Nachhaltigkeit:Wie die EU Produkte ökologischer macht

Nachhaltigkeit: Klassische Glühbirnen wie diese dürfen in der EU seit zehn Jahren nicht mehr verkauft werden. Nun will die Kommission noch vielen anderen Produkten harte Öko-Vorgaben machen.

Klassische Glühbirnen wie diese dürfen in der EU seit zehn Jahren nicht mehr verkauft werden. Nun will die Kommission noch vielen anderen Produkten harte Öko-Vorgaben machen.

(Foto: Jan-Peter Kasper/picture alliance)

Möbel oder Kleidung sollen strenge Öko-Standards erfüllen, so will es die EU-Kommission. Manches ist so schon verschwunden, zum Beispiel die Glühbirne.

Von Björn Finke, Brüssel

Ärger wie der um das EU-Glühbirnenverbot könnte sich künftig häufiger wiederholen: Die Kommission legte so strenge Mindestanforderungen an die Energieeffizienz fest, dass die klassischen Birnen seit 2012 nicht mehr verkauft werden dürfen. Viele Bürger waren sauer und regten sich über die Einmischung aus Brüssel auf. Grundlage war die Ökodesign-Richtlinie; sie erlaubt der Behörde, Produkt-Standards zum Klima- und Umweltschutz vorzuschreiben. In Zukunft soll dieses umstrittene Recht noch für viel mehr Waren gelten.

Eine entsprechende Verordnung wird Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans am Mittwoch vorschlagen. Bisher betrifft der EU-Rechtsakt nur Produkte, die selbst Energie verbrauchen oder den Verbrauch stark beeinflussen: Glühbirnen oder Waschmaschinen, Fenster oder - wegen des Warmwasserverbrauchs - Duschköpfe. Die Novelle würde den Anwendungsbereich auf nahezu alle Güter erweitern, die in der EU angeboten werden. Dies geht aus einem Entwurf hervor, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Als Ausnahmen werden nur Lebensmittel, Tierfutter und Medizinprodukte erwähnt.

Die Brüsseler Behörde könnte dann zum Beispiel für Kleidung und Möbel ökologische Mindeststandards festlegen. Der Gesetzentwurf nennt als Aspekte neben dem Energie- und Rohstoffverbrauch die Haltbarkeit, Schadstofffreiheit, eine umwelt- und klimafreundliche Produktion, die Menge an Verpackungsmüll oder die Frage, wie einfach Güter zu reparieren und wiederzuverwerten sind. Die Kommission würde die Anforderungen für einzelne Waren als sogenannte delegierte Rechtsakte verabschieden. Gegen diese können Europaparlament und Ministerrat, das Gremium der Mitgliedstaaten, zwar Widerspruch erheben, aber die Hürden dafür sind hoch. Und was den Standards nicht mehr genügt, darf in der EU nicht länger verkauft werden.

Der ehrgeizige Gesetzentwurf soll der EU dabei helfen, ihre Klima- und Umweltschutzziele zu erreichen, die im sogenannten European Green Deal formuliert sind. Schätzungen zufolge haben die Mindeststandards aus der bestehenden, enger umrissenen Richtlinie den Ausstoß an Klimagasen der EU im Jahr 2020 um sieben Prozent gesenkt. Nach der Präsentation am Mittwoch müssen sich jedoch zunächst Europaparlament und Ministerrat mit dem Verordnungsvorschlag befassen. Die Parlamentsmehrheit sprach sich vor einem Jahr in einem Forderungskatalog "nachdrücklich" für so eine Erweiterung des Anwendungsbereichs aus. Insofern dürfte der Entwurf in dieser Hinsicht auf Wohlwollen stoßen.

Von der Leyen betreibe "Planwirtschaft", klagt ein Parteifreund

Aber es gibt auch kritische Stimmen: "Mit dem Ansatz, jedes einzelne Produkt durchregulieren zu wollen, verhebt sich die Europäische Kommission", warnt etwa der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber. Mit diesem "bürokratischen Albtraum" vollziehe die Behörde seiner Parteifreundin Ursula von der Leyen "endgültig den Schritt von Marktwirtschaft zu Planwirtschaft", klagt der wirtschaftspolitische Sprecher der christdemokratischen EVP-Fraktion.

Die Brüsseler Organisation Ecos, die sich für umweltfreundliche Produktstandards in der EU einsetzt, begrüßt hingegen die Verschärfung. Allerdings warnt Ecos-Fachfrau Rita Tedesco, dass die zuständigen Abteilungen der Kommission schon jetzt unterbesetzt seien - ein Grund für "die besorgniserregenden Verzögerungen" beim Festsetzen von Mindestanforderungen. Müsse sich die Behörde künftig viel mehr Gütern widmen, werde ein Aufstocken des Personals noch wichtiger, sagt die Öko-Lobbyistin.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Einführung digitaler Produktpässe vor: Reparatur- und Recyclingbetriebe, Aufsichtsbehörden oder interessierte Verbraucher sollen problemlos alle wichtigen Daten zu einer Ware im Internet abrufen können, inklusive Angaben zu den Zulieferern. Das könnte zum Beispiel mithilfe eines QR-Codes auf dem Tisch oder dem Kleidungsetikett funktionieren.

Die Verordnung widmet sich auch dem Problem, dass Unternehmen manchmal unverkaufte oder zurückgesandte Ware verbrennen oder anderweitig vernichten. Hier stand zum Beispiel die Billigmodekette H&M in der Kritik. In Zukunft sollen Konzerne frei zugänglich im Internet darüber informieren, wie viel sie von welchen Produkten zerstört haben - und warum. Nur Mittelständler sollen von dieser Verpflichtung verschont bleiben. Die Kommission hofft, dass dieser Zwang, sich selbst an den Pranger zu stellen, abschreckend wirkt. Hilft das nicht, erlaubt der Gesetzentwurf der Kommission zudem, die Vernichtung unverkaufter Ware zu verbieten. Immerhin: So ein Bann dürfte bei den Bürgern populärer sein als das Glühbirnenverbot.

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