Ökostrom-Gesetz:Bessere Chancen für Bürgerenergie

Union und SPD haben die letzten Streitpunkte zum Ökostrom-Gesetz EEG ausgeräumt. Es profitieren vor allem Bürgerprojekte.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Union und SPD haben die letzten Streitpunkte zum Ökostrom-Gesetz EEG ausgeräumt. In der Nacht zum Dienstag einigten sich die Koalitionsfraktionen auf letzte Änderungen am Gesetz. Sie kommen vor allem Bürgern zu Gute, die gemeinsam einen Windpark in ihrer Nachbarschaft stemmen wollen. In der Vergangenheit zählten solche Projekte zu den größten Treibern der Energiewende.

Allerdings galten die Projekte durch die Reform der Förderung als gefährdet. Denn anders als bisher, können Investoren nicht mehr mit einer gesetzlich fixierten Vergütung des Windstroms kalkulieren. Sie müssen sich mit ihren geplanten Windparks an Ausschreibungen beteiligen. Dort gewinnt, wer mit der geringsten Förderung auskommt. Gegen Erfahrung und Professionalität großer Unternehmen, so war die Befürchtung, könnten die Bürger-Vorhaben kaum ankommen.

Eine kleine Änderung soll das Problem nun lösen: Demnach müssen sich zwar die Bürgerenergieprojekte immer noch an Ausschreibungen beteiligen - sie erhalten aber automatisch die höchste Vergütung, die diese Ausschreibung zuließ. Ein Beispiel: An einer Ausschreibung beteiligen sich fünf Windpark-Projekte. Der erste Bieter verlangt als Vergütung sechs Cent je Kilowattstunde, der zweite sieben, der dritte - ein Bürgerprojekt - acht Cent, der vierte schließlich neun und der fünfte zehn Cent. Da jede Ausschreibung nur eine begrenzte Zahl an Windrädern zulässt, fällt in diesem Fall der fünfte Bieter raus. Das letzte Gebot, das noch zum Zuge kommt, erhält also neun Cent. Und weil die Regel nun geändert wurde, erhält auch der Bürgerwindpark jene neun Cent - obwohl er mit acht Cent Vergütung ins Rennen gegangen war. "Die Tür für die Bürgerenergie bleibt damit offen", sagt der CSU-Abgeordnete Josef Göppel, der zusammen mit einigen SPD- und Unionskollegen die Änderung erstritten hatte. Das Gesetz stellt den Ländern sogar frei, die Bürgervorhaben darüber hinaus noch zusätzlich zu fördern.

Auch Mieter können nun leichter in den Genuss von Ökostrom kommen. Das Gesetz soll auch den Bau hauseigener Solaranlagen erlauben, mit denen sich die Bewohner mit Strom versorgen lassen. "Die Konditionen sollen zwischen Vermieter und Mieter frei verhandelbar sein", heißt es in einem Eckpunktepapier über die nächtliche Einigung. "Damit haben wir nach jahrelangen Debatten endlich den Weg für Mieterstrommodelle eröffnet", lobte SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil. Der Clou: Die EEG-Umlage, derzeit jährlich rund 200 Euro für einen Vier-Personen-Haushalt, entfällt für diesen Strom.

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