromnoch in Deutschland?

Auch hier sind die Anlagen günstiger geworden, die Vergütungen wurden gesenkt. Erstmals legt das Gesetz nun Ausbaukorridore fest, sie liegen an Land bei jährlich 2400 bis 2600 Megawatt Leistung, das entspricht 500 großen Windrädern. Wird der Korridor überschritten, sinkt die Förderung stärker. Wird weniger zugebaut, sinkt sie weniger stark oder nimmt sogar wieder zu. Maßgeblich ist der sogenannte Nettozubau, schließlich werden auch mal Windräder abgebaut und durch neue, größere ersetzt. Entscheidend ist der Zubau unter dem Strich. Zur See peilt das Ökostrom-Gesetz bis 2020 eine Leistung von 6,5 Gigawatt an, das entspricht sechs Atomkraftwerken. Damit dürfte der Ausbau der Windkraft weitergehen - sofern an Land nicht scharfe Abstandsregeln gelten. Der Bundestag ermächtigte die Länder am Freitag zu entsprechenden Vorgaben.

Wie genau funktioniert künftig die Förderung?

Anders als bisher müssen Betreiber größerer Anlagen künftig ihren Strom direkt über die Börse vermarkten. Die Förderung erhalten sie als Aufschlag auf den durchschnittlichen Börsenpreis - und nicht mehr als fixe Summe je eingespeister Kilowattstunde. Das soll einen Anreiz bieten, auf Schwankungen der Marktpreise zu reagieren. Über kurz oder lang soll die Höhe der Förderungen neuer Anlagen dann per Ausschreibung festgelegt werden, dies soll zunächst anhand von Solarparks erprobt werden. Dazu braucht es aber letztlich noch ein neues Gesetz.

Was ändert sich für die Großverbraucher in der Industrie?

So gut wie nichts. Große Energieverbraucher bleiben von der Ökostrom-Umlage weitgehend verschont. Die EU-Kommission hatte große Bedenken gegen diese Praxis, stimmte aber am Ende einem Kompromiss zu. Danach sollen nur Firmen in den Genuss der Rabatte kommen, die auf einer neu festgelegten Liste energieintensiver Branchen stehen. Wie viel EEG-Umlage sie zahlen müssen, ob ein Cent je Kilowattstunde oder noch weniger, darüber entscheidet künftig der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung.

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SZ vom 28.06.2014/fued
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